3 x 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Strafrecht oder im Verkehrsrecht
15, 10 oder 5 Stunden Fortbildung buchbar!
Referent: Rechtsanwalt Dr. Bernd Wagner, Bürogemeinschaft bg124, seit 1983 Strafverteidiger; bis 1998 Professor für Strafrecht, Strafverfolgung, Strafvollzug, Hamburg
Rechtsanwalt Dr. Bernd Wagner fügt seine als Hochschullehrer erworbenen theoretischen Kenntnisse mit seinen langjährigen praktischen Erfahrungen als Strafverteidiger unter dem Stichwort „Handlungskompetenz“ zusammen. Ihm geht es stets um die Vermittlung praktischer Kompetenz auf der Grundlage eines sicheren Rechtsverständnisses. Die organisatorische Verantwortung in der von ihm begründeten Kanzlei BG124 mit derzeit 11 im Strafrecht tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten schärft zudem seinen Blick auf die spezifischen berufsrechtlichen und organisatorischen Aspekte der Strafverteidigung.
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Strafrecht oder im Verkehrsrecht
Wenige dogmatische Alternativen haben eine ähnliche Bedeutung für den Ausgang einer Strafsache, wenn der äußere Tatbestand feststeht. Entsprechend wichtig ist es, die richtigen Verteidigungsmittel einzusetzen, um den Mandanten oder die Mandantin vor hoher Strafe zu bewahren.
Ausgangspunkt ist die sichere Beherrschung der dogmatischen Grundlagen. Der Allgemeine Teil des Strafrechts führt uns von der Fahrlässigkeitsdogmatik über den Tatbestandsirrtum und den dolus eventualis in den Vorsatzbereich, wo man die Gefährdungsdelikte mit der dort typischen Vorsatz/Fahrlässigkeitskombination ebenso beherrschen muss wie die erfolgsqualifizierten Delikte. Die Zurechnungsdogmatik des Fahrlässigkeitstatbestandes, das Wollenselement des Vorsatzes und normative bzw. gesamtbewertende Tatbestandsmerkmale eröffnen Verteidigungschancen. Im Besonderen Teil geht es schwerpunktmäßig um die Gefährdungsdelikte des Verkehrsrechts, um die Vorsatzproblematik im ärztlichen Behandlungsrecht und um den dolus eventualis bei den Tötungsdelikten. Ausserdem werfen wir einen Blick auf die vom Vorsatz abhängige Grenzlinie zum OWi-Recht.
Stets geht es in der Veranstaltung darum, typische Verteidigungskonstellationen von der Dogmatik über die Beweisaufnahme bis in die Revisionsinstanz zu durchdenken. Ziel ist es, Verteidigungschancen zu erkennen und Verteidigungsmöglichkeiten erfolgsversprechend umzusetzen.
5+5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Strafrecht oder im Verkehrsrecht
Mit dem Gericht kann man ums Recht kämpfen. Entscheidend ist aber oftmals das Sachverständigengutachten. Ausgangspunkt ist das Verständnis von der Rolle des Sachverständigen im Strafprozess. Dies vermittelt sich durch eine vertiefte Kenntnis von den einschlägigen Vorschriften (§§ 72 ff. StPO), dem Beweisrecht (zB. §§ 244 Abs. 4, 245 Abs. 2, 250, 256 StPO) und den Anforderungen an die richterliche Urteilsbildung (§ 261 StPO). Aber die sichere Rechtskenntnis reicht oftmals nicht aus, um die Herausforderungen des Sachverständigenbeweises zu meistern. Deshalb vermittelt das Referat nicht nur das rechtliche Normprogramm, sondern befasst sich auch mit inhaltlichen Fragen des Sachverständigenbeweises in einen allgemeiner und besonderer Teil der wissenschaftlichen und kriminalistischen Beweisführung. Schließlich werden unter dem Stichwort der Handlungskompetenz typische Verteidigungssituationen durchgespielt und auch das Anfertigen von Beweisanträgen geschult.
Die prozessuale Einbindung des Sachverständigen im Ermittlungsverfahren liegt ganz überwiegend in der Hand der Ermittlungsbehörden. Auswahl, Auftrag und Beweiskonzept werden idR durch Polizei, seltener durch die Staatsanwaltschaft, ganz selten durch den Ermittlungsrichter und hin und wieder durch Verteidigung oder andere Verfahrensbeteiligte bestimmt. Der Wirtschaftsreferent bei der Staatsanwaltschaft, die Kriminaltechniker vom LKA und BKA, die „Dolmetscher“ der Polizei, die regional dominierenden Rechtsmedizinischen Institute und psychwissenschaftlichen Hausgutachter, alle haben Sie ein besonderes Näheverhältnis zu den Ermittlern. Wie kann man in dieser Verfahrenssituation die Verteidigungsrechte wahren? Auf dem Weg zu Lösungsansätzen werden die rechtlichen Grundlagen des Sachverständigenrechts dargestellt und typische Konstellationen zur Vermeidung von ermittlungsnahen Gutachtern analysiert. Dabei geht es auch um die Befangenheitsablehnung, um die Qualitätskontrolle von Gutachten und um Kostenfragen.
Aufbauend auf dem Vortag geht es nun um das Beweisrecht in der Hauptverhandlung. Der Umgang mit Übersetzungsleistungen, schriftlichen und Behördengutachten und Gutachten privater juristischer Personen wird ebenso beleuchtet wie die häufig anzutreffende Vernehmung von Zeugen zur Berechnung komplexer Schadenskonstellationen (Steuerdelikte, Sozialhilfe- und Abrechnungsbetrug, Beitragsschaden bei § 266a-Fällen).
Dabei geht es auch um die Problematik des sachverständigen Zeugen. Aus dem besonderen Teil werden kriminalistische Gutachten, psychowissenschaftliche Gutachten, aussagepsychologische und betriebswirtschaftliche Gutachten (zB. für die Schadensberechnung) behandelt.
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08.30 bis 11.00 Uhr - 2,5 h Unterricht
11.00 bis 11.15 Uhr - Kaffeepause mit Obst, Herzhaftem und Süßem
11.15 bis 13.45 Uhr - 2,5 h Unterricht
Nachmittags haben Sie nun mehr Zeit zur freien Verfügung! Kombinieren Sie den attraktiven Tagungsort mit Ihrer persönlichen Freizeitgestaltung!
€ 690,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (15 Zeitstunden)
€ 540,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (10 Zeitstunden)
€ 320,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (5 Zeitstunden)
Unsere Leistungen:
- täglich 5 Stunden Unterricht gem. § 15 FAO mit Topreferenten
- umfangreiche Pausenverpflegung täglich mit Kaffee, Tee, Früchten, Gebäck, Snacks (landestypisch)
- Tagungsgetränke
- umfangreiches, ausgedrucktes, gebundenes Skript (auf Wunsch als PDF)
- Empfang am Vorabend (für Teilnehmer/In plus Begleitperson)
Venedig vom 29./30. Sept./1. Okt. 2022 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht
Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis zu 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!