3 x 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Versicherungsrecht
15, 10 oder 5 Stunden Fortbildung buchbar!
Referent(en): DAS DUO: Dr. Sven Marlow, Vors. Richter am Landgericht Berlin (Versicherungskammer) und Udo Spuhl, Vors. Richter am Landgericht Berlin am Landgericht Berlin (Versicherungskammer)
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Versicherungsrecht
1. Versicherer- und Vermittlerhaftung
Hierzu sind in letzter Zeit sehr interessante und praktisch bedeutsame Entscheidungen ergangen:
Der BGH (Urteil v. 26.1.2022) hat sich erstmals zu § 1a VVG geäußert; das OLG Karlsruhe (Urteil v. 7.12.2021) insbesondere zu Darlegungs- und Beweislastfragen und der Bedeutung der Beratungsdokumentation; auch vom OLG Karlsruhe stammt ein wichtiges Urteil v. 22.9.2021, welches u.a. die Pflichten des Maklers nach § 60 Abs. 1 Satz 1 VVG intensiv beleuchtet.
Nicht zuletzt hat sich der BGH in einem grundlegenden Urteil v. 16.9.2021 - welches insbesondere für die Rechtsschutzversicherung Bedeutung hat - u.a. die Grenzen der Vermutung beratungsgerechten Verhaltens abgesteckt. Daneben werden wir uns u.a. eine aktuelle Entscheidung des OLG Frankfurt v. 13.5.2022 zu den Beratungspflichten des Versicherungsvermittlers bezüglich des Deckungsausschlusses ansehen.
2. vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung / arglistige Täuschung
Aktuelles zu Rücktritt und Anfechtung: u.a.
3. vertragliche Obliegenheiten
4. Grob fahrlässige Herbeiführung
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Versicherungsrecht
1. Berufsunfähigkeitsversicherung
Anhand aktueller Entscheidungen wollen wir hier typische Probleme besprechen: Welche Anforderungen sind an den Nachweis von Berufsunfähigkeit wegen Schmerzen, „psychischer Erkrankungen“, Erschöpfung („CFS“, „Long-Covid“) zu stellen? Wann muss der VN „umorganisieren“? Besonders wichtig ist es, wegen der besonderen Dynamik und großen Bedeutung im Bereich der wirksamen Befristung von Anerkenntnissen und Folgen unwirksamer Befristung am Ball zu bleiben: Hier hat der BGH jüngst mit Urteil vom 23.2.2022 „nachgelegt“. Und auch in der Instanz sind „Befristung“, „uno-actu“-Entscheidung und Anforderungen an die Nachprüfung gerade aktuelle Themen
Im Einzelnen werden u.a. folgende Entscheidungen besprochen:
2. Private Unfallversicherung
Anhand aktueller Entscheidungen werden die wichtigsten Tools und Fallstricke besprochen, um hier „Unfälle“ in der anwaltlichen Praxis zu vermeiden.
Dabei wird es u.a. um Folgendes gehen:
3. Private Krankenversicherung
Hier sollen es aufgrund aktueller Entscheidungen zum einem um typische Fragen der PKV (z.B. ) gehen. Aber auch Fragen aus dem Bereich der Krankentagegeldversicherung werden uns aufgrund jüngerer Entscheidungen beschäftigen.
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Versicherungsrecht
1. Rechtsschutzversicherung und Haftpflichtversicherung
Zur Rechtsschutzversicherung und Haftpflichtversicherung gibt es aus jüngerer Zeit wichtige Entscheidungen des BGH:
So werden wir uns das grundlegende Urteil des BGH v. 16.9.2021 zum Regress des Rechtsschutzversicherers gegen den Anwalt ansehen. Eine spannende Entscheidung zur zeitlichen Einordnung des Versicherungsfalles stammt vom KG v. 20.8.2021, diese werden wir anhand der wichtigen Entscheidung des BGH v. 31.3.2021 kritisch beleuchten. Das KG hat sich in einer Entscheidung v. 22.10.2021 auch zum Widerruf einer Deckungszusage geäußert. Letztlich werden wir uns den Rechtsfragen rund um den Stichentscheid zuwenden; aktuell dazu u.a.: OLG Koblenz v. 7.12.2021.
Zur Haftpflichtversicherung hat der BGH sich im grundlegenden Urteil v. 10.3.2021 u.a. mit der wichtigen Frage der Bindungswirkung einer Festlegung im Haftpflichtverhältnis für das Deckungsverhältnis befasst. Daneben hat der BGH kürzlich (Urteil v. 18.01.2022) u.a. geklärt, in welchem Rechtsverhältnis der Einwand des arglistigen Zusammenwirkens von VN und Geschädigtem zu erheben ist.
2. Sachversicherung
Aktuell hat sich auch zur Sachversicherung Einiges getan:
So werden wir uns u.a. mit der grundlegenden Entscheidung des BGH v. 20.10.2021 zum Versicherungsschutz bei Nässeschäden und einer weiteren Entscheidung des BGH v. 13.4.2022 zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage beschäftigen.
Eine spanende Entscheidung zur Frage der Wirksamkeit der sog. erweiterten Schlüsselklausel stammt vom des KG v. 29.3.2022. Auch werden wir uns der Einschätzung des OLG Nürnberg v. 21.3.2022 zu den Konsequenzen wenn der VR das Sanierungsunternehmen auswählt, zuwenden und einer aktuellen Entscheidung des OLG Frankfurt v. 13.5.2022 zur (Un-) Wirksamkeit einer Obliegenheit in der Sachversicherung.
Kurz werden wir uns auch die grundlegende Entscheidung des BGH v. 26. Januar 2022 zur Betriebsschließungsversicherung amsehen und anhand nachfolgender (BGH-) Entscheidungen verdeutlichen, bei welchen Bedingungen Versicherungsschutz möglich ist.
Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung werden tagesaktuell einbezogen. Die Gewichtung der Themen kann sich bis zum Seminarbeginn noch verändern!
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08.30 bis 11.00 Uhr - 2,5 h Unterricht
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€ 790,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (15 Zeitstunden)
€ 620,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (10 Zeitstunden)
€ 370,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (5 Zeitstunden)
Unsere Leistungen:
- täglich 5 Stunden Unterricht gem. § 15 FAO mit Topreferenten
- umfangreiche Pausenverpflegung täglich mit Kaffee, Tee, Früchten, Gebäck, Snacks (landestypisch)
- Tagungsgetränke
- umfangreiches Skript als PDF
- Empfang am Vorabend (für Teilnehmer/In plus Begleitperson)
Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis zu 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!
MALLORCA 20. bis 22. Okt. 2022 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht