In 6 Unterrichtseinheiten, in der Regel von Freitag bis
Sonntag, vermitteln wir Ihnen die besonderen theoretischen Kenntnisse,
die in Verbindung mit drei erfolgreich bestandenen Klausuren für den Erwerb der
Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwältin/Fachanwalt für
Familienrecht", insb. gem. §§ 4, 12 Fachanwaltsordnung
(FAO) erforderlich sind.
Zur Anzahl der praktischen Fälle im Familienrecht
innerhalb von drei Jahre
- Namhafte Referenten, vor allem Rechtsanwälte = Praktiker
- erfolgversprechendes Gesamtkonzept
- überzeugende Preise
Nutzen Sie Ihre Chance!
Laufender Lehrgang - Einstieg noch möglich!
Berlin
60. Fachanwaltslehrgang /
Fachanwaltskurs
4. November 2011 bis 11. März
2012
Termin-/Themen-/Referentenplan
Referenten
Tagungsort
Teilnahmegebühren
Anmeldung
Neue Lehrgänge 2012/13
Hamburg - wird in Kürze durchgeführt - Anmeldung noch
möglich!
62. Fachanwaltslehrgang / Fachanwaltskurs
10.
Februar 2012 bis 03. Juni 2012Termin-/Themen-/Referentenplan Referenten
Tagungsort Teilnahmegebühren Anmeldung
Berlin
63. Fachanwaltslehrgang /
Fachanwaltskurs
9. November 2012 bis 10. März
2013
Termin-/Themen-/Referentenplan
Referenten
Tagungsort
Teilnahmegebühren
Anmeldung
Bonn
64. Fachanwaltslehrgang /
Fachanwaltskurs
16. November 2012 bis 21. April
2013
Termin-/Themen-/Referentenplan
Referenten
Tagungsort
Teilnahmegebühren
Anmeldung
Nürnberg/Lengenfeld
65. Fachanwaltslehrgang/
Fachanwaltskurs
18. Januar 2013 bis 23. Juni 2013
Termin-/Themen-/Referentenplan
Referenten
Tagungsort
Teilnahmegebühren
Anmeldung
120 Fälle. Mindestens 60 der Fälle müssen
gerichtliche Verfahren sein; dabei zählen gewillkürte Verbundverfahren
sowie Verfahren des notwendigen Verbundes mit einstweiligen Anordnungen doppelt.
Auszug aus der aktuellen Fachanwaltsordnung (FAO)