3 x 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht oder im Sozialrecht
15, 10 oder 5 Stunden Fortbildung buchbar!
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht oder im Sozialrecht
Referentin: Rechtsanwältin Bettina Schmidt, Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht, Bonn
Die Corona-Pandemie führt auch bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu besonderen Anforderungen. Welche sozialrechtlichen Folgen ergeben sich in Bezug auf die Gewährung von Arbeitslosengeld und Krankengeld, etwa wenn Arbeitnehmer wegen Long-Covid krankheitsbedingt gekündigt werden oder selbst kündigen müssen, weil die Arbeitsleistung nicht mehr wie vor der Erkrankung erbracht werden kann. Tritt in diesen Fällen eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld ein? Wie ist es, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird? Wie wirkt sich die Zahlung einer Abfindung auf das Arbeitslosengeld aus? Was ist zu beachten, wenn Arbeitnehmer bei Ende des Arbeitsverhältnisses weiterhin arbeitsunfähig sind? Müssen Sie sich trotzdem arbeitslos melden? Wie sieht es mit einer Sperrzeit aus, wenn Arbeitnehmer gekündigt werden, weil sie nicht entsprechend der Impfpflicht gegen Covid-19 geimpft sind? Tritt in diesen Fällen eine Sperrzeit ein oder nicht?
In dieser Fortbildung werden anhand aktueller Fallbeispiele die in der Arbeitslosenversicherung relevanten sozialrechtlichen Folgen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen ausführlich behandelt, um diese zielführend bei der Beratung von Mandanten zu nutzen und um Ruhens- und Sperrzeiten zu vermeiden. Abgerundet wird die Fortbildung mit der Darstellung der Grundsätze des Krankengeldrechtes und der Besonderheiten bei der Krankenversicherungspflicht älterer Arbeitnehmer nach der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Selbstverständlich wird die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzeslage berücksichtigt.
1. Arbeitslosengeld
2. Krankengeld und Besonderheiten in der gesetzlichen Krankenversicherung bei älteren Arbeitnehmern
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht oder im Sozialrecht
Referentin: Rechtsanwältin Bettina Schmidt, Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht, Bonn
Die Corona-Pandemie führt auch bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu besonderen Anforderungen. Was ist beim BEM zu beachten, etwa wenn Arbeitnehmer wegen Long-Covid krankheitsbedingt gekündigt werden sollen, weil die Arbeitsleistung nicht mehr wie vor der Erkrankung erbracht werden kann?
Das Seminar zeigt auf, in welchen Situationen des Arbeitslebens ein BEM-Verfahren sinnvoll oder sogar, z.B. vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung, zur Vermeidung rechtlicher Nachteile für Arbeitgeber geboten ist. Darüber hinaus können sich Schadensersatzansprüche zugunsten der Arbeitnehmer ergeben, wenn Arbeitgeber keinen behinderungs- bzw. leidensgerechten Arbeitsplatz zur Verfügung stellt.
Neben der Behandlung aller rechtlich relevanten Fragestellungen im Bereich des BEM unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung gibt das Seminar auch einen Überblick über die Fallgestaltungen einer behinderten- bzw. leidensgerechten Beschäftigung sowie den sich zugunsten von Arbeitnehmern ergebenden Schadensersatzansprüchen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Darstellung eines BEM-Verfahrens in der betrieblichen Praxis anhand eines ausführlichen BEM-Ablaufplans mit konkreten Verfahrensschritten und Zuständigkeiten.
Im Einzelnen:
• Zweck und Inhalt des betrieblichen Eingliederungsmanagements
• Information des betroffenen Mitarbeiters und Zustimmung
• Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretungen und der Vertrauensperson nach § 167 Abs. 2 S. 2 SGB IX
• Einbindung der Rehabilitationsträger und des Integrationsamtes
• Auswirkungen auf den Kündigungsschutz
• Bedeutung für das Zustimmungsverfahren nach den §§ 168 ff. SGB IX bei Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers
• BEM und Anspruch auf behinderungs- bzw. leidensgerechte Beschäftigung
• Stufenweise Wiedereingliederung und BEM
• Ablaufplan eines BEM
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht oder im Sozialrecht
Referent(en): Dr. Christian Zieglmeier, Präsident des Sozialgerichts Landshut
Das Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV) zur Feststellung des Erwerbsstatus (Beschäftigter oder Selbständiger) wurde mit Wirkung vom 1.4.2022 weitreichend reformiert. Unternehmen und ihre Berater müssen die gesetzlichen Neuerungen kennen und zielgenaue (Compliance-)Maßnahmen einleiten. Eine falsche Statusentscheidung durch den Arbeitgeber kann hohe Beitragsnachforderungen nach sich ziehen.
Im Einzelnen:
Überblick über die wesentlichen Neuerungen des Statusfeststellungsverfahrens incl. Rechtsschutz
Auswirkungen der neuen Statusentscheidung auf das Versicherungs- und Beitragsrecht – Was müssen Arbeitgeber wissen?
Tipps zum zielgerichteten Einsatz von § 7a SGB IV
Aktuelle Rechtsprechung des BSG zur Korrektur von falsch gewordenen Statusentscheidungen
Querverbindungen zum Arbeits- und Strafrecht – Folgen der unterlassenen Statusklärung
Umsetzung des neuen Anfrageverfahrens auf verschiedene Berufsgruppen
SPA Oasis****Hotel Son Caliu
Avda. Son Caliu, nº 8
07181 Son Caliu (Palmanova)
Telefon: +34 971 68 22 00
Fax: +34 971 68 37 20
Email: soncaliu@soncaliu.com
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Das Hotel liegt an einer kleinen Bucht zwischen Palmanova und Puerto Portals, komplett renoviertes, klassisches Seminarhotel mit grossem SPA-Bereich. Näheres unter http://www.soncaliu.com !
08.30 bis 11.00 Uhr - 2,5 h Unterricht
11.00 bis 11.15 Uhr - Kaffeepause mit Obst, Herzhaftem und Süßem
11.15 bis 13.45 Uhr - 2,5 h Unterricht
€ 690,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (15 Zeitstunden)
€ 540,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (10 Zeitstunden)
€ 320,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (5 Zeitstunden)
Unsere Leistungen:
- täglich 5 Stunden Unterricht gem. § 15 FAO mit Topreferenten
- umfangreiche Pausenverpflegung täglich mit Kaffee, Tee, Früchten, Gebäck, Snacks (landestypisch)
- Tagungsgetränke
- umfangreiches, ausgedrucktes, gebundenes Skript (auf Wunsch als PDF)
- Empfang am Vorabend (für Teilnehmer/In plus Begleitperson)
Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis zu 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!
MALLORCA 20. bis 22. Okt. 2022 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht