Werden Sie "Fachanwältin/Fachanwalt für Versicherungsrecht"!

In 6 Unterrichtseinheiten, in der Regel von Freitag bis Sonntag, vermitteln wir Ihnen die besonderen theoretischen Kenntnisse, die in Verbindung mit drei erfolgreich bestandenen Klausuren für den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwältin/Fachanwalt für Versicherungsrecht", insb. gem. §§ 4, 14a FAO Fachanwaltsordnung (FAO), erforderlich sind.
Zur Anzahl der praktischen Fälle im Versicherungsrecht innerhalb von drei Jahre


  • Namhafte Referenten, vor allem Rechtsanwälte = Praktiker
  • erfolgversprechendes Gesamtkonzept
  • überzeugende Preise

In unseren Fachanwaltslehrgängen referieren Experten mit langjähriger Praxis-, Veröffentlichungs- und Referentenerfahrung. Nur so ziehen Sie den größten Nutzen!

 

Laufende Lehrgänge - Einstieg noch möglich!

Berlin
31. Fachanwaltslehrgang / Fachanwaltskurs
4. November 2011 bis 4. März 2012
Termin-/Themen-/Referentenplan 
Referenten 
Tagungsort 
Teilnahmegebühren 
Anmeldung

Bonn
32. Fachanwaltslehrgang / Fachanwaltskurs
11. November 2011 bis 25. März 2012
Termin-/Themen-/Referentenplan 
Referenten 
Tagungsort 
Teilnahmegebühren 
Anmeldung

 

Lehrgänge 2012/13

München
33. Fachanwaltslehrgang / Fachanwaltskurs
16. März bis 15. Juli 2012
Termin-/Themen-/Referentenplan 
Referenten 
Tagungsort 
Teilnahmegebühren 
Anmeldung

Bonn
34. Fachanwaltslehrgang / Fachanwaltskurs
16. November 2012 bis 21. April 2013
Termin-/Themen-/Referentenplan 
Referenten 
Tagungsort 
Teilnahmegebühren 
Anmeldung

Berlin
35. Fachanwaltslehrgang / Fachanwaltskurs
11. Januar 2013 bis 28. April 2013
Termin-/Themen-/Referentenplan 
Referenten 
Tagungsort 
Teilnahmegebühren 
Anmeldung



Anzahl der praktischen Fälle im Versicherungsrecht innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung

80 Fälle, davon mindestens 10 gerichtliche Verfahren. Die Fälle müssen sich auf mindestens drei verschiedene Bereiche des § 14a beziehen, dabei auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 5 Fälle.

§ 14a Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Versicherungsrecht
Für das Fachgebiet Versicherungsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. allgemeines Versicherungsvertragsrecht und Besonderheiten der Prozessführung,
2. Recht der Versicherungsaufsicht,
3. Grundzüge des internationalen Versicherungsrechts,
4. Transport- und Speditionsversicherungsrecht,
5. Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung),
6. Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung),
7. Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung),
8. Rechtsschutzversicherungsrecht,
9. Grundzüge des Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrechts.

Auszug aus der aktuellen Fachanwaltsordnung (FAO)



Fachanwaltslehrgänge: Unsere Erfahrungen - Ihre Vorteile

  • Know-How: Seit 1996 führen wir bundesweit anerkannte Fachanwaltslehrgänge durch!
  • Berufsbegleitend: 6 Unterrichtseinheiten, i.d.R. Freitag bis Sonntag! Sie verlieren wenig Kernarbeitszeit!
  • Effizient: Namhafte Referenten, begrenzte Teilnehmerzahl auf 40, Klausuren lehrstoffnah nach der 2., 4. und 6. UE!
  • Zügig: Zertifikat spätestens 1 Monat nach Lehrgangsende!
  • Flexibel: Kostenlose Kombination unterschiedlicher Lehrgangsorte bei Verhinderung!
  • Letzte Aktualisierung am 01.02.2012   -  Telefon (02 28) 9 14 08 19   Fax (02 28) 21 00 89