Werden Sie "Fachanwältin/Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht"!

In 6 Unterrichtseinheiten, in der Regel von Freitag bis Sonntag, vermitteln wir Ihnen die besonderen theoretischen Kenntnisse, die in Verbindung mit drei erfolgreich bestandenen Klausuren für den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwältin/Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht", insb. Fachanwaltsordnung (insb. gem. §§ 4, 14i  FAO) erforderlich sind.
Zur Anzahl der praktischen Fälle im Handels- und Gesellschaftsrecht innerhalb von drei Jahre

 

  • Namhafte Referenten, vor allem Rechtsanwälte = Praktiker
  • erfolgversprechendes Gesamtkonzept
  • überzeugende Preise

Nutzen Sie Ihre Chance!

 

Laufende Lehrgänge

Bonn - Einstieg möglich!
27. Fachanwaltslehrgang / Fachanwaltskurs
3. Februar 2012 bis 3. Juni 2012
Termin-/Themen-/Referentenplan 
Referenten 
Tagungsort 
Teilnahmegebühren 
Anmeldung


München - Einstieg noch möglich!
28. Fachanwaltslehrgang / Fachanwaltskurs
16. März 2012 bis 15. Juli 2012
Termin-/Themen-/Referentenplan 
Referenten 
Tagungsort 
Teilnahmegebühren 
Anmeldung



Neue Lehrgänge 2012/13

Hamburg - Durchführung steht schon fest!
29. Fachanwaltslehrgang / Fachanwaltskurs
19. Oktober 2012 bis 24. Februar 2013
Termin-/Themen-/Referentenplan 
Referenten 
Tagungsort 
Teilnahmegebühren 
Anmeldung


Berlin
30. Fachanwaltslehrgang / Fachanwaltskurs
11. Januar 2013 bis 28 April 2013
Termin-/Themen-/Referentenplan 
Referenten 
Tagungsort 
Teilnahmegebühren 
Anmeldung


Bonn
31. Fachanwaltslehrgang / Fachanwaltskurs
1. März 2013 bis 16. Juni 2013
Termin-/Themen-/Referentenplan 
Referenten 
Tagungsort 
Teilnahmegebühren 
Anmeldung


München
32. Fachanwaltslehrgang / Fachanwaltskurs
15. März 2013 bis 21. Juli 2013
Termin-/Themen-/Referentenplan 
Referenten 
Tagungsort 
Teilnahmegebühren 
Anmeldung




Anzahl der praktischen Fälle im Handels- und Gesellschaftsrecht innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung

80 Fälle aus mindestens drei verschiedenen Gebieten der Bereiche des § 14i Nr. 1 und 2, davon mindestens 40 Fälle, die gerichtliche Streitverfahren, Schieds- oder Mediationsverfahren und/oder die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen oder die Gründung oder Umwandlung von Gesellschaften zum Gegenstand haben. Von diesen 40 Fällen müssen mindestens 10 Fälle gerichtliche Streitverfahren oder Schieds- oder Mediationsverfahren und mindestens 10 Fälle die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen oder die Gründung oder Umwandlung von Gesellschaften zum Gegenstand haben.

§ 14i Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht
Für das Fachgebiet Handels- und Gesellschaftsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Materielles Handelsrecht
a) Recht des Handelsstandes (§§ 1-104 HGB),
b) Recht der Handelsgeschäfte (§§ 343-406 HGB)
c) internationales Kaufrecht, insbesondere UN-Kaufrecht.
2. Materielles Gesellschaftsrecht, insbesondere
a) das Recht der Personengesellschaften,
b) das Recht der Kapitalgesellschaften,
c) internationales Gesellschaftsrecht, insbesondere Grundzüge des europäischen Gesellschaftsrechts sowie der europäischen Aktiengesellschaft,
d) Konzernrecht, insbesondere das Recht der verbundenen Unternehmen,
e) Umwandlungsrecht,
f) Grundzüge des Bilanz- und Steuerrechts,
g) Grundzüge des Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrechts.

Auszug aus der aktuellen Fachanwaltsordnung (FAO)



Fachanwaltslehrgänge: Unsere Erfahrungen - Ihre Vorteile

  • Know-How: Seit 1996 führen wir bundesweit anerkannte Fachanwaltslehrgänge durch!
  • Berufsbegleitend: 6 Unterrichtseinheiten, i.d.R. Freitag bis Sonntag! Sie verlieren wenig Kernarbeitszeit!
  • Effizient: Namhafte Referenten, begrenzte Teilnehmerzahl auf 40, Klausuren lehrstoffnah nach der 2., 4. und 6. UE!
  • Zügig: Zertifikat spätestens 1 Monat nach Lehrgangsende!
  • Flexibel: Kostenlose Kombination unterschiedlicher Lehrgangsorte bei Verhinderung!
  • Letzte Aktualisierung am 11.05.2012   -  Telefon (02 28) 9 14 08 19   Fax (02 28) 21 00 89