In 6 Unterrichtseinheiten, in der Regel von Freitag bis
Sonntag, vermitteln wir Ihnen die besonderen theoretischen Kenntnisse,
die in Verbindung mit drei erfolgreich bestandenen Klausuren für den Erwerb der
Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwältin/Fachanwalt für Handels- und
Gesellschaftsrecht", insb. Fachanwaltsordnung (insb. gem. §§ 4, 14i FAO)
erforderlich sind.
Zur Anzahl der praktischen Fälle im Handels- und
Gesellschaftsrecht innerhalb von drei Jahre
- Namhafte Referenten, vor allem
Rechtsanwälte = Praktiker
- erfolgversprechendes Gesamtkonzept
- überzeugende Preise
Nutzen Sie Ihre Chance!
Laufende Lehrgänge
Bonn - Einstieg möglich!
27. Fachanwaltslehrgang /
Fachanwaltskurs
3. Februar 2012 bis 3. Juni
2012
Termin-/Themen-/Referentenplan Referenten Tagungsort Teilnahmegebühren Anmeldung
München - Einstieg noch möglich!
28.
Fachanwaltslehrgang / Fachanwaltskurs
16.
März 2012 bis 15. Juli 2012
Termin-/Themen-/Referentenplan
Referenten
Tagungsort
Teilnahmegebühren
Anmeldung
Neue Lehrgänge 2012/13
Hamburg - Durchführung steht schon
fest!
29. Fachanwaltslehrgang /
Fachanwaltskurs
19. Oktober 2012 bis 24.
Februar 2013
Termin-/Themen-/Referentenplan
Referenten
Tagungsort
Teilnahmegebühren
Anmeldung
Berlin
30. Fachanwaltslehrgang /
Fachanwaltskurs
11. Januar 2013 bis 28 April
2013
Termin-/Themen-/Referentenplan
Referenten
Tagungsort
Teilnahmegebühren
Anmeldung
Bonn
31. Fachanwaltslehrgang /
Fachanwaltskurs
1. März 2013 bis 16. Juni
2013
Termin-/Themen-/Referentenplan
Referenten
Tagungsort
Teilnahmegebühren
Anmeldung
München
32. Fachanwaltslehrgang /
Fachanwaltskurs
15. März 2013 bis 21. Juli
2013
Termin-/Themen-/Referentenplan Referenten Tagungsort Teilnahmegebühren Anmeldung
80 Fälle aus mindestens drei
verschiedenen Gebieten der Bereiche des § 14i Nr. 1 und 2, davon
mindestens 40 Fälle, die gerichtliche Streitverfahren, Schieds- oder
Mediationsverfahren und/oder die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen oder die
Gründung oder Umwandlung von Gesellschaften zum Gegenstand haben. Von diesen 40
Fällen müssen mindestens 10 Fälle gerichtliche Streitverfahren oder Schieds-
oder Mediationsverfahren und mindestens 10 Fälle die Gestaltung von
Gesellschaftsverträgen oder die Gründung oder Umwandlung von Gesellschaften zum
Gegenstand haben.
§ 14i Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Handels- und
Gesellschaftsrecht
Für das Fachgebiet Handels- und
Gesellschaftsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Materielles Handelsrecht
a) Recht des Handelsstandes (§§ 1-104 HGB),
b) Recht der Handelsgeschäfte (§§ 343-406 HGB)
c) internationales
Kaufrecht, insbesondere UN-Kaufrecht.
2. Materielles Gesellschaftsrecht,
insbesondere
a) das Recht der Personengesellschaften,
b) das Recht der
Kapitalgesellschaften,
c) internationales Gesellschaftsrecht, insbesondere
Grundzüge des europäischen Gesellschaftsrechts sowie der europäischen
Aktiengesellschaft,
d) Konzernrecht, insbesondere das Recht der verbundenen
Unternehmen,
e) Umwandlungsrecht,
f) Grundzüge des Bilanz- und
Steuerrechts,
g) Grundzüge des Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrechts.
Auszug aus der aktuellen Fachanwaltsordnung (FAO)