SAVE THE DATE: Istanbul vom 25. bis 27. September 2025

Mehr zum Seminar "Arbeitsrecht" am Gardasee vom 28. bis 30. September 2023

3 x 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht
15, 10 oder 5 Stunden Fortbildung buchbar!



Donnerstag, den 28. September 2023, 08.30 bis 13.45 Uhr

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht

Thema: Aktuelles AGB-Arbeitsrecht (5h)

Referent(en): Olaf Möllenkamp, Richter am Arbeitsgericht Lübeck


Allgemeine Geschäftsbedingungen kommen im Arbeitsrecht nicht allein, aber schwerpunktmäßig in Arbeitsverträgen zum Einsatz Seit der Überführung des AGB-Rechts ins BGB und der damit verbundenen Öffnung auch für Arbeitsverträge ist die Rechtsprechung dazu auf ein unübersichtliches Maß angeschwollen. Auch zahlreiche gesetzgeberische Aktivitäten wirken sich unmittelbar auf die AGB-Kontrolle aus. Vielfach unterscheidet das BAG zwischen Alt- und Neubestand an Arbeitsverträgen mit Stichtagsregelungen. Gleichwohl greift die Einschätzung, im Grunde sei ohnehin jede Klausel in irgendeiner Weise AGB-widrig, zu kurz. Für die aufzuzeigenden populären und aktuellen Fallgruppen hat sich eine Typik entwickelt, anhand derer durchaus noch wirksame und der AGB-Kontrolle standhaltende Klauseln verwendet werden können.

Das Seminar führt durch häufig verwendete AGB-Klauseln anhand von Regelungsbereichen und zeigt deren Fallstricke auf. Neben der Analyse der reinen Klausel(un)wirksamkeit werden Überlegungen zum taktischen Umgang mit den sich ergebenden Rechtsfolgen und Handlungsoptionen angestellt.

Im Einzelnen:

  • Einbeziehung von AGB in Arbeitsverträge und Generelles zur Klauselkontrolle
  • Existiert der ausgehandelte Vertrag (ohne AGB-Kontrolle)?
  • Überraschende und widersprüchliche Klauseln, Transparenzgebot 
  • Und was jetzt? – Rechtsfolgen von Klauselunwirksamkeit
  • Ausschlussfristen und Mindestlohnausnahmen
  • Beendigungsregelungen – auch Renteneintrittsklauseln
  • Nach der Pandemie ist vor der Krise – Kurzarbeitsklauseln
  • Abgeltung von Überstunden und Anordnungsbefugnis von Überstunden
  • Versetzungsklauseln
  • Klauseln zur Flexibilisierung von Entgelt(bestandteilen) – Freiwilligkeit, Widerruf, Ermessenausübung
  • Vertragsstrafenklauseln, insb. Nichtantritt im Fachkräftemangel
  • Tarifliche Bezugnahmeklauseln
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Gestellung von notwendigen Arbeitsmitteln
  • Klauseln zum (dauerhaften) Homeoffice
  • Rückzahlung von Fortbildungskosten
  • Vertraulichkeits- und Datenschutzklauseln
  • Klauseln zum Hinweisgeberschutz nach dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz
  • Auswirkungen des neuen Nachweisgesetztes 2022 auf die AGB-Gestaltung
  • Vertragsanpassungen bei Feststellung von Klauselmängeln – Handlungsoptionen und Mitarbeiterrechte 
  • u.v.a.m.


Freitag, den 29. September 2023, 08.30 bis 13.45 Uhr

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht

Thema Block I: Fallstricke des Überstundenprozesses (2,5 h)

Referent(en): Olaf Möllenkamp, Richter am Arbeitsgericht Lübeck

Das Gerücht, der Arbeitgeber brauche im Überstundenprozess nur Anordnung und Ableistung von Mehrarbeit zu bestreiten, um der ergänzenden Vergütungsforderung zu entgehen, ist unzutreffender denn je. Durch einen langsamen, aber stetigen Wandel in der Rechtsprechung des BAG ist das Verfahren wegen Vergütung von Überstunden zwischenzeitlich wesentlich differenzierter zu beurteilen und die Erfolgsaussichten häufiger offen. Neue im Impulse aus anderen Themenfeldern – etwa der Arbeitszeiterfassung – bieten zudem Anlass, verschiedene Aspekte des Überstundenprozesses auch im Hinblick auf die Darlegungs- und Beweislast neu zu denken.


Dier Seminateil zeigt den aktuellen Stand im Überstundenrecht und passt neue Impulse bewertend in die Szenerie dieser häufigen Verfahrensart ein. Es geht hierneben auf die wichtige Frage ein, wann im Einzelfall Überstunden überhaupt wirksam angeordnet werden können.

Im Einzelnen:

  • Überstunden, Mehrarbeit u.a. – Begrifflichkeiten des Überstundenrechts
  • Vertragsänderung durch verstetigte Mehrarbeit?
  • Anordnungsbefugnis und Anordnungsklauseln in der AGB-Kontrolle
  • Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess – abgestuftes BAG-Modell
  • Was muss genau zur ordnungsgemäßen Geltendmachung vorgetragen und dargestellt werden?
  • Anordnung ausdrücklich, konkludent, durch Duldung
  • Vergütungspflicht von Überstunden – Vergütungserwartung
  • Neue Impulse durch die Reform des Nachweisgesetzes
  • Dokumentation von Überstunden und Arbeitszeit
  • Die neue Rechtsprechung zur Erfassungspflicht von Arbeitszeit – Auswirkungen auf den Überstundenprozess?
  • Geltendmachungsstrategien im Arbeitnehmermandat
  • Umgang mit Standardeinwendungen des Arbeitgebers
  • Verfall durch (wirksame) Ausschlussklauseln
  • u.v.a.m.


Thema Block II: Digitalisierung im Arbeitsrecht - Aktuelle Entwicklungen (2,5 h)

Referent(en): Olaf Möllenkamp, Richter am Arbeitsgericht Lübeck


Die Digitalisierung in deutschen Unternehmen hat während der Pandemie keine Pause eingelegt, sondern sich nur leiser, aber dafür weiter konsequent vollzogen. Neben der notwendigerweise durch mobiles Arbeiten und Homeoffice vermehrt anzutreffenden Ausstattung der Beschäftigten mit IT stellen sich zahlreiche Fragen in Bezug auf die Digitalisierung der Arbeit und von Arbeitsverhältnissen neu oder in verstärktem Maße. Das Seminar gibt einen Überblick über aktuelle Trends und Entwicklungen sowie deren Auswirkungen hinein in die arbeitsgerichtlichen Verfahren. Die aktuelle Rechtsprechung wird berücksichtigt.

Im Einzelnen:

  • Digitale Arbeitsverträge und Probleme der elektronischen Signatur im Arbeitsvertragsrecht
  • Automatisierte Bewerbungsverfahren und Auswahlentscheidungen
  • Homeoffice, Mobile Working, Desksharing – Digitalisierung neuer Arbeitsmodelle und deren rechtliche Auswirkungen
  • Fragen der Arbeitszeit bei ständiger Erreichbarkeit durch digitale Ausstattung
  • Crowdworking und Statusfragen 
  • Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes im Zuge der Digitalisierung
  • Arbeitsanweisungen durch Künstliche Intelligenz (KI)
  • Digitale Hinweisgebersysteme und Hinweisgeberschutz
  • Private Nutzung digitaler Ressourcen des Arbeitgebers
  • Rechtsprobleme des Bring-Your-Own-Device / Betriebliche Nutzung von privaten Endgeräten und Software
  • Mitarbeiter und deren Rechtsstellung im Social Media-Auftritt des Arbeitgebers
  • Big-Data-Screening und Analyse von Mitarbeiterdaten
  • Fragen der gerichtlichen Verwertbarkeit digitaler Beweismittel
  • Mitbestimmung des Betriebsrats im Zuge der Digitalisierung – KI, Qualifizierung, Mobiles Arbeiten

Samstag, den 30. September 2023, 08.30 bis 13.45 Uhr

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht

Künstliche Intelligenz und Arbeitsrecht

Referent(en): Olaf Möllenkamp, Richter am Arbeitsgericht Lübeck


Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) verlief im Arbeitsrecht und im Rahmen von Personalprozessen bislang eher diskret, aber stetig. Durch die Veröffentlichung gut zugänglicher und extrem nützlicher KI-Systeme wie zuletzt Chat GPT durch Microsoft bzw. OpenAI wird der Bereich Künstliche Intelligenz auch in der Arbeitswelt zunehmend intensiv wahrgenommen und steigert deren Einsatzhäufigkeit. Hierbei durchdringt das Potenzial mittlerweile diverse arbeitsrechtliche Bereiche, schafft damit aber auch ebenso zahlreiche rechtliche Probleme, zu denen vielfach keine gefestigten Lösungsmuster bestehen. Zahlreich Fragen stellen sich, etwa nach der Zulässigkeit des KI-Einsatzes in Recruiting-Prozessen, bei der Ermittlung von Verhaltensmustern und etwa im Bereich Datenschutz. Bislang weitgehend unbeachtete neue Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten im Bereich KI hatte der Gesetzgeber bereits 2021 vorausschauend geschaffen.

Das Seminar gibt einen kompakten Überblick über die (arbeits-)rechtlichen Probleme beim Einsatz von Systemen unter Verwendung Künstlicher Intelligenz und zeigt Lösungswege bei deren Einsatz, insbesondere auch unter Beachtung der mitbestimmungsrechtlichen Situation auf.

Im Einzelnen:

  • Künstliche Intelligenz – Definitionsfragen und Standortbestimmung
  • Anwendungsfelder von KI im Arbeitsleben und am Arbeitsplatz
  • Demonstration des „Einsickerns“ von KI in die Arbeitswelt anhand von Chat GPT
  • KI-Systeme oder KI-gestützte Systeme als Arbeitsmittel
  • Einstellungs- und Auswahlprozesse mittels KI-Unterstützung
  • Automatisierte Entscheidungen durch KI – (wirksames) Weisungsrecht durch Maschinen?
  • Künstliche Intelligenz und (Beschäftigten-)Datenschutz
  • Dauerbrenner Verarbeitungsstandort – Zulässigkeit der Datenverarbeitung durch KI-Systeme in der Cloud oder an Standorten außerhalb der EU
  • Arbeitsrechtliche Pflichtenverstöße im Rahmen der Nutzung von KI
  • Rechtliche Handlungsmöglichkeiten von Arbeitnehmerseite bei Einsatz unzulässiger KI-Systeme
  • Beweis(verwertungs)fragen bei Kenntnisgewinnung mittels KI
  • Haftungsfragen bei Einsatz von KI-Systemen im arbeitsrechtlichen Kontext
  • Neue Mitbestimmungsrechte im Kontext Künstlicher Intelligenz
  • u.v.a.m.

15, 10 oder 5 Stunden Fortbildung buchbar!


 

Tagungshotel:

HOTEL CAESIUS THERMAE & SPA RESORT ****
Via Peschiera, 3
I - 37011 Bardolino (Provinz Verona)
INTERNET
Zimmerbuchung
per EMail: bookingcaesius@europlan.it
oder per Tel.: 0039.045.7219100

Näheres zum Tagungshotel CAESIUS THERMAE & SPA RESORT

Unser neuer Zeitplan - täglich:

08.30 bis 11.00 Uhr - 2,5 h Unterricht
11.00 bis 11.30 Uhr - Kaffeepause mit Obst, Snacks, Dolci
11.30 bis 14.00 Uhr - 2,5 h Unterricht

Nachmittags haben Sie nun mehr Zeit zur freien Verfügung! Kombinieren Sie den attraktiven Tagungsort mit Ihrer persönlichen Freizeitgestaltung!

Die Teilnahmegebühren:

€ 790,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (15 Zeitstunden)
€ 620,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (10 Zeitstunden)
€ 370,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (5 Zeitstunden)

Unsere Leistungen:

- täglich 5 Stunden Unterricht gem. § 15 FAO mit Topreferenten
- umfangreiche Pausenverpflegung täglich mit Kaffee, Tee, Früchten, Gebäck, Snacks (landestypisch)
- Tagungsgetränke
- umfangreiches Skript als PDF
- Empfang am Vorabend (für Teilnehmer/In plus Begleitperson; 50 € pro Person)

Zur Anmeldung:

Istanbul vom 25./26./27. Sept. 2025 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Familienrecht,  Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Baurecht

Stornierungsfristen bei unseren Seminaren im Ausland:

Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis zu 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!