Fortbildungsseminar "Forum Personenschaden" in München am 24. April 2020

Freitag, den 24. April 2020, von 8.30 Uhr bis 19.45 Uhr
10 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Verkehrsrecht oder im Medizinrecht
10, 7,5 oder 5 Stunden Fortbildung buchbar!

Seminar-Kennziffer: 12020312

Tagungsort:

Eurostars Grand Central Hotel ****
Arnulfstr. 35
80636 München
Nähe S- Bahn Haltestelle "Hackerbrücke", "Augustinerkeller", "BR", 1 km zum HBH
Lage: http://www.eurostarsgrandcentral.com/kontakt-und-karte.html

mehr Infos zum Tagungsort: Anfahrt/Parkhinweis/Hotelhinweise

Teil 1: 08.30 bis 13.45 Uhr - 5 Zeitstunden

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Verkehrsrecht oder im Medizinrecht

Thema: Personenschaden 2020 – Berechnung, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen

Referent(en): Hans-Günter Ernst, Vors. Richter am OLG Düsseldorf (vormals Fachsenat für Verkehrsrecht und Fachsenat für Arzthaftungssachen)

 

In dem Seminar wird die aktuelle Rechtsprechung zum Personenschaden - insbesondere zur Höhe – strukturiert dargestellt, analysiert und für die anwaltliche Praxis strategisch aufbereitet. Chancen und Risiken des Abfindungsvergleichs werden ebenso besprochen wie Besonderheiten zum Erwerbschaden, den Vermehrten Bedürfnissen, dem Haushaltsführungsschaden und dem Schmerzensgeld. Zur erfolgreichen Beweisführung werden erneut Fragetechniken, der optimale Umgang mit dem medizinischen Sachverständigen und dessen Haftungsrisiken erläutert.

Im Einzelnen u.a.:

Zum Abfindungsvergleich

  • Beratungspflichten beim Abfindungsvergleich
  • Formulierung des Abfindungsvergleichs/Haftungsfallen
  • Auslegung lückenhafter Abfindungsvergleiche
  • Anwaltliche Haftung durch Abschluss eines Abfindungsvergleichs bei Verletzung versicherungsrechtlicher Obliegenheiten
  • Der Einfluss von Drittleistungen
  • Notwendige Vorbehalte aus Sicht des Geschädigten
  • Umfang des Verzichts auf immaterielle und materielle Zukunftsansprüche
  • BVerfG: Reichweite des materiellen und immateriellen Feststellungsanspruchs
  • Anfechtung/Störung der Geschäftsgrundlage
  • Belehrungspflichten

Zur Beweisführung

  • Inanspruchnahme des gerichtlichen Sachverständigen auf Schadenersatz bei fehlerhaftem Gutachten
  • Kausalität/Zurechnungszusammenhang
  • Zutreffende Befragung des medizinischen Sachverständigen

Zum Haushaltsführungsschaden

  • Neue Methoden der Berechnung
  • Schätzung bei fehlenden Tabellenwerken
  • Stundensatz für den Pflegebereitschaftsdienst
  • Schadenminderungspflichten beim Haushaltsführungsschaden
  • Verletzungsbedingte Einschränkung der wegen einer sittlichen Verpflichtung erfolgenden Haushaltsführung bei den betagten Eltern
  • Verletzter/Getöteter Haushaltsführer/Eheähnliche Lebensgemeinschaften: Einfluss von Drittleistungen

Zum Verdienstausfall

  • Schlüssige Darlegung des Minderverdienstes bei Ausfall- und Fortkommensschaden
  • Anrechnung des Mitverschuldens beim Erwerbsschaden

Zum Schmerzensgeld

  • Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes bei potentiellem Fortkommensschaden
  • Schmerzensgeld bei Sportunfall
  • Schmerzensgeld für einen Rettungsassistenten während eines Verkehrsunfallleinsatzes
  • Teilklage – Einsatz- und Formulierungsmöglichkeiten
  • Schmerzensgeld für erlittene Körperverletzungen: Vom Klageantrag erfasste Schadensfolgen

Zu Vermehrten Bedürfnissen

  • Beschäftigung einer Pflegeperson/Betreuungsaufwand naher Angehöriger
  • Ersatzfähiger Aufwand zur Befriedigung vermehrter Bedürfnisse: Zumutbare Lebensgestaltung
  • Gibt es eine allgemeine Obergrenze auf den doppelten Betrag (oder ein anderes Vielfaches) der jeweiligen Heimunterbringungskosten?

Änderungen aus Gründen der Aktualität bleiben vorbehalten!

Teil 2: 14.15 bis 19.45 Uhr - 5 Zeitstunden

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Verkehrsrecht oder im Medizinrecht

Thema: Unterhaltsschaden, Angehörigenschmerzensgeld und das neue Hinterbliebenengeld

Referent(en): Dr. Jan Luckey LL.M. LL.M., Richter am OLG Köln, u.a. Autor „Personenschaden“, Mitautor "Schmerzensgeld“

 

Zu den wirtschaftlich wichtigsten Ansprüchen nach einem Todesfall zählt der Ersatz des Unterhaltsschadens der Hinterbliebenen. Die richtige Berechnung ist haftungsträchtig, und die Rechenmethoden des Familienrechts (Trennungs- oder Nachehelichenunterhalt) sind nicht auf die Schadensberechnung übertragbar. Das Seminar erläutert daher den Unterhaltsausfallschaden mit konkreten Fall- und Berechnungsbeispielen in sämtlichen Varianten. Es werden aber auch die weiteren, mit einem Todesfall zusammenhängenden Schadensersatzansprüche umfassend behandelt; das neue Hinterbliebenengeld (§ 844 III BGB) wird mit der ersten Judikatur hierzu ausführlich dargestellt, auch die Besonderheiten des Schmerzensgelds im Todesfall finden Beachtung. Versicherungsrechtliche Überlagerungen werden ebenso thematisiert wie die (sozial-)versicherungsrechtlichen Leistungen im Todesfall.

Themenschwerpunkte:

  • Unterhaltsausfall: Fallgruppen, Berechnungen, Fallbeispiele, Drittleistungen
  • Beerdigungskosten
  • Hinterbliebenengeld und Schmerzensgeld: Baldiger Tod und Schockschaden
  • Drittleistungen (Privatversicherungsrecht, Sozialversicherungsrecht) im Todesfall

"Tagesaktuelle" Entscheidungen werden selbstverständlich von den Referenten aufgenommen!

Zeitplan:

vormittags - 5 Stunden Unterricht

08.30 bis 11.00 Uhr Unterricht
11.00 bis 11.15 Uhr Pause mit Kaffee/Tee, Snacks und Obst
11.15 bis 13.45 Uhr Unterricht
13.45 bis 14.15 Uhr Mittagessen/Mittagspause

nachmittags - 5 Stunden Unterricht

14.15 bis 15.45 Uhr Unterricht
15.45 bis 16.00 Uhr Pause mit Kaffee/Tee, Kuchen
16.00 bis 17.00 Uhr Unterricht
17.00 bis 17.10 Uhr "Cola"-Pause
17.10 bis 18.40 Uhr Unterricht
18.40 bis 18.45 Uhr Kleine Pause
18.45 bis 19.45 Uhr Unterricht

insgesamt 10 Stunden Unterricht

Die Teilnahmegebühren im Inland:

enthalten umfangreiche, aktuelle und gedruckte Tagungsunterlagen, Mittagsimbiss** sowie Tagungs- und Pausengetränke.

Zeitdauer    Standard    Ermäßigung* Ihr Preisvorteil 
10-Std. € 329,-    € 279,-  € 50,-
7,5-Std.     € 279,-    € 229,-   € 50,-
5-Std.     € 219,-    € 169,-   € 50,-

Alle Teilnahmegebühren für Fortbildungsseminare zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

* Ermäßigung:
für Referendare
für Assessoren
(Examen nicht länger als 3 Jahre zurückliegend)
für Junganwälte (Zulassung nicht länger als 3 Jahre zurückliegend)
für Mehrbucher: ab dem 2. Seminar im Kalendarjahr, personengebunden, nicht Kanzlei bezogen

** Der Mittagimbiss ist nur bei den 7,5h- oder 10h-Tagesseminaren enthalten!

Hinweis:
Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren.
Nach diesem Zeitpunkt ist auch bei Nichtteilnahme der volle Seminarpreis zu zahlen. Natürlich können Sie ohne Mehrkosten einen Ersatzteilnehmer benennen.


Zu unseren Fortbildungsseminaren gem. § 15 FAO im Ausland:

Venedig im Herbst 1./2./3. Oktober 2020 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Steuerrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht

Mallorca im Herbst 22./23./24. Oktober 2020 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht

Mallorca 11./12./13. März 2021 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht