Samstag, den 4. Juli 2020, von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr
7,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Erbrecht oder im Handels- und Gesellschaftsrecht oder im Steuerrecht
7,5 oder 5 Stunden Fortbildung buchbar!
Eurostars Book Hotel****
Schwanthalerstr. 44
80336 München
250m vom Hauptbahnhof, an der Kreuzung Schwanthalerstr./Goethestr.
mehr Infos zum Tagungsort: http://www.eurostarsbookhotel.com/kontakt-und-karte.html
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Erbrecht oder im Handels- und Gesellschaftsrecht oder im Steuerrecht
Referent(en): Notar a.D. Dr. Sebastian Spiegelberger, Rosenheim und Autor „Vermögensnachfolge“ mit allen Varianten der privaten Vermögensübertragung, C.H.BECK, 3. Auflage (erscheint vsl. März 2020)
Das Unternehmertestament ist die wichtigste Vorsorgemaßnahme, da bei dem Entstehen einer Erbengemeinschaft das Unternehmen handlungsunfähig wird. Weiter ist dringend eine betriebliche Vorsorgevollmacht erforderlich, um die Zeit bis zur Erteilung des Erbscheins zu überbrücken. Auch der mittelständische Unternehmer, der über seine Lebenszeit hinaus sein Lebenswerk erhalten will, benötigt ein fundiertes Unternehmertestament, das den Fortbestand seines Unternehmens sichert.
Der Referent erörtert für die wichtigsten Unternehmensformen die erforderlichen Anordnungen mit Formulierungsvorschlägen. Darüber hinaus werden die jeweiligen steuerlichen Konsequenzen dargelegt. Mit der umfangreichen Arbeitsunterlage ist der Berater in der Lage, gezielt für das jeweilige Unternehmen tätig zu werden.
Im Einzelnen:
2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Erbrecht oder im Handels- und Gesellschaftsrecht oder im Steuerrecht
Referent(en): Notar a.D. Dr. Sebastian Spiegelberger, Rosenheim und Autor „Vermögensnachfolge“ mit allen Varianten der privaten Vermögensübertragung, C.H.BECK, 3. Auflage (erscheint vsl. März 2020)
Im Einzelnen:
Zur Erbstreitverhinderung gibt es die Strategieziele:
Durch die seit 2013 zulässige Familienverbrauchsstiftung, die auch als Doppelstiftung konzipiert werden kann, wurden die Gestaltungsmöglichkeiten erheblich ausgeweitet. In Ballungsräumen zwingt der erbschaftsteuerliche Wertzuwachs von Immobilien zu Gestaltungen unter Lebenden, wobei auch durch Nießbrauchsvorbehalte bewertungsrechtliche Reduzierungen erreicht werden können.
Auch die Pflichtteilsproblematik, wonach gem. § 2325 Abs. 3 BGB der Pflichtteilsanspruch jährlich um 10 % sinkt, ist eine Herausforderung zur rechtzeitigen Gestaltung. Im März 2020 erscheint die vom Referenten herausgegebene 3. Auflage der Vermögensnachfolge mit Hinweisen zu Stiftungskonzeptionen. Die Arbeitsunterlage enthält Gestaltungshinweise, in denen die zivil- und steuerrechtlichen Vorgaben berücksichtigt und kommentiert sind.
Die im BMF-Schreiben vom 20.11.2019 enthaltenen Ausführungen zur Gesamtplanbetrachtung sowie zur Umstrukturierung, Überführung oder Übertragung unter Buchwertfortführung werden eingehend dargelegt. Die mehrere Jahre von der Finanzverwaltung blockierte Rechtsprechung des IV. BFH-Senats findet nunmehr Anwendung, auch bei der steuerneutralen Realteilung, während die steuerverschärfende Rechtsprechung des X. BFH-Senats zum Nießbrauch im Bundessteuerblatt veröffentlicht wurde und damit Anwendung in der Praxis findet. Die Teilnahme ist als Update dringend zu empfehlen.
"Tagesaktuelle" Entscheidungen werden selbstverständlich von den Referenten aufgenommen!
vormittags - 5 Stunden Unterricht
08.30 bis 11.00 Uhr Unterricht
11.00 bis 11.15 Uhr Pause mit Kaffee/Tee, Snacks und Obst
11.15 bis 13.45 Uhr Unterricht
13.45 bis 14.15 Uhr Mittagessen/Mittagspause
nachmittags - 2,5 Stunden Unterricht
14.15 bis 15.45 Uhr Unterricht
15.45 bis 16.00 Uhr Pause mit Kaffee/Tee, Kuchen
16.00 bis 17.00 Uhr Unterricht
insgesamt 7,5 Stunden Unterricht
enthalten umfangreiche, aktuelle und gedruckte Tagungsunterlagen, Mittagsimbiss** sowie Tagungs- und Pausengetränke.
Zeitdauer | Standard | Ermäßigung* | Ihr Preisvorteil |
10-Std. | € 329,- | € 279,- | € 50,- |
7,5-Std. | € 279,- | € 229,- | € 50,- |
5-Std. | € 219,- | € 169,- | € 50,- |
Alle Teilnahmegebühren für Fortbildungsseminare zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
* Ermäßigung:
für Referendare
für Assessoren (Examen nicht länger als 3 Jahre zurückliegend)
für Junganwälte (Zulassung nicht länger als 3 Jahre zurückliegend)
für Mehrbucher: ab dem 2. Seminar im Kalendarjahr, personengebunden, nicht Kanzlei bezogen
** Der Mittagimbiss ist nur bei den 7,5h- oder 10h-Tagesseminaren enthalten!
Hinweis:
Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren.
Nach diesem Zeitpunkt ist auch bei Nichtteilnahme der volle Seminarpreis zu zahlen. Natürlich können Sie ohne Mehrkosten einen Ersatzteilnehmer benennen.
Venedig im Herbst 1./2./3. Oktober 2020 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Steuerrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht
Mallorca im Herbst 22./23./24. Oktober 2020 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht
Mallorca 11./12./13. März 2021 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht