Fortbildungsseminar "Miet- und Wohnungseigentumsrecht Aktuell" in Bonn am 5. Juni 2020

Freitag, den 5. Juni 2020, von 8.30 Uhr bis 19.45 Uhr
10 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Miet- und Wohnungseigentumsrecht
10, 7,5 oder 5 Stunden Fortbildung buchbar!

 

Seminar-Kennziffer: 12020249

Tagungsort:

Hotel HILTON
Berliner Freiheit 2
53111 Bonn
Tel.: 0228-7269-0
http://www.hilton.com/
Das Hotel befindet sich am Rande der Innenstadt, direkt am Rhein und an der Kennedybrücke (nach Beuel). Vom Bonner Hauptbahnhof gehen Sie max. 15 Minuten.
mehr Infos zum Tagungsort: Anfahrt/Parkhinweis/Hotelhinweise

Teil 1: 08.30 bis 13.45 Uhr - 5 Zeitstunden

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Thema: Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums und Ausblick auf die WEG-Reform 2020

Referent(en): NEU: Rechtsanwalt Thomas Brandt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte Frey Schäfer Brandt, Köln

 

Das Seminar nimmt im Schwerpunkt die Entwicklung der höchstrichterlichen WEG-Rechtsprechung in den vergangenen 12 Monaten Blick. Die neuen Entscheidungen werden dabei mit der einschlägigen bisherigenen Rechtsprechung abgeglichen und damit in einen breiteren Zusammenhang gestellt.

Des Weiteren blickt das Seminar auf das im Entwurf vorliegende Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz. Insoweit wird gezeigt, wie das neue Recht die alten Probleme lösen will.

Beispielhaft sei auf folgende Entscheidungen aus der aktuellen Rechtsprechung hingewiesen:

  • BGH vom 20.09.2019 – V ZR 258/18: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer über die Vorbereitung der Änderung von sachenrechtlichen Grundlagen
  • BGH vom 19.07.2019 – V ZR 75/18: Verwalterpflichten bei der Vorbereitung von Beschlüssen über Instandhaltung, Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums; insbesondere: Hinweispflichten des Bauträger-Verwalters; Verjährung der Verwalter-Haftung; Kausalität und Beweislast, Pflichtverstoß-Schaden
  • Das Urteil des BGH vom 05.07.2019 = V ZR 278/17 bedarf besonderer Beachtung und zwar aus zwei Gesichtspunkten:
    - Die grundsätzliche Zulässigkeit der Verwaltervergütung nach dem sog. „Baukastensystem“ (Grundvergütung-Sondervergütung)
    - Keine AGB-Kontrolle im Anfechtungsverfahren gegen einen Verwaltervertragsabschluss/die Ermächtigung zum Verwaltervertragsabschluss!

Teil 2: 14.15 bis 17.00 Uhr - 2,5 Zeitstunden

2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Neues Thema: Verschärfung der Mietpreisbremse, Neues aus Datenschutz und Gleichbehandlung

Referent(en): Rechtsanwalt Dr. Carsten Brückner, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Vorsitzender des Landesverbandes Haus & Grund Berlin; Mitglied im Vorstand des Zentralverbandes Haus & Grund Deutschland; www.vermieterexperte.de

 

Im Einzelnen (folgt)

Teil 2: 14.15 bis 19.45 Uhr - 5 Zeitstunden

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Neues Thema: Beweisrechtliche Besonderheiten im Mietprozess, insb. bei Eigenbedarfskündigungen und Schimmelpilzbefall

Referent(en): Rechtsanwalt Dr. Michael Selk, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht , Fachanwalt für Strafrecht, Weiland Rechtsanwälte, Hamburg

 

Der Mietprozess weist eine Vielzahl von Besonderheiten in prozessualer Hinsicht auf. Anhand von zwei Fallgruppen werden diese beispielhaft ausführlich erörtert. Zum einen haben Eigenbedarfskündigungen erheblich zugenommen. Sowohl aus Vermieter- als auch aus Mietersicht sind hier zivilprozessuale Feinheiten zu beachten, die vor allem anlässlich einer Beweisaufnahme eine große Rolle spielen können. Dies gilt insbesondere für die Zeugenvernehmungen. Zum anderen sind Mandate, in denen es um Mängel aufgrund von Schimmelpilzbefall geht, nicht nur in materiell-rechtlicher Hinsicht schwierig – auch hier gelten im Prozessfall besondere Beweisregeln.

Gliederung:

A . Kündigung wegen Eigenbedarfs

I . Voraussetzungen des § 573 II Nr. 2 BGB

  1. Familienangehörige
  2. Benötigen
  3. Grenzen durch § 242 BGB

II . Beweisrechtliche Situation

  1. Bestreiten mit Nichtwissen
  2. „Innere“ Tatsachen des „Benötigens“, § 141 ZPO, §§ 445ff ZPO
  3. Mindeststandards der Aussagepsychologie, Realkennzeichen und Nullhypothese
    a ) Vernehmung und Vorbereitung
    b ) Vernehmungstaktik
    c ) „eigene“ Aussageperson
    d ) „gegnerische“ Aussageperson
  4. Protokollierung der Aussagen und Beweiskraft
  5. Überprüfung durch Berufungsgericht
  6. Bedeutung der §§ 279 III, 285 I ZPO gerade im Räumungsprozess
  7. Last chance: Nichtzulassungsbeschwerde und § 544 IX ZPO bei Räumungsklagen

B . Mängelrechte bei Schimmelpilzbefall

I . Voraussetzungen der §§ 535 BGB

  1. Der Mangelbegriff der §§ 535f BGB
  2. Instandsetzungsanspruch gem. § 535 I 2 BGB
  3. Minderung gem. § 536 BGB
  4. Schadensersatz gem. § 536a I BGB
  5. Aufwendungsersatz und Kostenvorschuss gem. § 536a II BGB
  6. Anspruch des Vermieters gem. § 536c II 2 BGB
  7. Anspruch des Vermieters gem. § 280 BGB

II . Beweisrechtliche Situation

  1. Sphärentheorie und gerichtliche Entscheidungen
  2. Einfaches Bestreiten und qualifiziertes Bestreiten

 

"Tagesaktuelle" Entscheidungen werden selbstverständlich von den Referenten aufgenommen!

Teil 1: 08.30 bis 13.45 Uhr - 5 Zeitstunden

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Thema: Wohnungseigentumsrecht: Aktuelle Rechtsprechung plus Sonderthemen "Das Vorgehen bei Störungen des Gemeinschaftseigentums" und "Öffnungsklauseln: Bedeutung und Grenzen" und Ausblick auf die WEG-Reform 2020

Referent(en): Dr. jur. Dr. phil. Andrik Abramenko, Richter am Amtsgericht Idstein

 

Das Seminar soll eine Übersicht zunächst über die aktuelle Rspr. des BGH, aber auch der Instanzgerichte zum Wohnungseigentumsrecht geben. Diese wird in systematischer Weise – anhand der Bedürfnisse der Praxis – aufgearbeitet. Selbstverständlich sind Nachfragen willkommen, was auch das Schließen von Wissenslücken jenseits der neuen Rechtsprechung ermöglicht.

Klarer Schwerpunkt ist diesmal die Geltendmachung von Ansprüchen durch den teilrechtsfähigen Verband, nicht zuletzt aufgrund einer grundsätzlichen Kehrtwende des BGH. Aber auch zu Finanzwesen und Instandhaltung egeben sich in der Praxis unbedingt zu beachtende Neuerungen aus der Rechtsprechung. Schließlich sollen das Vorgehen von einzelnem Wohnungseigentümer und Gemeinschaft bei der Störung von Gemeinschaftseigentum sowie die Verteidigungsmöglichkeiten des einzelnen erörtert werden. Als Bonus geht der Referent auch auf die Problematik der Öffnungsklauseln ein.

 

 

Teil 3: 17.10 bis 19.45 Uhr - 2,5 Zeitstunden

2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Neues Thema: Untervermietung und andere Formen der Gebrauchsüberlassung

Referent(en): Rechtsanwalt Dr. Carsten Brückner, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Vorsitzender des Landesverbandes Haus & Grund Berlin; Mitglied im Vorstand des Zentralverbandes Haus & Grund Deutschland; www.vermieterexperte.de

 

In den Ballungsgebieten steigt der Bedarf an Wohnraum immer weiter. Dieser Bedarf wird längst nicht mehr allein durch den Eigentümer als Vermieter von Wohnungen gedeckt, sondern inzwischen auch von Mietern in Form einer sowohl unentgeltlichen als auch entgeltlichen Gebrauchsüberlassung, letzteres als sogenannte Untervermietung.

Der Vermieter entscheidet sich für einen Vertragspartner, dem er den Gebrauch der Mietsache überlassen muss ich will. Der Gesetzgeber verbietet dem Mieter zunächst die Überlassung des Gebrauchs an andere Personen als den Mieter, insbesondere durch den Mieter an Dritte, um dem Mieter von Wohnraum jedoch durch eine spezielle Regelung die Möglichkeit zu eröffnen, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch gegen den Willen des Vermieters den Besitz an der Mietsache anderen Personen zu überlassen.

Die Rechtsprechung hat die Tatbestandsmerkmale der Vorschrift bislang großzügig zu Gunsten des Mieters ausgelegt. Dem Mieter wird hierdurch sowohl die Weitergabe der Einflussnahme auf die Mietsache durch Mietvertragsfremde als auch die wirtschaftliche Verwertung der Mietsache, die originär dem Vermieter als Eigentümer zusteht, erlaubt. Der Vermieter muss zur Abwehr des Untervermietungsbegehrens frühzeitig Argumente sammeln, um einem Untervermietungsbegehren des Mieters kritisch begegnen zu können.

Bei dem Umgang mit dem Untervermietungsbegehren des Mieters durch den Vermieter ist größte Vorsicht geboten, da bei Verstößen gegen die Pflichten des Vermieters ihm Schadensersatzansprüche drohen.

Die berechtigte Aufnahme von Personen in die Wohnung kann zum Übergang des Mietverhältnisses auf den zunächst Vertragsfremden beim Ableben des Mieters führen. Hierfür müssen zusätzliche Kriterien erfüllt sein, um die sich im Nachhinein die Parteien streiten.

Das Seminar behandelt gesetzliche und vertragliche Möglichkeiten der Gebrauchsüberlassung, insbesondere der Untervermietung von Wohnraum und den Umgang der Rechte und Pflichten der Beteiligten; es ermöglicht einen sicheren Umgang mit der Thematik. Zum Seminar gehört ein ausführliches Themenskript.

Schwerpunkte:

  • Definition der Besitzüberlassung; Abgrenzung zu andere Nutzungsmöglichkeiten der Mietsache
  • Grundsatz des Verbots der Gebrauchsüberlassung
  • Aufnahme von Personen in den Mieterhaushalt; (nicht) privilegierter/erlaubnisfreier Personenkreis
  • Voraussetzungen der Untervermietung von Wohnraum
  • Erlaubnis, Versagung, Widerruf und Erlöschen der Untervermietungserlaubnis
  • Schadensersatzpflicht des Vermieters bei unberechtigter Ablehnung
  • Abmahnung und Kündigung des Mietverhältnisses
  • Richtiger Umgang mit dem Mieterbegehren; insbesondere Vermieterschweigen
  • Untermietzuschlag zu Gunsten des Vermieters
  • Mieterhöhungen und Untervermietung
  • Rechtsverhältnisse der beteiligten Personen zueinander
  • Vermietung an Mietergemeinschaften
  • Prozessuale Durchsetzbarkeit der Rechte und Ansprüche der Mietvertragsparteien
  • Untervermietung und Modernisierung
  • Untervermietung und Datenschutz
  • Untervermietung und Bundesmelderecht

 

"Tagesaktuelle" Entscheidungen werden selbstverständlich von den Referenten aufgenommen!

Zeitplan:

vormittags - 5 Stunden Unterricht

08.30 bis 11.00 Uhr Unterricht
11.00 bis 11.15 Uhr Pause mit Kaffee/Tee, Snacks und Obst
11.15 bis 13.45 Uhr Unterricht
13.45 bis 14.15 Uhr Mittagessen/Mittagspause

nachmittags - 5 Stunden Unterricht

14.15 bis 15.45 Uhr Unterricht
15.45 bis 16.00 Uhr Pause mit Kaffee/Tee, Kuchen
16.00 bis 17.00 Uhr Unterricht
17.00 bis 17.10 Uhr "Cola"-Pause
17.10 bis 18.40 Uhr Unterricht
18.40 bis 18.45 Uhr Kleine Pause
18.45 bis 19.45 Uhr Unterricht

insgesamt 10 Stunden Unterricht

Die Teilnahmegebühren im Inland:

enthalten umfangreiche, aktuelle und gedruckte Tagungsunterlagen, Mittagsimbiss** sowie Tagungs- und Pausengetränke.

Zeitdauer    Standard    Ermäßigung* Ihr Preisvorteil 
10-Std. € 329,-    € 279,-  € 50,-
7,5-Std.     € 279,-    € 229,-   € 50,-
5-Std.     € 219,-    € 169,-   € 50,-

Alle Teilnahmegebühren für Fortbildungsseminare zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

* Ermäßigung:
für Referendare
für Assessoren
(Examen nicht länger als 3 Jahre zurückliegend)
für Junganwälte (Zulassung nicht länger als 3 Jahre zurückliegend)
für Mehrbucher: ab dem 2. Seminar im Kalendarjahr, personengebunden, nicht Kanzlei bezogen

** Der Mittagimbiss ist nur bei den 7,5h- oder 10h-Tagesseminaren enthalten!

Hinweis:
Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren.
Nach diesem Zeitpunkt ist auch bei Nichtteilnahme der volle Seminarpreis zu zahlen. Natürlich können Sie ohne Mehrkosten einen Ersatzteilnehmer benennen.


Zu unseren Fortbildungsseminaren gem. § 15 FAO im Ausland:

Venedig im Herbst 1./2./3. Oktober 2020 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Steuerrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht

Mallorca im Herbst 22./23./24. Oktober 2020 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht

Mallorca 11./12./13. März 2021 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht