Fortbildungsseminar "Familienrecht Intensiv" in Bonn am 19. Juni 2020

Freitag, den 19. Juni 2020, von 8.30 Uhr bis 19.45 Uhr
10 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Familienrecht an einem Tag!
10, 7,5 oder 5 Stunden Fortbildung buchbar!

Seminar-Kennziffer: 12020277

Tagungsort:

Hotel HILTON
Berliner Freiheit 2
53111 Bonn
Tel.: 0228-7269-0
http://www.hilton.com/
Das Hotel befindet sich am Rande der Innenstadt, direkt am Rhein und an der Kennedybrücke (nach Beuel). Vom Bonner Hauptbahnhof gehen Sie max. 15 Minuten.
mehr Infos zum Tagungsort: Anfahrt/Parkhinweis/Hotelhinweise

Teil 1: 08.30 bis 13.45 Uhr - 5 Zeitstunden

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Familienrecht

Thema: Update im Unterhaltsrecht und Güterrecht KOMPAKT

Referent(en): Rechtsanwalt Michael Klein, Fachanwalt für Familienrecht, Regensburg, u.a. Mit-Hrsg. Handbuch Fachanwalt Familienrecht 10. Aufl., Mit-Hrsg. Kommentar Familienrecht 5. Aufl.


 

Im Einzelnen:

  1. Gesetzesänderungen, Unterhaltstabellen, Leitlinien und Arbeitshilfen
  2. Bezüge des Familienrechts zum Bürgerlichen Recht
    - Strukturen der Prüfung eines Ehevertrages
    - Ansprüche auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzung des Rechtsanwalts
  3. Goldene Regeln des Unterhaltsrechts
  4. Aktuelles zum
    - Familienunterhalt (§§ 1360 ff BGB)
    - Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB)
    - Unterhalt unter Verwandten (§§ 1601 ff BGB)
    - Unterhaltsanspruch nach § 1615l BGB
  5. update Gesetzliches Güterrecht (§§ 1363 ff BGB)
  6. update Vorläufige und endgültige Regelungen zu Ehewohnung/Hausrat
  7. update Nebengüterrecht
  8. Familiensteuerrecht
    - Neuerungen zu § 10 EStG (begrenztes Realsplitting)
    - Gefährlicher Weg: Scheinarbeitsverhältnis statt Unterhalt
    - Methoden der Kontrolle abgegebener Steuererklärungen durch Finanzämter

Teil 2: 14.15 bis 19.45 Uhr - 5 Zeitstunden

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Familienrecht

Neues Thema: Handlungsstrategien bei hoch streitigen Sorge- und Umgangsverfahren

Referent(en): Rechtsanwalt Dieter Büte, Vorsitzender Richter am OLG Celle a.D., Rechtsanwälte Schneider Stein & Partner, Hamburg

 

Im Einzelnen:

     
  1. Begründung und Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge
    a) bei miteinander verheirateten Eltern
    b) bei nicht miteinander verheirateten Eltern
  2. Möglichkeit der gerichtlichen Anordnung eines Wechselmodells
  3. Umgang: Das Kind will nicht, soll nicht, darf nicht:
    - Materiell-rechtliche Möglichkeiten nach §§ 1684, 1666 und 1671 BGB
  4. Kindeswohlgefährdung - § 1666 BGB
  5. Aktuelle Entscheidungen
  6. Ausblick auf die Sorge-/Umgangsrechtsreform

"Tagesaktuelle" Entscheidungen werden selbstverständlich von den Referenten aufgenommen!

Zeitplan:

vormittags - 5 Stunden Unterricht

08.30 bis 11.00 Uhr Unterricht
11.00 bis 11.15 Uhr Pause mit Kaffee/Tee, Snacks und Obst
11.15 bis 13.45 Uhr Unterricht
13.45 bis 14.15 Uhr Mittagessen/Mittagspause

nachmittags - 5 Stunden Unterricht

14.15 bis 15.45 Uhr Unterricht
15.45 bis 16.00 Uhr Pause mit Kaffee/Tee, Kuchen
16.00 bis 17.00 Uhr Unterricht
17.00 bis 17.10 Uhr "Cola"-Pause
17.10 bis 18.40 Uhr Unterricht
18.40 bis 18.45 Uhr Kleine Pause
18.45 bis 19.45 Uhr Unterricht

insgesamt 10 Stunden Unterricht

Die Teilnahmegebühren im Inland:

enthalten umfangreiche, aktuelle und gedruckte Tagungsunterlagen, Mittagsimbiss** sowie Tagungs- und Pausengetränke.

Zeitdauer    Standard    Ermäßigung* Ihr Preisvorteil 
10-Std. € 329,-    € 279,-  € 50,-
7,5-Std.     € 279,-    € 229,-   € 50,-
5-Std.     € 219,-    € 169,-   € 50,-

Alle Teilnahmegebühren für Fortbildungsseminare zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

* Ermäßigung:
für Referendare
für Assessoren
(Examen nicht länger als 3 Jahre zurückliegend)
für Junganwälte (Zulassung nicht länger als 3 Jahre zurückliegend)
für Mehrbucher: ab dem 2. Seminar im Kalendarjahr, personengebunden, nicht Kanzlei bezogen

** Der Mittagimbiss ist nur bei den 7,5h- oder 10h-Tagesseminaren enthalten!

Hinweis:
Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren.
Nach diesem Zeitpunkt ist auch bei Nichtteilnahme der volle Seminarpreis zu zahlen. Natürlich können Sie ohne Mehrkosten einen Ersatzteilnehmer benennen.


Zu unseren Fortbildungsseminaren gem. § 15 FAO im Ausland:

Venedig im Herbst 1./2./3. Oktober 2020 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Steuerrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht

Mallorca im Herbst 22./23./24. Oktober 2020 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht

Mallorca 11./12./13. März 2021 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht