Werden Sie "Fachanwältin/Fachanwalt für Verkehrsrecht"!

In 6 Unterrichtseinheiten, in der Regel von Freitag bis Sonntag, vermitteln wir Ihnen die besonderen theoretischen Kenntnisse, die in Verbindung mit drei erfolgreich bestandenen Klausuren für den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwältin/Fachanwalt für Verkehrsrecht", insb. gem. §§ 4, 14d FAO Fachanwaltsordnung (FAO), erforderlich sind.
Zur Anzahl der praktischen Fälle im Verkehrsrecht innerhalb von drei Jahre

 

  • Namhafte Referenten, vor allem Rechtsanwälte = Praktiker
  • erfolgversprechendes Gesamtkonzept
  • überzeugende Preise

Nutzen Sie Ihre Chance! 

 

Laufende Lehrgänge - Einstieg möglich!

Bonn
29. Fachanwaltslehrgang / Fachanwaltskurs
11. November 2011 bis 18. März 2012
Termin-/Themen-/Referentenplan 
Referenten 
Tagungsort 
Teilnahmegebühren 
Anmeldung


Berlin

30. Fachanwaltslehrgang / Fachanwaltskurs
18. November 2011 bis 25. März 2012
Termin-/Themen-/Referentenplan 
Referenten 
Tagungsort 
Teilnahmegebühren 
Anmeldung


Hamburg
31. Fachanwaltslehrgang / Fachanwaltskurs
20. Januar 2012 bis 12. Mai 2012
Termin-/Themen-/Referentenplan 
Referenten 
Tagungsort 
Teilnahmegebühren 
Anmeldung

 

Neue Lehrgänge 2012/13 - Anmeldung noch möglich!


München
32. Fachanwaltslehrgang / Fachanwaltskurs
23. März bis 22. Juli 2012
Termin-/Themen-/Referentenplan 
Referenten 
Tagungsort 
Teilnahmegebühren 
Anmeldung


Berlin

33. Fachanwaltslehrgang / Fachanwaltskurs
9. November 2012 bis 10. März 2013
Termin-/Themen-/Referentenplan 
Referenten 
Tagungsort 
Teilnahmegebühren 
Anmeldung


Bonn

34. Fachanwaltslehrgang / Fachanwaltskurs
23. November 2012 bis 17. März 2013
Termin-/Themen-/Referentenplan 
Referenten 
Tagungsort 
Teilnahmegebühren 
Anmeldung



Anzahl der praktischen Fälle im Verkehrsrecht innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung

160 Fälle, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren. Die Fälle müssen sich auf mindestens 3 verschiedene Bereiche des § 14d Nr. 1 bis 4 beziehen, dabei auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 5 Fälle.

§ 14d Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Verkehrsrecht
Für das Fachgebiet Verkehrsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht,
2. Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen,
3. Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
4. Recht der Fahrerlaubnis.

Auszug aus der aktuellen Fachanwaltsordnung (FAO)



Fachanwaltslehrgänge: Unsere Erfahrungen - Ihre Vorteile

  • Know-How: Seit 1996 führen wir bundesweit anerkannte Fachanwaltslehrgänge durch!
  • Berufsbegleitend: 6 Unterrichtseinheiten, i.d.R. Freitag bis Sonntag! Sie verlieren wenig Kernarbeitszeit!
  • Effizient: Namhafte Referenten, begrenzte Teilnehmerzahl auf 40, Klausuren lehrstoffnah nach der 2., 4. und 6. UE!
  • Zügig: Zertifikat spätestens 1 Monat nach Lehrgangsende!
  • Flexibel: Kostenlose Kombination unterschiedlicher Lehrgangsorte bei Verhinderung!
  • Letzte Aktualisierung am 05.02.2012   -  Telefon (02 28) 9 14 08 19   Fax (02 28) 21 00 89