In 6 Unterrichtseinheiten, in der Regel von Freitag bis
Sonntag, vermitteln wir Ihnen die besonderen theoretischen Kenntnisse,
die in Verbindung mit drei erfolgreich bestandenen Klausuren für den Erwerb der
Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwältin/Fachanwalt für Bau- und
Architektenrecht", insb. gem. §§ 4, 14e FAO Fachanwaltsordnung
(FAO), erforderlich sind.
Zur
Anzahl der praktischen Fälle im Bau- und Architektenrecht innerhalb von drei
Jahre
- Namhafte Referenten, vor allem Rechtsanwälte = Praktiker
- erfolgversprechendes Gesamtkonzept
- überzeugende Preise
Nutzen Sie Ihre Chance!
Laufender Lehrgang - Einstieg noch möglich!
Berlin
26. Fachanwaltslehrgang /
Fachanwaltskurs
11. November 2011 bis 11. März
2012
Termin-/Themen-/Referentenplan
Referenten
Tagungsort
Teilnahmegebühren
Anmeldung
Neue Lehrgänge 2012/13
Bonn - wird in Kürze durchgeführt - Anmeldung noch
möglich!
27. Fachanwaltslehrgang / Fachanwaltskurs
27.
Januar 2012 bis 12. Mai 2012
Termin-/Themen-/Referentenplan
Referenten
Tagungsort
Teilnahmegebühren
Anmeldung
Berlin
28. Fachanwaltslehrgang /
Fachanwaltskurs
16. November 2012 bis 17. März
2013
Termin-/Themen-/Referentenplan
Referenten
Tagungsort
Teilnahmegebühren
Anmeldung
80 Fälle, davon mindestens 40 gerichtliche
Verfahren (davon mindestens 6 selbstständige Beweisverfahren). Mindestens
jeweils 5 Fälle müssen sich auf die Bereiche des § 14e Nr. 1 und
2 beziehen.
§ 14e Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Bau- und
Architektenrecht
Für das Fachgebiet Bau- und Architektenrecht sind
besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Bauvertragsrecht,
2. Recht der Architekten und Ingenieure.
Auszug aus der aktuellen Fachanwaltsordnung (FAO)