3 x 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht
15, 10 oder 5 Stunden Fortbildung buchbar!
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht
Referent(en): Olaf Möllenkamp, Richter am Arbeitsgericht Lübeck
Allgemeine Geschäftsbedingungen kommen im Arbeitsrecht nicht allein, aber schwerpunktmäßig in Arbeitsverträgen zum Einsatz Seit der Überführung des AGB-Rechts ins BGB und der damit verbundenen Öffnung auch für Arbeitsverträge ist die Rechtsprechung dazu auf ein unübersichtliches Maß angeschwollen. Auch zahlreiche gesetzgeberische Aktivitäten wirken sich unmittelbar auf die AGB-Kontrolle aus. Vielfach unterscheidet das BAG zwischen Alt- und Neubestand an Arbeitsverträgen mit Stichtagsregelungen. Gleichwohl greift die Einschätzung, im Grunde sei ohnehin jede Klausel in irgendeiner Weise AGB-widrig, zu kurz. Für die aufzuzeigenden populären und aktuellen Fallgruppen hat sich eine Typik entwickelt, anhand derer durchaus noch wirksame und der AGB-Kontrolle standhaltende Klauseln verwendet werden können.
Das Seminar führt durch häufig verwendete AGB-Klauseln anhand von Regelungsbereichen und zeigt deren Fallstricke auf. Neben der Analyse der reinen Klausel(un)wirksamkeit werden Überlegungen zum taktischen Umgang mit den sich ergebenden Rechtsfolgen und Handlungsoptionen angestellt.
Im Einzelnen:
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht
Referent(en): Olaf Möllenkamp, Richter am Arbeitsgericht Lübeck
Das Gerücht, der Arbeitgeber brauche im Überstundenprozess nur Anordnung und Ableistung von Mehrarbeit zu bestreiten, um der ergänzenden Vergütungsforderung zu entgehen, ist unzutreffender denn je. Durch einen langsamen, aber stetigen Wandel in der Rechtsprechung des BAG ist das Verfahren wegen Vergütung von Überstunden zwischenzeitlich wesentlich differenzierter zu beurteilen und die Erfolgsaussichten häufiger offen. Neue im Impulse aus anderen Themenfeldern – etwa der Arbeitszeiterfassung – bieten zudem Anlass, verschiedene Aspekte des Überstundenprozesses auch im Hinblick auf die Darlegungs- und Beweislast neu zu denken.
Dier Seminateil zeigt den aktuellen Stand im Überstundenrecht und passt neue Impulse bewertend in die Szenerie dieser häufigen Verfahrensart ein. Es geht hierneben auf die wichtige Frage ein, wann im Einzelfall Überstunden überhaupt wirksam angeordnet werden können.
Im Einzelnen:
Referent(en): Olaf Möllenkamp, Richter am Arbeitsgericht Lübeck
Die Digitalisierung in deutschen Unternehmen hat während der Pandemie keine Pause eingelegt, sondern sich nur leiser, aber dafür weiter konsequent vollzogen. Neben der notwendigerweise durch mobiles Arbeiten und Homeoffice vermehrt anzutreffenden Ausstattung der Beschäftigten mit IT stellen sich zahlreiche Fragen in Bezug auf die Digitalisierung der Arbeit und von Arbeitsverhältnissen neu oder in verstärktem Maße. Das Seminar gibt einen Überblick über aktuelle Trends und Entwicklungen sowie deren Auswirkungen hinein in die arbeitsgerichtlichen Verfahren. Die aktuelle Rechtsprechung wird berücksichtigt.
Im Einzelnen:
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht
Referent(en): Olaf Möllenkamp, Richter am Arbeitsgericht Lübeck
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) verlief im Arbeitsrecht und im Rahmen von Personalprozessen bislang eher diskret, aber stetig. Durch die Veröffentlichung gut zugänglicher und extrem nützlicher KI-Systeme wie zuletzt Chat GPT durch Microsoft bzw. OpenAI wird der Bereich Künstliche Intelligenz auch in der Arbeitswelt zunehmend intensiv wahrgenommen und steigert deren Einsatzhäufigkeit. Hierbei durchdringt das Potenzial mittlerweile diverse arbeitsrechtliche Bereiche, schafft damit aber auch ebenso zahlreiche rechtliche Probleme, zu denen vielfach keine gefestigten Lösungsmuster bestehen. Zahlreich Fragen stellen sich, etwa nach der Zulässigkeit des KI-Einsatzes in Recruiting-Prozessen, bei der Ermittlung von Verhaltensmustern und etwa im Bereich Datenschutz. Bislang weitgehend unbeachtete neue Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten im Bereich KI hatte der Gesetzgeber bereits 2021 vorausschauend geschaffen.
Das Seminar gibt einen kompakten Überblick über die (arbeits-)rechtlichen Probleme beim Einsatz von Systemen unter Verwendung Künstlicher Intelligenz und zeigt Lösungswege bei deren Einsatz, insbesondere auch unter Beachtung der mitbestimmungsrechtlichen Situation auf.
Im Einzelnen:
HOTEL CAESIUS THERMAE & SPA RESORT ****
Via Peschiera, 3
I - 37011 Bardolino (Provinz Verona)
INTERNET
Zimmerbuchung
per EMail: bookingcaesius@europlan.it
oder per Tel.: 0039.045.7219100
08.30 bis 11.00 Uhr - 2,5 h Unterricht
11.00 bis 11.30 Uhr - Kaffeepause mit Obst, Snacks, Dolci
11.30 bis 14.00 Uhr - 2,5 h Unterricht
Nachmittags haben Sie nun mehr Zeit zur freien Verfügung! Kombinieren Sie den attraktiven Tagungsort mit Ihrer persönlichen Freizeitgestaltung!
€ 790,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (15 Zeitstunden)
€ 620,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (10 Zeitstunden)
€ 370,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (5 Zeitstunden)
Unsere Leistungen:
- täglich 5 Stunden Unterricht gem. § 15 FAO mit Topreferenten
- umfangreiche Pausenverpflegung täglich mit Kaffee, Tee, Früchten, Gebäck, Snacks (landestypisch)
- Tagungsgetränke
- umfangreiches Skript als PDF
- Empfang am Vorabend (für Teilnehmer/In plus Begleitperson; 50 € pro Person)
Istanbul vom 25./26./27. Sept. 2025 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Familienrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Baurecht
Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis zu 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!