Werden Sie "Fachanwältin/Fachanwalt für Erbrecht"!

In 6 Unterrichtseinheiten, in der Regel von Freitag bis Sonntag, vermitteln wir Ihnen die besonderen theoretischen Kenntnisse, die in Verbindung mit drei erfolgreich bestandenen Klausuren für den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwältin/Fachanwalt für Erbrecht", insb. gem. §§ 4, 14f FAO Fachanwaltsordnung (FAO), erforderlich sind.
Zur Anzahl der praktischen Fälle im Erbrecht innerhalb von drei Jahre

 

  • Namhafte Referenten, vor allem Rechtsanwälte = Praktiker
  • erfolgversprechendes Gesamtkonzept
  • überzeugende Preise

Nutzen Sie Ihre Chance!

 

In unseren Lehrgängen referieren die drei grossen "K"s des Erbrechts: Dr. Krauß, Dr. Kroiß und Krug!

 

Laufender Lehrgang - Einstieg noch möglich!

Berlin
27. Fachanwaltslehrgang / Fachanwaltskurs
18. November 2011 bis 25. März 2012
Termin-/Themen-/Referentenplan 
Referenten  
Tagungsort 
Teilnahmegebühren 
Anmeldung

Neue Lehrgänge 2012/13

Bonn
28. Fachanwaltslehrgang / Fachanwaltskurs
9. März bis 1. Juli 2012
Termin-/Themen-/Referentenplan 
Referenten  
Tagungsort 
Teilnahmegebühren 
Anmeldung


Nürnberg/Parsberg
29. Fachanwaltslehrgang / Fachanwaltskurs
19. Oktober 2012 bis 24. Februar 2013
Termin-/Themen-/Referentenplan 
Referenten  
Tagungsort 
Teilnahmegebühren 
Anmeldung


Berlin

30. Fachanwaltslehrgang / Fachanwaltskurs
16. November 2012 bis 17. März 2013
Termin-/Themen-/Referentenplan 
Referenten  
Tagungsort 
Teilnahmegebühren 
Anmeldung



Anzahl der praktischen Fälle im Erbrecht innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung

80 Fälle, davon mindestens 20 rechtsförmliche Verfahren (davon höchstens 10 Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit). Die Fälle müssen sich auf alle in § 14f Nr. 1 bis 5 bestimmten Bereiche beziehen, dabei aus drei Bereichen mindestens jeweils 5 Fälle.

§ 14f Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Erbrecht
Für das Fachgebiet Erbrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht,
2. Internationales Privatrecht im Erbrecht,
3. vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung,
4. Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft,
5. steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht.

Auszug aus der aktuellen Fachanwaltsordnung (FAO)



Fachanwaltslehrgänge: Unsere Erfahrungen - Ihre Vorteile

  • Know-How: Seit 1996 führen wir bundesweit anerkannte Fachanwaltslehrgänge durch!
  • Berufsbegleitend: 6 Unterrichtseinheiten, i.d.R. Freitag bis Sonntag! Sie verlieren wenig Kernarbeitszeit!
  • Effizient: Namhafte Referenten, begrenzte Teilnehmerzahl, Klausuren lehrstoffnah nach der 2., 4. und 6. UE!
  • Zügig: Zertifikat spätestens 1 Monat nach Lehrgangsende!
  • Flexibel: Kostenlose Kombination unterschiedlicher Lehrgangsorte bei Verhinderung!
  • Letzte Aktualisierung am 01.02.2012   -  Telefon (02 28) 9 14 08 19   Fax (02 28) 21 00 89