Fortbildungsseminar "Bau- und Architektenrecht Intensiv" in München am 17. Juli 2020

Freitag, den 17. Juli 2020, von 8.30 Uhr bis 19.45 Uhr
10 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Bau- und Architektenrecht an einem Tag!
10, 7,5 oder 5 Stunden Fortbildung buchbar!

Seminar-Kennziffer: 12020239

Tagungsort:

Eurostars Book Hotel****
Schwanthalerstr. 44
80336 München
250m vom Hauptbahnhof, an der Kreuzung Schwanthalerstr./Goethestr.
mehr Infos zum Tagungsort: http://www.eurostarsbookhotel.com/kontakt-und-karte.html 

Teil 1: 08.30 bis 13.45 Uhr - 5 Zeitstunden

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Bau- und Architektenrecht

Thema: Aktuelles zum neuen Bauvertragsrecht / Aktuelle BGH/OLG-Rechtsprechung und Sachstand nach dem EuGH-Urteil zur HOAI

Referent(en): DUO "Der Anwalt & der Richter": Rechtsanwalt Dr. Bernhard von Kiedrowski, Berlin und Björn Retzlaff, Vors. Richter am Kammergericht (Bausenat), Berlin

 

Bei den aktuellen Entwicklungen des Baurechts am Ball bleiben: Gegenstand der Veranstaltung sind wie immer die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte und weitere ausgewählte aktuelle Problembereiche des Bau- und Architektenrechts.

  • Welche neuen Entwicklungen gibt es?
  • Was folgt hieraus für die baurechtliche Praxis?

Neue Entscheidungen werden nicht nur referiert, sondern eingeordnet und kritisch hinterfragt.  Topaktuelle Entscheidungen, insbesondere solche des Bundesgerichtshofs, werden laufend von den Referenten aufgenommen!

Im Fokus stehen bis auf Weiteres Themen, in denen wichtige Entscheidungen des BGH vor Kurzem ergangen sind oder im laufenden Jahr zu erwarten sind:

  • Die neue Rechtsprechung des BGH zu § 2 Abs. 3 VOB/B: Wie ist sie anzuwenden? Was sind die Folgerungen für die Vertragsgestaltung und die anderen Preisanpassungsbestimmungen in § 2 VOB/B?
  • Störungsbedingte Bauansprüche: § 642 BGB - § 2 Abs. 5 VOB/B – Verzugsschaden: Was leisten diese Anspruchsgrundlagen und wie werden sie mit vertretbarem Aufwand handhabbar?
  • Die HOAI, der EuGH und die Folgen: Wie ist der Stand der Dinge?
  • Die Haftung des Architekten für wirtschaftliche Nachteile des Bauherrn: Rechnungsprüfung, Kostengrenzen, verspätete Fertigstellung, Minderflächen. Wie weit geht sie?

Daneben stehen die folgenden praxisrelevanten Themen auf dem Programm, wobei die Schwerpunkte anhand der bis zur Veranstaltung veröffentlichten aktuellen Rechtsprechung gesetzt werden:

  • Vertragsgestaltung und Vertragsabschluss: BGB/VOB/B (unter Berücksichtigung des neuen Bauvertragsrechts) sowie Rechtsnatur des Vertrages
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen / VOB/B-Privilegierung / AGB-Kontrolle (unter Berücksichtigung des neuen Bauvertragsrechts)
  • Abnahme von Bauleistungen (und deren Entbehrlichkeit)
  • Bausolländerungen – Bearbeitung von Nachträgen in der Praxis nach VOB/B und neuem Bauvertragsrecht
  • Bearbeitung von bauzeitbedingten Mehrvergütungsansprüchen in der Praxis (§ 2 Abs. 5/6 VOB/B; § 642 BGB; § 6 Abs. 6 VOB/B; § 304 BGB)
  • Der gekündigte Bauvertrag – Kündigungsgrund, Kündigungsvergütung des AN, Gegenansprüche des AG, prozessuale Fragestellungen
  • Mängelhaftung – Folgen der aktuellen Schadensersatz-Rechtsprechung des BGH für die Praxis
  • Architektenrecht
  • Ausgewählte Themen aus dem Bauträgerrecht
  • Sicherheiten
  • Bauprozessrecht

 

Teil 2: 14.15 bis 19.45 Uhr - 5 Zeitstunden

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Bau- und Architektenrecht

Thema: Aktuelles zu Abnahme/Mangelbegriff/technische Normen und Gewährleistungsrechte

Referent(en): NEU Christine Haumer, Beisitzende Richterin im 9. Bausenat am Oberlandesgericht München

 

Im Einzelnen:

1. Annahme/Mangel

  • Abnahmebegriff (Abnahmeformen)
  • Änderungen aufgrund des Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts
  • Auswirkungen der Abnahme
  • Mängelrechte vor der Abnahme
  • Abnahme und gekündigter Werkvertrag
  • Abnahme/Beweislast für Mängel
  • Abnahme des Gemeinschaftseigentums im Bauträgervertrag

2. Gewährleistungsansprüche im Bauvertragsrecht einschließlich technischer Normen

  • Funktionaler Mangelbegriff
  • Umgehen mit DIN-Normen
  • Bedenkenhinweispflicht

3. Einzelne Mängelrechte u.a.

  • Selbstvornahmerecht/Vorschuss
  • Schadensersatz
  • Auswirkungen der Entscheidung des BGH zur Abschaffung des fiktiven Schadensersatzes

4. Verjährungsfragen unter Berücksichtigung der obergerichtlichen Rechtsprechung

 

"Tagesaktuelle" Entscheidungen werden selbstverständlich von den Referenten aufgenommen!

Zeitplan:

vormittags - 5 Stunden Unterricht

08.30 bis 11.00 Uhr Unterricht
11.00 bis 11.15 Uhr Pause mit Kaffee/Tee, Snacks und Obst
11.15 bis 13.45 Uhr Unterricht
13.45 bis 14.15 Uhr Mittagessen/Mittagspause

nachmittags - 5 Stunden Unterricht

14.15 bis 15.45 Uhr Unterricht
15.45 bis 16.00 Uhr Pause mit Kaffee/Tee, Kuchen
16.00 bis 17.00 Uhr Unterricht
17.00 bis 17.10 Uhr "Cola"-Pause
17.10 bis 18.40 Uhr Unterricht
18.40 bis 18.45 Uhr Kleine Pause
18.45 bis 19.45 Uhr Unterricht

insgesamt 10 Stunden Unterricht

Die Teilnahmegebühren im Inland:

enthalten umfangreiche, aktuelle und gedruckte Tagungsunterlagen, Mittagsimbiss** sowie Tagungs- und Pausengetränke.

Zeitdauer    Standard    Ermäßigung* Ihr Preisvorteil 
10-Std. € 329,-    € 279,-  € 50,-
7,5-Std.     € 279,-    € 229,-   € 50,-
5-Std.     € 219,-    € 169,-   € 50,-

Alle Teilnahmegebühren für Fortbildungsseminare zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

* Ermäßigung:
für Referendare
für Assessoren
(Examen nicht länger als 3 Jahre zurückliegend)
für Junganwälte (Zulassung nicht länger als 3 Jahre zurückliegend)
für Mehrbucher: ab dem 2. Seminar im Kalendarjahr, personengebunden, nicht Kanzlei bezogen

** Der Mittagimbiss ist nur bei den 7,5h- oder 10h-Tagesseminaren enthalten!

Hinweis:
Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren.
Nach diesem Zeitpunkt ist auch bei Nichtteilnahme der volle Seminarpreis zu zahlen. Natürlich können Sie ohne Mehrkosten einen Ersatzteilnehmer benennen.


Zu unseren Fortbildungsseminaren gem. § 15 FAO im Ausland:

Venedig im Herbst 1./2./3. Oktober 2020 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Steuerrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht

Mallorca im Herbst 22./23./24. Oktober 2020 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht

Mallorca 11./12./13. März 2021 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht