In 6 Unterrichtseinheiten, in der Regel von Freitag bis
Sonntag, vermitteln wir Ihnen die besonderen theoretischen Kenntnisse,
die in Verbindung mit drei erfolgreich bestandenen Klausuren für den Erwerb der
Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwältin/Fachanwalt für Erbrecht",
insb. gem. §§ 4, 14f FAO Fachanwaltsordnung (FAO), erforderlich sind.
Zur Anzahl der praktischen Fälle im Erbrecht innerhalb von
drei Jahre
- Namhafte Referenten, vor allem Rechtsanwälte = Praktiker
- erfolgversprechendes Gesamtkonzept
- überzeugende Preise
Nutzen Sie Ihre Chance!
In unseren Lehrgängen referieren die drei grossen "K"s des Erbrechts: Dr.
Krauß, Dr.
Kroiß und Krug!
Laufender Lehrgang - Einstieg noch möglich!
Berlin
27. Fachanwaltslehrgang /
Fachanwaltskurs
18. November 2011 bis 25. März
2012
Termin-/Themen-/Referentenplan
Referenten
Tagungsort
Teilnahmegebühren
Anmeldung
Neue Lehrgänge 2012/13
Bonn
28. Fachanwaltslehrgang /
Fachanwaltskurs
9. März bis 1. Juli
2012
Termin-/Themen-/Referentenplan
Referenten
Tagungsort
Teilnahmegebühren
Anmeldung
Nürnberg/Parsberg
29. Fachanwaltslehrgang /
Fachanwaltskurs
19. Oktober 2012 bis 24. Februar
2013
Termin-/Themen-/Referentenplan
Referenten
Tagungsort
Teilnahmegebühren
Anmeldung
Berlin
30. Fachanwaltslehrgang /
Fachanwaltskurs
16. November 2012 bis 17. März
2013
Termin-/Themen-/Referentenplan
Referenten
Tagungsort
Teilnahmegebühren
Anmeldung
80 Fälle, davon mindestens 20 rechtsförmliche
Verfahren (davon höchstens 10 Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit). Die
Fälle müssen sich auf alle in § 14f Nr. 1 bis 5 bestimmten
Bereiche beziehen, dabei aus drei Bereichen mindestens jeweils 5 Fälle.
§ 14f Nachzuweisende besondere Kenntnisse im
Erbrecht
Für das Fachgebiet Erbrecht sind besondere Kenntnisse
nachzuweisen in den Bereichen:
1. materielles Erbrecht unter Einschluss
erbrechtlicher Bezüge zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und
Sozialrecht,
2. Internationales Privatrecht im Erbrecht,
3.
vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung,
4.
Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und
Nachlasspflegschaft,
5. steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht.
Auszug aus der aktuellen Fachanwaltsordnung (FAO)