SAVE THE DATE: Bardolino/Gardasee vom 28. bis 30. September 2023

Mehr zum Seminar "Arbeitsrecht" am Gardasee vom 28. bis 30. September 2023

3 x 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht
15, 10 oder 5 Stunden Fortbildung buchbar!



Donnerstag, den 28. September 2023, 08.30 bis 13.45 Uhr

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht

Thema: Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung im Arbeitsrecht (5h)

Referent(en): Olaf Möllenkamp, Richter und stellv. Direktor am Arbeitsgericht Lübeck


Im Einzelnen folgt!


Freitag, den 29. September 2023, 08.30 bis 13.45 Uhr

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht

Inhalte werden noch bekannt gegeben!

Referent(en): Olaf Möllenkamp, Richter und stellv. Direktor am Arbeitsgericht Lübeck


Der Referent gibt die weiteren Themen im Laufe des 1. Quartals 2023 bekannt. Es folgen aktuelle arbeitsrechtliche Themen in einer bewegten Zeit.


Thema Block I: Fallstricke des Überstundenprozesses (2,5 h)

Referent(en): Olaf Möllenkamp, Richter und stellv. Direktor am Arbeitsgericht Lübeck

Das Gerücht, der Arbeitgeber brauche im Überstundenprozess nur Anordnung und Ableistung von Mehrarbeit zu bestreiten, um der ergänzenden Vergütungsforderung zu entgehen, ist unzutreffender denn je. Durch einen langsamen, aber stetigen Wandel in der Rechtsprechung des BAG ist das Verfahren wegen Vergütung von Überstunden zwischenzeitlich wesentlich differenzierter zu beurteilen und die Erfolgsaussichten häufiger offen. Neue im Impulse aus anderen Themenfeldern – etwa der Arbeitszeiterfassung – bieten zudem Anlass, verschiedene Aspekte des Überstundenprozesses auch im Hinblick auf die Darlegungs- und Beweislast neu zu denken.


Dier Seminateil zeigt den aktuellen Stand im Überstundenrecht und passt neue Impulse bewertend in die Szenerie dieser häufigen Verfahrensart ein. Es geht hierneben auf die wichtige Frage ein, wann im Einzelfall Überstunden überhaupt wirksam angeordnet werden können.

Im Einzelnen:

  • Überstunden, Mehrarbeit u.a. – Begrifflichkeiten des Überstundenrechts
  • Vertragsänderung durch verstetigte Mehrarbeit?
  • Anordnungsbefugnis und Anordnungsklauseln in der AGB-Kontrolle
  • Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess – abgestuftes BAG-Modell
  • Was muss genau zur ordnungsgemäßen Geltendmachung vorgetragen und dargestellt werden?
  • Anordnung ausdrücklich, konkludent, durch Duldung
  • Vergütungspflicht von Überstunden – Vergütungserwartung
  • Neue Impulse durch die Reform des Nachweisgesetzes
  • Dokumentation von Überstunden und Arbeitszeit
  • Die neue Rechtsprechung zur Erfassungspflicht von Arbeitszeit – Auswirkungen auf den Überstundenprozess?
  • Geltendmachungsstrategien im Arbeitnehmermandat
  • Umgang mit Standardeinwendungen des Arbeitgebers
  • Verfall durch (wirksame) Ausschlussklauseln
  • u.v.a.m.


Thema Block II: Digitalisierung im Arbeitsrecht - Aktuelle Entwicklungen (2,5 h)

Referent(en): Olaf Möllenkamp, Richter und stellv. Direktor am Arbeitsgericht Lübeck


Die Digitalisierung in deutschen Unternehmen hat während der Pandemie keine Pause eingelegt, sondern sich nur leiser, aber dafür weiter konsequent vollzogen. Neben der notwendigerweise durch mobiles Arbeiten und Homeoffice vermehrt anzutreffenden Ausstattung der Beschäftigten mit IT stellen sich zahlreiche Fragen in Bezug auf die Digitalisierung der Arbeit und von Arbeitsverhältnissen neu oder in verstärktem Maße. Das Seminar gibt einen Überblick über aktuelle Trends und Entwicklungen sowie deren Auswirkungen hinein in die arbeitsgerichtlichen Verfahren. Die aktuelle Rechtsprechung wird berücksichtigt.

Im Einzelnen:

  • Digitale Arbeitsverträge und Probleme der elektronischen Signatur im Arbeitsvertragsrecht
  • Automatisierte Bewerbungsverfahren und Auswahlentscheidungen
  • Homeoffice, Mobile Working, Desksharing – Digitalisierung neuer Arbeitsmodelle und deren rechtliche Auswirkungen
  • Fragen der Arbeitszeit bei ständiger Erreichbarkeit durch digitale Ausstattung
  • Crowdworking und Statusfragen 
  • Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes im Zuge der Digitalisierung
  • Arbeitsanweisungen durch Künstliche Intelligenz (KI)
  • Digitale Hinweisgebersysteme und Hinweisgeberschutz
  • Private Nutzung digitaler Ressourcen des Arbeitgebers
  • Rechtsprobleme des Bring-Your-Own-Device / Betriebliche Nutzung von privaten Endgeräten und Software
  • Mitarbeiter und deren Rechtsstellung im Social Media-Auftritt des Arbeitgebers
  • Big-Data-Screening und Analyse von Mitarbeiterdaten
  • Fragen der gerichtlichen Verwertbarkeit digitaler Beweismittel
  • Mitbestimmung des Betriebsrats im Zuge der Digitalisierung – KI, Qualifizierung, Mobiles Arbeiten

Samstag, den 30. September 2023, 08.30 bis 13.45 Uhr

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht

Neues Thema wird noch bekannt gegeben!

Referent(en): Olaf Möllenkamp, Richter und stellv. Direktor am Arbeitsgericht Lübeck


Der Referent gibt die weiteren Themen im Laufe des 1. Quartals 2023 bekannt. Es folgen aktuelle arbeitsrechtliche Themen in einer bewegten Zeit.

15, 10 oder 5 Stunden Fortbildung buchbar!


 

Tagungshotel:

HOTEL CAESIUS THERMAE & SPA RESORT ****
Via Peschiera, 3
I - 37011 Bardolino (Provinz Verona)
INTERNET
Zimmerbuchung
per EMail: bookingcaesius@europlan.it
oder per Tel.: 0039.045.7219100

Näheres zum Tagungshotel CAESIUS THERMAE & SPA RESORT

Unser neuer Zeitplan - täglich:

08.30 bis 11.00 Uhr - 2,5 h Unterricht
11.00 bis 11.15 Uhr - Kaffeepause mit Obst, Snacks, Dolci
11.15 bis 13.45 Uhr - 2,5 h Unterricht

Nachmittags haben Sie nun mehr Zeit zur freien Verfügung! Kombinieren Sie den attraktiven Tagungsort mit Ihrer persönlichen Freizeitgestaltung!

Die Teilnahmegebühren:

€ 690,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (15 Zeitstunden)
€ 540,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (10 Zeitstunden)
€ 320,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (5 Zeitstunden)

Unsere Leistungen:

- täglich 5 Stunden Unterricht gem. § 15 FAO mit Topreferenten
- umfangreiche Pausenverpflegung täglich mit Kaffee, Tee, Früchten, Gebäck, Snacks (landestypisch)
- Tagungsgetränke
- umfangreiches, ausgedrucktes, gebundenes Skript (auf Wunsch als PDF)
- Empfang am Vorabend (für Teilnehmer/In plus Begleitperson)

Zur Anmeldung:

Gardasee vom 28./29./30. Sept. 2023 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht

Stornierungsfristen bei unseren Seminaren im Ausland:

Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis zu 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!