DIREKT zu unseren Fachanwaltslehrgänge nach Fachgebieten

Werden Sie Fachanwältin/Fachanwalt!

In 6 Unterrichtseinheiten (i.d.R. Fr./Sa./So.) vermitteln wir Ihnen die besonderen theoretischen Kenntnisse, die in Verbindung mit drei erfolgreich bestandenen Klausuren für den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung gem. § 4 Fachanwaltsordnung (FAO) erforderlich sind.

Warum ist der Fachanwaltstitel so wichtig?

Der Fachanwaltstitel differenziert Sie aus der Vielzahl der Anwälte!

Jeder vierte Rechtsanwalt/Rechtsanwältin führt heute einen Fachanwaltstitel. Drei von 23 möglichen Fachanwaltsbezeichnungen dürfen Anwälte maximal führen, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen (Unterricht, Prüfungen, praktische Fälle auf dem jeweiligen Gebiet) bestehen. Den theoretischen Unterricht sowie die Prüfungen können Sie bei uns für 9 Fachanwaltstitel erwerben. Die erforderlichen praktischen Fälle müssen in einem 3-Jahres-Zeitraum liegen. Dieser kann vor, während oder nach dem Lehrgang beginnen bzw. enden! 

Der Fachanwaltstitel dokumentiert Ihre Kompetenz!

Durch die Erlangung des Fachanwaltstitels partizipieren Sie an der allgemeinen Entwicklung hin zur Spezialisierung. Langjährige Erfahrung und fundiertes Wissen allein reichen nicht aus!

Der Fachanwaltstitel gibt dem Mandanten Orientierung!

Studienergebnisse: Nach einer vom Soldan Institut vorgestellten Studie spielt die Spezialisierung durch Fachanwälte für 80 Prozent der befragten Mandanten bei der Anwaltssuche eine große Rolle. Eine andere Studie des Instituts zeigt, dass Fachanwälte im Durchschnitt um vierzehn Euro höhere Stundensätze berechnen als Kollegen ohne Fachanwaltstitel.

Je früher Sie beginnen, um so mehr partizipieren Sie an den Vorteilen des Fachanwaltstitels!

Referendare und Assessoren erhalten durch den Besuch eines Fachanwaltslehrgangs eine erheblich bessere Ausgangsposition auf dem Bewerbungsmarkt. Leerlaufzeiten können sinnvoll und effektiv ausgefüllt werden. Immer früher beginnt die Spezialisierung und Positionierung im zunehmend verschärften Anwaltsmarkt.

Worauf warten Sie noch?

"ONLINE: das beste, was man machen kann!"

Was bisher in Präsenz stattfand, findet nun LIVE ONLINE statt. Das bedeutet:

  • Teilnahme von zuhause, aus dem Büro oder von einem anderen Ort Ihrer Wahl mit guter Internetverbindung!
  • Kein Zeitaufwand für Anreise, kein Stau oder Verspätung, keine Parkplatzsuche!
  • Keine Reise- und Übernachtungskosten!
  • Sicherheit in Pandemie-Zeiten
  • Fazit: ähnlich wie Präsenz, nur sicherer, bequemer, flexibler und preiswerter! 

Warum mit uns?

  • Zielführend: Aufgrund der festen Zeitstruktur können Sie in angemessener und absehbarer Zeit Ihren Lehrgang absolvieren!    
  • Live an allen Unterrichtstagen: Erleben Sie unsere erfahrenen Referenten live und stellen Sie Ihre Fragen!  
  • Optionen: Die erforderlichen Leistungskontrollen können Sie an fünf Orten im Bundesgebiet - Berlin, Bonn, Hamburg, Frankfurt/Main oder München - schreiben.  
  • Flexibel bei Verhinderung, z.B. Krankheit, Urlaub oder Terminkollision: Sie können eine Unterrichtseinheit oder einzelne  Unterrichtstage bei einem späteren Fachanwaltslehrgangs nachholen!  
  • Attraktive Teilnahmegebühren einschl. Skripten (digital), Mehrbucherrabatt, Ratenzahlung

Attraktive Teilnahmegebühren einschließlich umfangreicher, aktueller Tagungsunterlagen:

€ 1.740,- zzgl. ges. USt für Junganwälte bis 3 Jahre Zulassung
€ 1.990,- zzgl. ges. USt für alle übrigen Rechtsanwälte
€ 1.440,- zzgl. ges. USt für Referendare und Assessoren (Examen nicht länger als 3 Jahre zurückliegend)
€    300,- zzgl. ges. USt für die erforderlichen drei Klausuren

Maßgeblich ist Ihr Status zum Zeitpunkt der Anmeldung!

Zahlung in max. 6 Raten ohne Aufpreis möglich!

10 % Mehrbucherrabatt bei Fachanwaltslehrgängen auf die zu entrichtende Teilnahmegebühr
- ab der 2. gleichzeitigen Anmeldung (Kanzlei/Unternehmen/Bekannte/Freunde etc.) oder
- für Teilnehmer an unseren bisherigen Fachanwaltslehrgängen

Hier lernen Sie sehr viel Anwaltsspezifisches in kurzer Zeit für Ihre tägliche Praxis!

Warum mit ZOOM?

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine "on-demand"-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden!
Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insb. auf diese einzelne Anwendung ("on-demand"-Dienst).

Technische Voraussetzungen/Bedingungen:

  • stabile Internetverbindung
  • Lautsprecher/Kopfhörer
  • Mikrofon (zum Fragen und Antworten)
  • Kamera (Diese muss grundsätzlich während des Unterrichts zur Überprüfung Ihrer Anwesenheit eingeschaltet sein. Sie müssen dabei zu sehen und zu erkennen sein!)
  • Zoom Client Software oder Webbrowser: Lesen Sie hierzu https://www.juristische-fachseminare.de/faq-zur-nutzung-von-zoom.html 

Sämtliche PDF-Seminarunterlagen sind in unseren attraktiven Teilnahmegebühren inbegriffen!


  • Umfangreiche Skripten (ca. 2400 Seiten),  von unseren namhaften Referenten erstellt
  • Die PDF-Unterlagen stehen Ihnen zum Download zur Verfügung


Die Seminarunterlagen

  • für die 1. und 2. Unterrichtseinheit erhalten Sie zu Beginn des Fachanwaltslehrgangs
  • für die 3. und 4. Unterrichtseinheit erhalten Sie zu Beginn der 3. Unterrichtseinheit
  • für die 5. und 6. Unterrichtseinheit erhalten Sie zu Beginn der 5. Unterrichtseinheit.



Tages-Zeitplan (ca. Zeiten):

08.15 Uhr – 10.15 Uhr
Pause
10.30 Uhr – 12.30 Uhr
Mittagspause
13.15 Uhr – 15.15 Uhr
Pause
15.30 Uhr – 17.30 Uhr


15 Tage LIVE ONLINE mit 8 Unterrichtsstunden pro Tag
- insgesamt 120 Unterrichtsstunden (von der FAO vorgegeben) -

3 Tage in PRÄSENZ Leistungskontrollen á 5 Zeitstunden pro Tag
- insgesamt 15 Zeitstunden Leistungskontrollen (von der FAO vorgegeben) -

Gestaltung entsprechend den Bestimmungen der Fachanwaltsordnung (FAO):

Unsere Fachanwaltslehrgänge entsprechen den Bestimmungen der aktuellen Fachanwaltsordnung, insb. §§ 4, 8 bis 14m FAO. Alle vorgeschriebenen Themenbereiche werden in 120 Zeitstunden unterrichtet. Es besteht Anwesenheitspflicht. Versäumte Unterrichtszeiten und entsprechende Themen müssen nachgeholt werden. Sie können sich allerdings von der Rechtsanwaltskammer für Themenbereiche befreien lassen.

Grundsätzlich sind 15 Zeitstunden Leistungskontrollen (Klausuren) unter prüfungsmäßigen Bedingungen zu absolvieren. Wir gestalten dies wie folgt: drei 5-stündige Klausuren im Anschluss an den Lehrgang. Sollten Sie eine Klausur nicht bestehen, so können Sie diese beliebig oft nachschreiben!

Anerkannt durch die Rechtsanwaltskammern!

Die Rechtsanwaltskammern haben der Durchführung als LIVE ONLINE Fachanwaltslehrgängen zugestimmt!

Hier stellvertretend der Tenor einer regionalen Rechtsanwaltskammer: "Die Juristischen Fachseminare sind als langjähriger und verlässlicher Partner fachanwaltlicher Aus- und Fortbildung bekannt. Das vorliegende Konzept erscheint schlüssig und erfüllt im Ergebnis die Voraussetzungen des §§ 4, 4a FAO."

Wir begleiten Sie zum Fachanwalt/zur Fachanwältin!

Haben Sie Fragen?

Wir freuen uns auf Ihren Anruf: 0228 919 11 19

oder Ihr Fax: 0228 919 11 66

oder E-Mail: info@juristische-fachseminare.de

Unsere Referenten kommen aus der ersten Reihe!

Profitieren Sie vom Know How unserer Referenten durch persönlichen Kontakt z.B.

* zugleich Fachlicher Leiter des jeweiligen Lehrgangs

mehr Infos zu unseren Referenten

Auszug aus: Offermann-Burckart, Susanne: Fachanwalt werden und bleiben. Ein Ratgeber, Dr. Otto Schmidt Verlag, 3. Aufl. 2012

"Frage 331: Wie erkenne ich denn einen „guten“ Lehrgangsanbieter?

Antwort: Die Qualität eines Fachanwalts-Lehrgangs (und einer Fortbildungsmaßnahme i.S. von § 15 FAO) steht und fällt mit den Dozenten. Bei der Auswahl eines Kurses sollte deshalb besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, wer die Dozenten sind. Handelt es sich hierbei – jedenfalls teilweise – um renommierte Hochschullehrer, Richter oder Rechtsanwälte dürfte die Gefahr, Zeit und Geld zu verschwenden, gering sein. ..."

Diesem Rat ist nichts hinzuzufügen! Seit 1996 steht bei uns die Qualität der Referenten im Vordergrund und dies bieten wir Ihnen zu sehr attraktiven Preisen!

Praktische Erfahrungen: "Fallliste" - Basis: 3-Jahres-Zeitraum

§ 5 Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen
(1) Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat.

Das heisst: Sie selbst setzen durch Ihren Antrag den Beginn des 3-Jahres-Zeitraum für Ihre Fallliste fest!  Dieser Beginn ist unabhängig vom Ende Ihres Fachanwaltslehrgangs ("Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse").

Verlängerung des 3-Jahres-Zeitraums:
(3) Der Zeitraum des § 5 Abs. 1 verlängert sich
a) um Zeiten eines Beschäftigungsverbotes nach den Mutterschutzvorschriften;
b) um Zeiten der Inanspruchnahme von Elternzeit;
c) um Zeiten, in denen der Antragsteller wegen besonderer Härte in seiner anwaltlichen Tätigkeit eingeschränkt war.
Härtefälle sind auf Antrag und bei entsprechendem Nachweis zu berücksichtigen. Eine Verlängerung ist auf 36 Monate beschränkt.

Menü