Save the date for MALLORCA: Herbst vom 20. bis 22. Okt. 2022 sowie Frühjahr vom 16. bis 18. März 2023

Mehr zum Seminar "Arbeits-/Sozialrecht" auf Mallorca vom 20. bis 22. Oktober 2022

3 x 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht oder im Sozialrecht
15, 10 oder 5 Stunden Fortbildung buchbar!

 

Donnerstag, den 20. Oktober 2022, 08.30 bis 13.45 Uhr

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht oder im Sozialrecht

Thema: Was ist bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sozialrechtlich zu beachten! – Fallgestaltungen unter Corona-Bedingungen und praktische Hinweise aus anwaltlicher Sicht

Referentin: Rechtsanwältin Bettina Schmidt, Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht, Bonn

 

Die Corona-Pandemie führt auch bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu besonderen Anforderungen. Welche sozialrechtlichen Folgen ergeben sich in Bezug auf die Gewährung von Arbeitslosengeld und Krankengeld, etwa wenn Arbeitnehmer wegen Long-Covid krankheitsbedingt gekündigt werden oder selbst kündigen müssen, weil die Arbeitsleistung nicht mehr wie vor der Erkrankung erbracht werden kann. Tritt in diesen Fällen eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld ein? Wie ist es, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird? Wie wirkt sich die Zahlung einer Abfindung auf das Arbeitslosengeld aus? Was ist zu beachten, wenn Arbeitnehmer bei Ende des Arbeitsverhältnisses weiterhin arbeitsunfähig sind? Müssen Sie sich trotzdem arbeitslos melden? Wie sieht es mit einer Sperrzeit aus, wenn Arbeitnehmer gekündigt werden, weil sie nicht entsprechend der Impfpflicht gegen Covid-19 geimpft sind? Tritt in diesen Fällen eine Sperrzeit ein oder nicht?

In dieser Fortbildung werden anhand aktueller Fallbeispiele die in der Arbeitslosenversicherung relevanten sozialrechtlichen Folgen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen ausführlich behandelt, um diese zielführend bei der Beratung von Mandanten zu nutzen und um Ruhens- und Sperrzeiten zu vermeiden. Abgerundet wird die Fortbildung mit der Darstellung der Grundsätze des Krankengeldrechtes und der Besonderheiten bei der Krankenversicherungspflicht älterer Arbeitnehmer nach der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Selbstverständlich wird die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzeslage berücksichtigt.


1. Arbeitslosengeld

  • Gesetzliche Neuregelung der Arbeitslosmeldung ab 2022 (§ 141 SGB III)
  • Arbeitslosmeldung und Krankheit
  • Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (§ 147 SGB III)
  • Ruhen des Arbeitslosengeldanspruch wegen Anspruchs auf eine andere Sozialleistung am Beispiel von Krankengeld (§ 156 SGB III)
  • Ruhen bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung (§ 157 SGB III)
  • Ruhen bei Entlassungsentschädigung (§ 158 SGB III)
  • Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe, insbesondere bei Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag und Kündigung wegen nicht ausreichender Impfung (§ 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III)


2. Krankengeld und Besonderheiten in der gesetzlichen Krankenversicherung bei älteren Arbeitnehmern

  • Begriff der Arbeitsunfähigkeit
  • Besonderheiten der Meldung der Arbeitsunfähigkeit
  • Beginn und Dauer des Krankengeldes
  • Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld bei Entgeltfortzahlung
  • Höhe des Krankengeldes
  • Besonderheiten bei Eintritt von Versicherungspflicht nach Vollendung des 55. Lebensjahres

Freitag, den 21. Oktober 2022, 08.30 bis 13.45 Uhr

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht oder im Sozialrecht

Thema: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM - § 167 Abs. 2 SGB IX) in Zeiten von Corona

Referentin: Rechtsanwältin Bettina Schmidt, Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht, Bonn

 

Die Corona-Pandemie führt auch bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu besonderen Anforderungen. Was ist beim BEM zu beachten, etwa wenn Arbeitnehmer wegen Long-Covid krankheitsbedingt gekündigt werden sollen, weil die Arbeitsleistung nicht mehr wie vor der Erkrankung erbracht werden kann?

Das Seminar zeigt auf, in welchen Situationen des Arbeitslebens ein BEM-Verfahren sinnvoll oder sogar, z.B. vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung, zur Vermeidung rechtlicher Nachteile für Arbeitgeber geboten ist. Darüber hinaus können sich Schadensersatzansprüche zugunsten der Arbeitnehmer ergeben, wenn Arbeitgeber keinen behinderungs- bzw. leidensgerechten Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. 

Neben der Behandlung aller rechtlich relevanten Fragestellungen im Bereich des BEM unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung gibt das Seminar auch einen Überblick über die Fallgestaltungen einer behinderten- bzw. leidensgerechten Beschäftigung sowie den sich zugunsten von Arbeitnehmern ergebenden Schadensersatzansprüchen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Darstellung eines BEM-Verfahrens in der betrieblichen Praxis anhand eines ausführlichen BEM-Ablaufplans mit konkreten Verfahrensschritten und Zuständigkeiten.

Im Einzelnen:

•    Zweck und Inhalt des betrieblichen Eingliederungsmanagements 

  • persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
  • Anforderungen der Rechtsprechung an ein ordnungsgemäßes BEM
  • neueste Rechtsprechung des BAG zur Wiederholung eines BEM-Angebotes durch den Arbeitgeber
  • Mindeststandards eines BEM
  • Klärung des Restleistungsvermögens des Arbeitnehmers
  • Einschaltung des Betriebsarztes
  • mögliche Maßnahmen im BEM/Rehaleistungen
  • Präventionsmöglichkeiten zur Vermeidung weiterer AU-Zeiten

•    Information des betroffenen Mitarbeiters und Zustimmung

•    Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretungen und der Vertrauensperson nach § 167 Abs. 2 S. 2 SGB IX

•    Einbindung der Rehabilitationsträger und des Integrationsamtes

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Förderungsmöglichkeiten durch Rehabilitationsträger und das Integrationsamt 

•    Auswirkungen auf den Kündigungsschutz 

  • Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
  • Darlegungs- und Beweislast 
  • Kündigung nach Durchführung des BEM 

•    Bedeutung für das Zustimmungsverfahren nach den §§ 168 ff. SGB IX bei Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers 

•    BEM und Anspruch auf behinderungs- bzw. leidensgerechte Beschäftigung 

  • Inhalt des Beschäftigungsanspruchs
  • Beschäftigung von Mitarbeitern unter geänderten Bedingungen
  • Klage und Klageantrag bei behinderungsgerechter Beschäftigung 
  • Darlegungs- und Beweislast unter Berücksichtigung des BEM 
  • Behinderungsgerechte Einrichtung und Gestaltung des Arbeitsplatzes 
  • Schadensersatzanspruch bei nicht leidensgerechter Beschäftigung unter Berücksichtigung des BEM

•    Stufenweise Wiedereingliederung und BEM

•    Ablaufplan eines BEM

Samstag, den 22. Oktober 2022, 08.30 bis 13.45 Uhr

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht oder im Sozialrecht

Thema: Neues Statusfeststellungsverfahren - Erste Erfahrungen in der Praxis!

Referent(en): Dr. Christian Zieglmeier, Präsident des Sozialgerichts Landshut

 

Das Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV) zur Feststellung des Erwerbsstatus (Beschäftigter oder Selbständiger) wurde mit Wirkung vom 1.4.2022 weitreichend reformiert. Unternehmen und ihre Berater müssen die gesetzlichen Neuerungen kennen und zielgenaue (Compliance-)Maßnahmen einleiten. Eine falsche Statusentscheidung durch den Arbeitgeber kann hohe Beitragsnachforderungen nach sich ziehen.

Im Einzelnen:

Überblick über die wesentlichen Neuerungen des Statusfeststellungsverfahrens incl. Rechtsschutz

  • Isolierte Feststellung des Erwerbsstatus – Verhältnis zum Einzugsstellenverfahren 
  • Prognoseentscheidung -  Zählt nun doch der Parteiwille?
  • Turbofeststellung
  • Dreiecksverhältnisse am Bespiel der Personalverschaffung mittels contracting (reine Personalvermittlung).
  • Gruppenfeststellung und Vertrauensschutz 
  • Bindung anderer Sozialversicherungsträger an die Statusentscheidung

Auswirkungen der neuen Statusentscheidung auf das Versicherungs- und Beitragsrecht – Was müssen Arbeitgeber wissen?

Tipps zum zielgerichteten Einsatz von § 7a SGB IV

Aktuelle Rechtsprechung des BSG zur Korrektur von falsch gewordenen Statusentscheidungen

Querverbindungen zum Arbeits- und Strafrecht – Folgen der unterlassenen Statusklärung

Umsetzung des neuen Anfrageverfahrens auf verschiedene Berufsgruppen

  • IT-Experten
  • Honorarärzte
  • Geschäftsführer
  • Interim-Manger

Geplantes Tagungshotel Seminar Arbeits-/Sozialrecht:

SPA Oasis****Hotel Son Caliu
Avda. Son Caliu, nº 8
07181 Son Caliu (Palmanova)
Telefon: +34 971 68 22 00
Fax: +34 971 68 37 20
Email: soncaliu@soncaliu.com
http://www.soncaliu.com/

Das Hotel liegt an einer kleinen Bucht zwischen Palmanova und Puerto Portals, komplett renoviertes, klassisches Seminarhotel mit grossem SPA-Bereich. Näheres unter http://www.soncaliu.com !

Näheres zum Tagungshotel SPA Oasis****Hotel Son Caliu

Unser Zeitplan:

08.30 bis 11.00 Uhr - 2,5 h Unterricht
11.00 bis 11.15 Uhr - Kaffeepause mit Obst, Herzhaftem und Süßem
11.15 bis 13.45 Uhr - 2,5 h Unterricht



Teilnahmegebühren:

€ 690,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (15 Zeitstunden)
€ 540,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (10 Zeitstunden)
€ 320,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (5 Zeitstunden)

Unsere Leistungen:

- täglich 5 Stunden Unterricht gem. § 15 FAO mit Topreferenten
- umfangreiche Pausenverpflegung täglich mit Kaffee, Tee, Früchten, Gebäck, Snacks (landestypisch)
- Tagungsgetränke
- umfangreiches, ausgedrucktes, gebundenes Skript (auf Wunsch als PDF)
- Empfang am Vorabend (für Teilnehmer/In plus Begleitperson)

Stornierungsfristen bei unseren Seminaren im Ausland:

Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis zu 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!

Zur Anmeldung Oktober 2022:

MALLORCA 20. bis 22. Okt. 2022 (Do., Fr., Sa.)

FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht