3 x 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Verkehrsrecht oder im Strafrecht
15, 10 oder 5 Stunden Fortbildung buchbar!
zum technischen Teil:
Dr. Michael Weyde, Diplom-Ingenieur (FH), von der IHK Berlin öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle, Auswertung von Unfalldatenspeichern, sowie Schäden und Bewertung von Kraftfahrzeugen, Lehrbeauftragter an der HTW Dresden
zum rechtlichen Teil:
Andreas Winkelmann, Erster Oberamtsanwalt, Amtsanwaltschaft Berlin und Dozent für Straßenverkehrsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht/Berlin
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Verkehrsrecht oder im Strafrecht
Referenten-DUO: Dr. Michael Weyde, Diplom-Ingenieur (FH), von der IHK Berlin öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle, Auswertung von Unfalldatenspeichern, sowie Schäden und Bewertung von Kraftfahrzeugen, Lehrbeauftragter an der HTW Dresden und Andreas Winkelmann, Erster Oberamtsanwalt, Amtsanwaltschaft Berlin und Dozent für Straßenverkehrsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht/Berlin
Im Einzelnen:
Nach der polizeilichen Statistik soll sich bei fast 10% aller polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfälle ein Beteiligter unerlaubt vom Unfallort entfernt haben.
Das Delikt des unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach §142 StGB, im Volksmund als „Unfallflucht“ bezeichnet, ist somit ein Massendelikt, mit dem jeder Rechtsanwalt, der im Verkehrsrecht tätig ist, irgendwann einmal zu tun haben wird. Aber nicht jeder, der einen Unfallort verlässt, ohne dass er Angaben über seine Beteiligung gemacht hat, hat das Anstoßereignis bemerkt. Gerade mit schweren Fahrzeugen wie SUV und vor allem mit größeren Lkw können massive Schäden an Pkw erzeugt werden, die vom verursachenden Fahrzeugführer gar nicht wahrgenommen werden, und zwar weder kollisionsmechanisch, also über den Tastsinn oder das Gleichgewichtsorgan im Mittelohr, den Vestibularapparat, noch optisch oder akustisch. Dennoch werden viele Verfahren eingeleitet und nicht selten wird die Fahrerlaubnis des vermeintlichen Verursachers nach § 69a StPO vorläufig entzogen. Ob es sich lohnt, gegen den § 111a StPO Beschluss vorzugehen, bedarf nicht nur rechtliche Kenntnisse, sondern auch technisches Wissen, und zwar nicht nur zur Bemerkbarkeit, sondern auch zur Höhe des angeblich verursachten Schadens. Das für die optimale Verteidigung erforderliche Wissen wird in dem interdisziplinären Seminar anhand von praktischen Fallbeispielen sowohl in technischer als auch in rechtlicher Hinsicht von den beiden Referenten im Detail vermittelt.
Neben den strafrechtlichen Komponenten wird in diesem LIVE ONLINE Seminar auch auf die zivilrechtlichen Folgen einer „Unfallflucht“ eingegangen, denn immer mehr Regressverfahren werden sowohl von den Haftplicht- als auch Rechtsschutzversicherungen angestrebt, wenn der Mandant sich unerlaubt vom Unfallort entfernt haben soll.
Zum technischen Teil (Dr. Weyhe):
Im Einzelnen:
Zum rechtlichen Teil (Winkelmann):
Schnell kann ein „Parkrempler“ einen bedeutenden Fremdschaden bedeuten, für den die Mandantschaft die Fahrerlaubnis als gesetzlichen Regelfall nach § 69 StGB, iVm. § 111a StPO noch schneller vorläufig entzogen werden kann. Unabhängig von dem mitunter schwierigem Vorsatznachweis sind bei der „Unfallflucht“ auch rechtliche Probleme keine Seltenheit. Dem widmet sich der rechtliche Teil des Seminars, insbesondere:
Im rechtlichen Teil werden neben der Sicht der Strafverfolgungsbehörden auch Strategieansätze für die Verteidigung bei Täteridentifizierung durch Wahllichtbildvorlagen, zum Einlassungsverhalten vor und während der Beweisaufnahme und Zeugenvernehmungen aufgezeigt.
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Verkehrsrecht oder im Strafrecht
Referenten-DUO: Dr. Michael Weyde, Diplom-Ingenieur (FH), von der IHK Berlin öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle, Auswertung von Unfalldatenspeichern, sowie Schäden und Bewertung von Kraftfahrzeugen, Lehrbeauftragter an der HTW Dresden und Andreas Winkelmann, Erster Oberamtsanwalt, Amtsanwaltschaft Berlin und Dozent für Straßenverkehrsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht/Berlin
Im Einzelnen:
Mit der Einführung der neuen §§ 315 d – f hat der Gesetzgeber nicht nur neue Straftatbestände definiert, sondern auch die Rechtsfolgen für die Täter geändert. Diese können erheblich sein, so dass im Verkehrsrecht tätige Rechtsanwälte wissen sollten, wie die Mandanten gegen den Vorwurf, ein Rennen gefahren zu haben, optimal verteidigen können. Hierzu gehört nicht nur das rechtliche Wissen, sondern auch die technischen Möglichkeiten, mit denen das Fahr- bzw. Renn-Verhalten rekonstruiert werden kann. Zwar stehen hierzu Daten in modernen Fahrzeugen zur Verfügung, aber auch diese können Toleranzen aufweisen. Die technischen und rechtlichen Grundlagen werden in dem interdisziplinären Seminar von einem Juristen und einem technischen Sachverständigen vermittelt und anhand einer Vielzahl an konkreten Fallbespielen erörtert, wo bei auch die Grenzen der Beweisführung erläutert werden. Ferner werden die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der Einziehung von Fahrzeugen im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugrennen dargestellt.Neben den strafrechtlichen Komponenten wird in diesem LIVE ONLINE Seminar auch auf die zivilrechtlichen Folgen einer „Unfallflucht“ eingegangen, denn immer mehr Regressverfahren werden sowohl von den Haftplicht- als auch Rechtsschutzversicherungen angestrebt, wenn der Mandant sich unerlaubt vom Unfallort entfernt haben soll.
Zum technischen Teil (Dr. Weyhe):
Messgeräte zur Feststellung der Geschwindigkeit sind nicht geeignet, die Raser-Absicht zu erkennen, weil es eben nicht allein auf die Höhe der Geschwindigkeit, sondern die Absicht, eine möglichst hohe Geschwindigkeit zu erreichen. Daten in Fahrzeugen können hier Aufklärung liefern:
Zum rechtlichen Teil (Winkelmann):
Fast täglich wird in den Medien über Kraftfahrzeugrennen - oft auch mit gravierenden Folgen – berichtet. Allein in Berlin sind beiden Strafverfolgungsbehörden bislang mehr als 2500 Ermittlungsverfahren nach § 315d StGB anhängig geworden. „Katalysator“ im Gesetzgebungsverfahren war der spektakuläre Fall der „KuDamm-Raser“, der aufgrund der Anklageerhebung wegen Mordes Rechtgeschichte geschrieben hat, noch immer nicht vollständig abgeschlossen ist und im rechtlichen Teil ausführlich aufgegriffen wird.
Flankiert von Beispielsfällen und Videos aus der Praxis werden erörtert:
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Verkehrsrecht oder im Strafrecht
Referenten-DUO: Dr. Michael Weyde, Diplom-Ingenieur (FH), von der IHK Berlin öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle, Auswertung von Unfalldatenspeichern, sowie Schäden und Bewertung von Kraftfahrzeugen, Lehrbeauftragter an der HTW Dresden und Andreas Winkelmann, Erster Oberamtsanwalt, Amtsanwaltschaft Berlin und Dozent für Straßenverkehrsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht/Berlin
Am 3.ten Tag werden einerseits die heute für die Überwachung des Straßenverkehrs von der Polizei verwendeten Messverfahren sowohl bei der Bestimmung der Geschwindigkeit von Verkehrsteilnehmenden als auch bei der Rotlichtüberwachung und der Wägetechnik von Fahrzeugen vorgestellt. Andererseits werden nicht nur die technischen sondern auch die rechtlichen Möglichkeiten zur Überprüfung dieser Maßnahmen im Owi- bzw. Bußgeldverfahren erörtert.
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Via Peschiera, 3
I - 37011 Bardolino (Provinz Verona)
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per EMail: bookingcaesius@europlan.it
oder per Tel.: 0039.045.7219100
08.30 bis 11.00 Uhr - 2,5 h Unterricht
11.00 bis 11.15 Uhr - Kaffeepause mit Obst, Snacks, Dolci
11.15 bis 13.45 Uhr - 2,5 h Unterricht
Nachmittags haben Sie nun mehr Zeit zur freien Verfügung! Kombinieren Sie den attraktiven Tagungsort mit Ihrer persönlichen Freizeitgestaltung!
€ 690,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (15 Zeitstunden)
€ 540,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (10 Zeitstunden)
€ 320,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (5 Zeitstunden)
Unsere Leistungen:
- täglich 5 Stunden Unterricht gem. § 15 FAO mit Topreferenten
- umfangreiche Pausenverpflegung täglich mit Kaffee, Tee, Früchten, Gebäck, Snacks (landestypisch)
- Tagungsgetränke
- umfangreiches, ausgedrucktes, gebundenes Skript (auf Wunsch als PDF)
- Empfang am Vorabend (für Teilnehmer/In plus Begleitperson)
Gardasee vom 28./29./30. Sept. 2023 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht
Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis zu 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!