Der Tenor unserer Teilnehmer:

"... Anfang August (Anm. 2022) die Mitteilung erhalten habe, die Bezeichnung "FA für Strafrecht" führen zu dürfen. Ich danke Ihnen für den Kurs, den ich sehr gerne weiter empfehlen werde und Ihre Mithilfe bei der Antragstellung mit Tipps und Formularen."

98% unsere TeilnehmerInnen an unseren Live Online Fachanwaltslehrgängen fanden den Lehrgang "Ausgezeichnet" bzw. "Gut"! 
Basis: Anonyme Befragung der Teilnehmer am Ende von sechs Online Fachanwaltslehrgängen Juni 2022 

 

48. Fachanwaltslehrgang im Strafrecht 2023 als 3. LIVE ONLINE Fachanwaltslehrgang im Strafrecht

Fachanwalts-Lehrgang in 6 Unterrichtseinheiten verteilt auf 5 Monate

Zugleich zum Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse auf dem Fachgebiet Strafrecht;
die Konzeption erfolgt nach der aktuellen Fachanwaltsordnung.

von 24. Februar 2023 bis 17. Juni 2023

Laufender Lehrgang. Einstieg noch möglich!

Warum ONLINE?

Was bisher in Präsenz stattfand, findet nun LIVE ONLINE statt. Das bedeutet:

  • Teilnahme von zuhause, aus dem Büro oder von einem anderen Ort Ihrer Wahl mit guter Internetverbindung!
  • Kein Zeitaufwand für Anreise, kein Stau oder Verspätung, keine Parkplatzsuche!
  • Keine Reise- und Übernachtungskosten!
  • Sicherheit in Pandemie-Zeiten
  • Fazit: ähnlich wie Präsenz, nur sicherer, bequemer, flexibler und preiswerter! 

Lehrplan - 120 Zeitstunden - Themenübersicht

1. Unter-
richts-
einheit

Fr.

24. Februar 2023

08.15-17.30 Uhr (8h)

Methodik und Recht der Strafverteidigung/ Anwaltliches Berufsrecht

Dr. Bernd Wagner

Sa.
So.


25. Februar 2023
26. Februar 2023

08.15-17.30 Uhr (8h)
08.15-17.30 Uhr (8h)


Ermittlungsverfahren, Zwangsmaßnahmen, Untersuchungshaft


Nicole Friedrich

2. Unter-
richts-
einheit

Mi.!
Do.!

29. März 2023
30. März 2023

08.15-17.30 Uhr (8h)
08.15-17.30 Uhr (8h)

Die Vorbereitung und Verteidigung in der Hauptverhandlung


Dr. Bernd Wagner


3. Unter-
richts-
einheit

Fr.

28. April 2023

08.15-17.30 Uhr (8h)



Rechtsmittel / Revisionsrecht

Dr. Ralf Ritter


Sa.
So.

29. April 2023
30. April 2023

08.15-17.30 Uhr (8h)
08.15-17.30 Uhr (8h)

Kapitalstrafsachen und Kriminalistik

Prof. Dr. Hartmut Schneider


4. Unter-
richts-
einheit

Fr.

12. Mai 2023

08.15-17.30 Uhr (8h)


 

Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten-verfahren

Leif Hermann Kroll


Sa.

13. Mai 2023

08.15-17.30 Uhr (8h)


Vernehmungstechnik, Vernehmungs-psychologie


Dr. Bernd Wagner



5. Unter-
richts-
einheit

Fr.

02. Juni 2023

08.15-17.30 Uhr (8h)

Wirtschaftsstrafrecht

Dr. Bernd Wagner


Sa.

03. Juni 2023

08.15-17.30 Uhr (8h)

Steuerstrafrecht

Prof. Dr. Manzur Esskandari

So.

04. Juni 2023

08.15-17.30 Uhr (8h)

Jugendstrafrecht

Nicole Friedrich


6. Unter-
richts-
einheit

Fr.

16. Juni 2023

08.15-17.30 Uhr (8h)

Betäubungsmittel-strafrecht

Dr. Frank Nobis
Sa.


17. Juni 2023

08.15-17.30 Uhr (8h)


Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht


Stefan Allgeier

Leistungskontrollen:

Die erforderlichen Leistungskontrollen erfolgen im Anschluss an den Lehrgang an fünf Orten:
Berlin, Bonn, Hamburg, Frankfurt/M., München.

Klausur 1
Klausur 2
Klausur 3

Do.
Fr.
Sa.

22. Juni 2023
23. Juni 2023
24. Juni 2023

8.30-13.30 Uhr (5h)
8.30-13.30 Uhr (5h)
8.30-13.30 Uhr (5h)

Inhalt der 1. und 2. UE
Inhalt der 3. und 4. UE
Inhalt der 5. und 6. UE

UE = Unter-richt-einheit

Attraktive Teilnahmegebühren einschließlich umfangreicher, aktueller und ausgedruckter (sowie PDF-)Tagungsunterlagen:

€ 1.500,- zzgl. ges. USt für Junganwälte bis 3 Jahre Zulassung
€ 1.750,- zzgl. ges. USt für alle übrigen Rechtsanwälte
€ 1.200,- zzgl. ges. USt für Referendare und Assessoren (Examen nicht länger als 3 Jahre zurückliegend)
€    240,- zzgl. ges. USt für die erforderlichen drei Klausuren

Maßgeblich ist Ihr Status zum Zeitpunkt der Anmeldung!

10 % Mehrbucherrabatt bei Fachanwaltslehrgängen auf die zu entrichtende Teilnahmegebühr
- ab der 2. gleichzeitigen Anmeldung (Kanzlei/Unternehmen/Bekannte/Freunde etc.) oder
 - für Teilnehmer an unseren bisherigen Fachanwaltslehrgängen

Für jede Unterrichtseinheit und die Klausuren erhalten Sie automatisch eine separate Rechnung.

Schriftliche Stornierungen bis 1 Monat vor Lehrgangsbeginn mit einer Bearbeitungsgebühr von € 75,- zzgl. gesetzl. USt. berechnet. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!

Warum mit ZOOM?

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine "on-demand"-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden!
Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insb. auf diese einzelne Anwendung ("on-demand"-Dienst).

Technische Voraussetzungen/Bedingungen:

  • stabile Internetverbindung
  • Lautsprecher/Kopfhörer
  • Mikrofon (zum Fragen und Antworten)
  • Kamera (Diese muss grundsätzlich während des Unterrichts zur Überprüfung Ihrer Anwesenheit eingeschaltet sein. Sie müssen dabei zu sehen und zu erkennen sein!)
  • Zoom Client Software oder Webbrowser: Lesen Sie hierzu https://www.juristische-fachseminare.de/faq-zur-nutzung-von-zoom.html 

Ausgedruckte sowie PDF-Seminarunterlagen sind in unseren attraktiven Teilnahmegebühren inbegriffen!

Umfangreich (ca. 2400 Seiten), d.h. drei breite Ordner mit aktuellem Inhalt von unseren namhaften Referenten erstellt!

  • Die ausgedruckten Seminarunterlagen werden Ihnen per DHL/UPS zugesandt. Wir bitten um Bekanntgabe der zutreffenden Anlieferungsadresse (z.B. keine Postfachadresse)!
  • Die PDF-Unterlagen stehen Ihnen auch zum Download zur Verfügung!


Die ausgedruckten Seminarunterlagen

  • für die 1. und 2. Unterrichtseinheit erhalten Sie zu Beginn des Fachanwaltslehrgangs
  • für die 3. und 4. Unterrichtseinheit erhalten Sie zu Beginn der 3. Unterrichtseinheit
  • für die 5. und 6. Unterrichtseinheit erhalten Sie zu Beginn der 5. Unterrichtseinheit.



Notwendige Gesetzestexte beim Fachanwaltslehrgang im Strafrecht:

Sie benötigen Nomos Gesetze Strafrecht und zusätzlich zum Thema Steuerstrafrecht aktuelle Steuergesetze (dtv-Ausgabe reicht aus!) nebst Abgabenordnung und das BTMG zum Thema Betäubungsmittelstrafrecht.