Save the date for MALLORCA: Herbst vom 20. bis 22. Okt. 2022 sowie Frühjahr vom 16. bis 18. März 2023

Mehr zum Seminar "Verkehrs-/Medizinrecht" auf Mallorca vom 20. bis 22. Oktober 2022

3 x 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Verkehrsrecht oder im Medizinrecht
15, 10 oder 5 Stunden Fortbildung buchbar!

 

Donnerstag, den 20. Oktober 2022, 08.30 bis 13.45 Uhr

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Verkehrsrecht oder im Medizinrecht

Thema: Aktuelle Rechtsprechung insbes. des BGH zum Personenschaden nach der Anspruchshöhe

Referent(en): Rechtsanwalt Wolfgang Wellner, Richter am Bundesgerichtshof (VI. Senat) a.D., Karlsruhe

 

Der Referent, Wolfgang Wellner, Richter am Bundesgerichtshof a. D., war bis März 2019 rund 20 Jahre Mitglied des für das Schadensersatzrecht zuständigen VI. Zivilsenats und ist seit Oktober 2019 als Rechtsanwalt tätig. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt nach wie vor im Bereich des Schadensersatzrechts, wo er vorwiegend auf Revisionsebene beratend tätig ist. Er ist langjähriger Referent im Schadensersatzrecht und - neben anderen Publikationen - Mitherausgeber des „Freymann/Wellner, Juris-Praxiskommentars Verkehrsrecht“, Mitherausgeber der "Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht" und der "Hacks/Wellner/Häcker/Offenloch, Schmerzensgeldbeträge“. Als Mitautor des "Geigel, Der Haftpflichtprozess“ kommentiert er insbesondere das Kapitel „Verkehrssicherungspflichten“.

Im Einzelnen:

  • Bedeutung psychischer Personenschäden für Haftung und Deckung
  • Zumutbarkeit einer psychiatrischen Behandlung zur Wiederherstellung der verletzungsbedingt beeinträchtigten Arbeitskraft
  • Beweismaßstab bei haftungsbegründender und haftungsausfüllender Kausalität 
  • Sekundäre Darlegungslast des Geschädigten
  • Neues beim SVT-Regress gegen Haftpflichtversicherer und beim Familienprivileg
  • Steuerschaden beim Verdienstausfall eines mit seinem Ehegatten zur Einkommensteuer zusammenveranlagten Geschädigten
  • Privat- und Kfz-Haftpflichtversicherer als Streithelfer ihres Versicherungsnehmers
  • Versicherungsvertragliche Bindungswirkung an den Haftpflichtprozess und Rechtskrafterstreckung nach 124 Abs. 1 VVG
  • Trennungsprinzip und Risiken des vorweggenommenen Deckungsprozesses
  • Verjährungsprivileg des Kfz-Haftpflichtversicherers nach § 115 Abs. 2 S. 2 VVG
  • Schmerzensgeld wegen Schockschäden und Hinterbliebenengeld 
  • Anwendbarkeit der §§ 104 ff. SBG VII bei Schockschäden und Hinterbliebenengeld
  • Bemessung des Schmerzensgeldes in Arzthaftungssachen
  • Kein „taggenaues Schmerzensgeld“ 
  • Brandaktuelle Entscheidungen, die bis zum Seminar noch ergehen


Freitag, den 21. Oktober 2022, 08.30 bis 13.45 Uhr

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Verkehrsrecht oder im Medizinrecht

Thema: Typische Fehlerquellen bei der Regulierung des Personenschadens

Referent(en): Rechtsanwalt Dietrich Freyberger, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht, Bonn

 

In diesem Seminar geht es ausschließlich aus der Sicht des Anwalts des Geschädigten um einzelne Aspekte der Personenschadenregulierung. Im Mittelpunkt stehen Fehler, die erfahrungsgemäß schnell passieren können. 


Im Einzelnen:

Fehler bei der Durchsetzung von Ansprüche 

•    Unterhaltsschäden

•    Vermehrte Bedürfnisse (Heimunterbringung)

•    Drittschäden

•    Schadenminderungspflicht

Fehler bei der Prüfung der Aktivlegitimation

•    Entrittspflicht Dritter

•    Forderungsübergang

Fehler beim taktischen Vorgehen

•    Titelersetzendes Anerkenntnis

•    Beauftragung von Sachverständigen durch den Geschädigten

Fehler im gerichtlichen Verfahren

•    Zulässigkeit von unbezifferten (Schmerzensgeld-)Anträgen

•    Zulässigkeit von Feststellungsanträgen

•    Werthaltigkeit eines „Feststellers“ (sowohl beim materiellen als auch beim immateriellen Schaden)

•    Selbständiges Beweisverfahren

Fehler beim Abschluss eines Abfindungsvergleichs

•    Beratung des Mandanten

•    Kapitalisierung

•    Rechte von Drittleistern

•    Reichweite des Abfindungsvergleichs

Samstag, den 22. Oktober 2022, 08.30 bis 13.45 Uhr

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Verkehrsrecht oder im Medizinrecht

Thema: Aktuelle Rechtsprechung zum Erwerbsschaden

Referent(en): Rechtsanwalt Dietrich Freyberger, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht, Bonn

 

In erster Linie sollen aktuelle (vorwiegend BGH) Entscheidungen aus den letzten beiden Jahren besprochen und diskutiert werden, z.B.

  • Beweislast des Arbeitgebers bei der Verletzung einer Mitarbeiterin
  •  Abgrenzung § 286 ZPO zu § 287 ZPO bei zwei unterschiedlichen Verletzungen durch ein Unfallereignis
  • Bindung der Zivilgerichte an vorzeitigen Pensionierungsbescheid eines Beamten
  • Verdienstausfall während der Altersteilzeit
  • Neue BGH Entscheidungen zum Schockschaden (z. B. Schockschaden bei Arzthaftung, Schockschaden eines Polizeibeamten)

Darüber hinaus sind Gesetzesänderungen Gegenstand des Seminars:

  • Änderung von § 116 Abs. 6 SGB X zum 1.1.2021
  • Änderung des JVEG zum 1.1.2021

Und schließlich geht es um Sonderprobleme des Erwerbsschadens

  • Rentenverkürzungsschaden
  • Steuer auf Verdienstausfall (mit aktueller neuer BGH Rechtsprechung)


NEU Tagungshotel Seminar Verkehrs-/Medizinrecht:

The St. Regis Mardavall Mallorca Resort *****
Carretera Palma-Andratx 19, Costa d'en Blanes
Telefon: +34 971 606 130
Fax: +34 971 629 630
http://www.stregismardavall.com/de 

5-Sterne-Hotel mit Gartenanlage in ruhiger Lage direkt am Meer gelegen.

Näheres zum Tagungshotel The St. Regis Mardavall Mallorca Resort****

Unser Zeitplan:

08.30 bis 11.00 Uhr - 2,5 h Unterricht
11.00 bis 11.15 Uhr - Kaffeepause mit Obst, Herzhaftem und Süßem
11.15 bis 13.45 Uhr - 2,5 h Unterricht



Teilnahmegebühren:

€ 690,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (15 Zeitstunden)
€ 540,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (10 Zeitstunden)
€ 320,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (5 Zeitstunden)

Unsere Leistungen:

- täglich 5 Stunden Unterricht gem. § 15 FAO mit Topreferenten
- umfangreiche Pausenverpflegung täglich mit Kaffee, Tee, Früchten, Gebäck, Snacks (landestypisch)
- Tagungsgetränke
- umfangreiches, ausgedrucktes, gebundenes Skript (auf Wunsch als PDF)
- Empfang am Vorabend (für Teilnehmer/In plus Begleitperson)

Stornierungsfristen bei unseren Seminaren im Ausland:

Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis zu 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!

Zur Anmeldung Oktober 2022:

MALLORCA 20. bis 22. Okt. 2022 (Do., Fr., Sa.)

FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht