Save the date for MALLORCA: 18. bis 20. April 2024

Mehr zum Seminar "Strafrecht" auf Mallorca vom 18. bis 20. April 2024

3 x 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Strafrecht
15, 10 oder 5 Stunden Fortbildung buchbar!

 

Referenten:

Referent: Rechtsanwalt Dr. Bernd Wagner, Kanzlei BG124, Hamburg, seit 1983 Strafverteidiger, bis 1998 Professor für Strafrecht, Strafverfolgung, Strafvollzug

Rechtsanwalt Dr. Bernd Wagner fügt seine als Hochschullehrer erworbenen theoretischen Kenntnisse mit seinen langjährigen praktischen Erfahrungen als Strafverteidiger unter dem Stichwort „Handlungskompetenz“ zusammen. Ihm geht es stets um die Vermittlung praktischer Kompetenz auf der Grundlage eines sicheren Rechtsverständnisses. Die organisatorische Verantwortung in der von ihm begründeten Kanzlei BG124 mit derzeit 11 im Strafrecht tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten schärft zudem seinen Blick auf die spezifischen berufsrechtlichen und organisatorischen Aspekte der Strafverteidigung.

Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Nürnberg Arno Baltes

Seit mehr als 30 Jahren ist Herr Baltes in der juristischen Aus- und Weiterbildung im Einsatz, in teils langjährig beibehaltener und teils wechselnder Funktion, unter anderem als nebenamtlicher Leiter von Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare, als Dozent bei justizinternen Schulungsveranstaltungen, als Prüfer im Ersten und Zweiten Juristischen Staatsexamen sowie als Dozent bei Fortbildungsseminaren für Rechtsanwälte.


 


Donnerstag, den 18. April 2024, 08.30 bis 14.00 Uhr

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Strafrecht

Tag 1: Aktuelle Entwicklungen im Strafrecht aus der Sicht der Verteidigung

Referent: Rechtsanwalt Dr. Bernd Wagner, Bürogemeinschaft bg124, seit 1983 Strafverteidiger; bis 1998 Professor für Strafrecht, Strafverfolgung, Strafvollzug, Hamburg


Die Veranstaltung bietet einen Überblick über neuere Entwicklungen im Strafrecht. Dafür werden neuere Rechtsprechung und Literatur für die Zwecke der Strafverteidigung ausgewertet und im Hinblick auf die Handlungskompetenz der Strafverteidigung analysiert. 

Das Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung wirft seine Schatten voraus. Danach soll die gesamte erstinstanzliche Hauptverhandlung in Strafverfahren vor den Land- und Oberlandesgerichten digital dokumentiert werden (§ 271 Absatz 2 Satz 1StPO-E) durch eine Tonaufzeichnung, die automatisiert in ein elektronisches Textdokument (Transkript) übertragen wird (§ 271 Absatz 2 Satz 2 StPO-E). Zusätzlich ist eine Bildaufzeichnung möglich (§ 271 Absatz 2 Satz 2 StPO-E in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 2 StPOEG-E). Da diese Dokumentation den Verfahrensbeteiligten als Arbeitsmittel schon in laufender HV stehen soll, werden die sich daraus ergebenden Verteidigungschancen beleuchtet.  




Freitag, den 18. April 2024, 08.30 bis 14.00 Uhr

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Strafrecht

Tag 2: Verteidigungsstrategien für die Hauptverhandlung

Referent: Rechtsanwalt Dr. Bernd Wagner, Bürogemeinschaft bg124, seit 1983 Strafverteidiger; bis 1998 Professor für Strafrecht, Strafverfolgung, Strafvollzug, Hamburg


Bestreiten, Teilbestreiten, Geständnis, Verständigung, Konfliktverteidigung, Verteidigung gegen den Schuldvorwurf, Zumessungsverteidigung, Verteidigung im Hinblick auf die Vollstreckung, Einlassungsverteidigung, Schweigen, Verteidigung mit materiellem Recht, prozessuale Verteidigung, Verteidigung mit dem Unmittelbarkeitsgrundsatz, Verteidigung mit Beweisanträgen, Verteidigung mit Verteidigererklärungen, Der rote Faden, Verteidigungspsychologie, Verteidigung für die Revision.

Der Vortrag bereitet zugleich die Veranstaltung vom Samstag vor, indem Verteidigungskonzepte für die Hauptverhandlung aus Verteidigungssicht diskutiert und analysiert werden.




Samstag, den 20. April 2024, 08.30 bis 14.00 Uhr

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Strafrecht

Tag 3 Vis-à-Vis: Verteidigungsstrategien aus Anwaltsperspektive und Richtersicht

Referenten:

Rechtsanwalt Dr. Bernd Wagner, Bürogemeinschaft bg124, seit 1983 Strafverteidiger; bis 1998 Professor für Strafrecht, Strafverfolgung, Strafvollzug, Hamburg

Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Nürnberg Arno Baltes

Dieses für unseren Rahmen neue Vortragskonzept unterzieht die Verteidigungsperspektive einem Praxischeck aus Richtersicht. VorsRiOlG Arno Baltes war Staatsanwalt, Beisitzender und Vorsitzender Richter einer großen Strafkammer und reflektiert aus Richtersicht die Rolle der Verteidigung in der Hauptverhandlung. Diskutiert und analysiert werden typische Verteidigungsstrategien, die von RA Dr. Wagner skizziert und von VorsRiOlG Baltes kommentiert werden. Die doppelte Perspektive soll den Blick schärfen für Risiken und Chancen im Verteidigungshandeln.


Tagungshotel Seminar Strafrecht:

Apartotel Ponent Mar****
C/ Marqués de la Torre, 9
07181 Son Caliu - Mallorca
Phone: 0034 971 683200
Fax: 0034 971 683201
info@ponentmar.com
Website: http://www.ponentmar.com/

- auf einer Anhöhe wunderbar gelegen
- günstige Übernachtungskonditionen
- viele Zimmer mit Meerblick
- Korrespondenz in Deutsch möglich!


Unser Zeitplan - täglich:

08.30 bis 11.00 Uhr - 2,5 h Unterricht
11.00 bis 11.30 Uhr - Kaffeepause mit Obst, Herzhaftem und Süßem
11.30 bis 14.00 Uhr - 2,5 h Unterricht

Nachmittags haben Sie nun mehr Zeit zur freien Verfügung! Kombinieren Sie den attraktiven Tagungsort mit Ihrer persönlichen Freizeitgestaltung!

 

Teilnahmegebühren:

€ 690,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (15 Zeitstunden)
€ 540,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (10 Zeitstunden)
€ 320,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (5 Zeitstunden)

Unsere Leistungen:

- täglich 5 Stunden Unterricht gem. § 15 FAO mit Topreferenten
- umfangreiche Pausenverpflegung täglich mit Kaffee, Tee, Früchten, Gebäck, Snacks (landestypisch)
- Tagungsgetränke
- Arbeitsunterlagen: umfangreiches, ausgedrucktes, gebundenes Skript (auf Wunsch zusätzlich als PDF)
- Empfang am Vorabend (für Teilnehmer/In plus Begleitperson)

Zur Anmeldung April 2024:

Mallorca 21./22./23. März 2024 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Baurecht

Stornierungsfristen bei unseren Seminaren im Ausland:

Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis zu 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!

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