In 6 Unterrichtseinheiten, in der Regel von Freitag bis
Sonntag, vermitteln wir Ihnen die besonderen theoretischen Kenntnisse,
die in Verbindung mit drei erfolgreich bestandenen Klausuren für den Erwerb der
Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwältin/Fachanwalt für
Versicherungsrecht", insb. gem. §§ 4, 14a FAO Fachanwaltsordnung
(FAO), erforderlich sind.
Zur Anzahl der praktischen Fälle im Versicherungsrecht
innerhalb von drei Jahre
- Namhafte Referenten, vor allem Rechtsanwälte = Praktiker
- erfolgversprechendes Gesamtkonzept
- überzeugende Preise
In unseren Fachanwaltslehrgängen referieren Experten
mit langjähriger Praxis-, Veröffentlichungs- und Referentenerfahrung. Nur so
ziehen Sie den größten Nutzen!
Laufende Lehrgänge - Einstieg noch möglich!
Berlin
31. Fachanwaltslehrgang /
Fachanwaltskurs
4. November 2011 bis 4. März
2012
Termin-/Themen-/Referentenplan
Referenten
Tagungsort
Teilnahmegebühren
Anmeldung
Bonn
32. Fachanwaltslehrgang /
Fachanwaltskurs
11. November 2011 bis 25. März
2012
Termin-/Themen-/Referentenplan Referenten Tagungsort Teilnahmegebühren Anmeldung
Lehrgänge 2012/13
München
33. Fachanwaltslehrgang /
Fachanwaltskurs
16. März bis 15. Juli
2012
Termin-/Themen-/Referentenplan Referenten Tagungsort Teilnahmegebühren Anmeldung
Bonn
34. Fachanwaltslehrgang /
Fachanwaltskurs
16. November 2012 bis 21. April
2013
Termin-/Themen-/Referentenplan Referenten Tagungsort Teilnahmegebühren Anmeldung
Berlin
35. Fachanwaltslehrgang /
Fachanwaltskurs
11. Januar 2013 bis 28. April
2013
Termin-/Themen-/Referentenplan
Referenten
Tagungsort
Teilnahmegebühren
Anmeldung
80 Fälle, davon mindestens 10 gerichtliche
Verfahren. Die Fälle müssen sich auf mindestens drei
verschiedene Bereiche des § 14a beziehen, dabei auf jeden
dieser drei Bereiche mindestens 5 Fälle.
§ 14a Nachzuweisende besondere Kenntnisse im
Versicherungsrecht
Für das Fachgebiet Versicherungsrecht sind
besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. allgemeines
Versicherungsvertragsrecht und Besonderheiten der Prozessführung,
2. Recht
der Versicherungsaufsicht,
3. Grundzüge des internationalen
Versicherungsrechts,
4. Transport- und Speditionsversicherungsrecht,
5.
Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-,
Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung),
6. Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der
Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und
Berufsunfähigkeitsversicherung),
7. Haftpflichtversicherungsrecht
(insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-,
betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Umwelt-
und Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung),
8.
Rechtsschutzversicherungsrecht,
9. Grundzüge des Vertrauensschaden- und
Kreditversicherungsrechts.
Auszug aus der aktuellen Fachanwaltsordnung (FAO)