In 6 Unterrichtseinheiten, in der Regel von Freitag bis
Sonntag, vermitteln wir Ihnen die besonderen theoretischen Kenntnisse,
die in Verbindung mit drei erfolgreich bestandenen Klausuren für den Erwerb der
Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwältin/Fachanwalt für
Verkehrsrecht", insb. gem. §§ 4, 14d FAO Fachanwaltsordnung
(FAO), erforderlich sind.
Zur Anzahl der praktischen Fälle im Verkehrsrecht
innerhalb von drei Jahre
- Namhafte Referenten, vor allem Rechtsanwälte = Praktiker
- erfolgversprechendes Gesamtkonzept
- überzeugende Preise
Nutzen Sie Ihre Chance!
Laufende Lehrgänge - Einstieg möglich!
Bonn
29. Fachanwaltslehrgang /
Fachanwaltskurs
11. November 2011 bis 18. März 2012
Termin-/Themen-/Referentenplan
Referenten
Tagungsort
Teilnahmegebühren
Anmeldung
Berlin
30. Fachanwaltslehrgang /
Fachanwaltskurs
18. November 2011 bis 25. März 2012
Termin-/Themen-/Referentenplan Referenten
Tagungsort Teilnahmegebühren Anmeldung
Hamburg
31. Fachanwaltslehrgang /
Fachanwaltskurs
20. Januar 2012 bis 12. Mai 2012
Termin-/Themen-/Referentenplan Referenten
Tagungsort Teilnahmegebühren Anmeldung
Neue Lehrgänge 2012/13 - Anmeldung noch
möglich!
München
32. Fachanwaltslehrgang /
Fachanwaltskurs
23. März bis 22. Juli 2012
Termin-/Themen-/Referentenplan
Referenten
Tagungsort
Teilnahmegebühren
Anmeldung
Berlin
33. Fachanwaltslehrgang /
Fachanwaltskurs
9. November 2012 bis 10. März 2013
Termin-/Themen-/Referentenplan Referenten
Tagungsort Teilnahmegebühren Anmeldung
Bonn
34. Fachanwaltslehrgang /
Fachanwaltskurs
23. November 2012 bis 17. März 2013
Termin-/Themen-/Referentenplan
Referenten
Tagungsort
Teilnahmegebühren
Anmeldung
160 Fälle, davon mindestens 60 gerichtliche
Verfahren. Die Fälle müssen sich auf mindestens 3 verschiedene Bereiche
des § 14d Nr. 1 bis 4 beziehen, dabei auf jeden dieser drei Bereiche
mindestens 5 Fälle.
§ 14d Nachzuweisende besondere Kenntnisse im
Verkehrsrecht
Für das Fachgebiet Verkehrsrecht sind besondere
Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Verkehrszivilrecht,
insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht,
2.
Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der
Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen,
3.
Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
4. Recht der
Fahrerlaubnis.
Auszug aus der aktuellen Fachanwaltsordnung (FAO)