Der Tenor unserer Teilnehmer:

"... Anfang August (Anm. 2022) die Mitteilung erhalten habe, die Bezeichnung "FA für Strafrecht" führen zu dürfen. Ich danke Ihnen für den Kurs, den ich sehr gerne weiter empfehlen werde und Ihre Mithilfe bei der Antragstellung mit Tipps und Formularen."

98% unsere TeilnehmerInnen an unseren Live Online Fachanwaltslehrgängen fanden den Lehrgang "Ausgezeichnet" bzw. "Gut"! 
Basis: Anonyme Befragung der Teilnehmer am Ende von sechs Online Fachanwaltslehrgängen Juni 2022 

 

Werden Sie "Fachanwältin/Fachanwalt für Strafrecht"!

In 6 Unterrichtseinheiten, in der Regel von Freitag bis Sonntag, vermitteln wir Ihnen die besonderen theoretischen Kenntnisse, die in Verbindung mit drei erfolgreich bestandenen Klausuren für den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwältin/Fachanwalt für Strafrecht", insb. gem. §§ 4, 14d Fachanwaltsordnung (FAO), erforderlich sind.

Warum ONLINE?

Was bisher in Präsenz stattfand, findet nun LIVE ONLINE statt. Das bedeutet:

  • Teilnahme von zuhause, aus dem Büro oder von einem anderen Ort Ihrer Wahl mit guter Internetverbindung!
  • Kein Zeitaufwand für Anreise, kein Stau oder Verspätung, keine Parkplatzsuche!
  • Keine Reise- und Übernachtungskosten!
  • Sicherheit in Pandemie-Zeiten
  • Fazit: ähnlich wie Präsenz, nur sicherer, bequemer, flexibler und preiswerter! 

Warum mit uns?

  • Zielführend: Aufgrund der festen Zeitstruktur können Sie in angemessener und absehbarer Zeit Ihren Lehrgang absolvieren!    
  • Live an allen Unterrichtstagen: Erleben Sie unsere erfahrenen  Referenten live und stellen Sie Ihre Fragen!  
  • Optionen: Die erforderlichen Leistungskontrollen können Sie an fünf Orten im Bundesgebiet - Berlin, Bonn, Hamburg, Frankfurt/M.,  München - schreiben.  
  • Flexibel bei Verhinderung, z.B. Krankheit, Urlaub oder Terminkollision: Sie können eine Unterrichtseinheit oder einzelne  Unterrichtstage bei einem späteren Fachanwaltslehrgangs nachholen!  
  • Attraktive Teilnahmegebühren einschl. Skripten, Mehrbucherrabatt, Ratenzahlung

Unser nächster LIVE ONLINE Fachanwaltslehrgang im Strafrecht

49. Fachanwaltslehrgang im Strafrecht
1. März 2024 bis 22. Juni 2024
Termin-/Themen-/Referentenplan
Referenten
Teilnahmegebühren
Anmeldung

Notwendige Gesetzestexte beim Fachanwaltslehrgang im Strafrecht:

Sie benötigen Nomos Gesetze Strafrecht und zusätzlich zum Thema Steuerstrafrecht aktuelle Steuergesetze (dtv-Ausgabe reicht aus!) nebst Abgabenordnung und das BTMG zum Thema Betäubungsmittelstrafrecht.

Sämtliche Seminarunterlagen sind in unseren attraktiven Teilnahmegebühren inbegriffen!

  • Umfangreiche Skripten (ca. 2400 Seiten),  von unseren namhaften Referenten erstellt
  • Die PDF-Unterlagen stehen Ihnen zum Download zur Verfügung


Die Seminarunterlagen

  • für die 1. und 2. Unterrichtseinheit erhalten Sie zu Beginn des Fachanwaltslehrgangs
  • für die 3. und 4. Unterrichtseinheit erhalten Sie zu Beginn der 3. Unterrichtseinheit
  • für die 5. und 6. Unterrichtseinheit erhalten Sie zu Beginn der 5. Unterrichtseinheit.



Warum mit ZOOM?

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine "on-demand"-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden!
Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insb. auf diese einzelne Anwendung ("on-demand"-Dienst).

Technische Voraussetzungen/Bedingungen:

  • stabile Internetverbindung
  • Lautsprecher/Kopfhörer
  • Mikrofon (zum Fragen und Antworten)
  • Kamera (Diese muss grundsätzlich während des Unterrichts zur Überprüfung Ihrer Anwesenheit eingeschaltet sein. Sie müssen dabei zu sehen und zu erkennen sein!)
  • Zoom Client Software oder Webbrowser: Lesen Sie hierzu https://www.juristische-fachseminare.de/faq-zur-nutzung-von-zoom.html 

Tages-Zeitplan (ca. Zeiten):

08.15 Uhr – 10.15 Uhr
Pause
10.30 Uhr – 12.30 Uhr
Mittagspause
13.15 Uhr – 15.15 Uhr
Pause
15.30 Uhr – 17.30 Uhr


8 Unterrichtsstunden pro Tag, 15 Tage
- insgesamt 120 Unterrichtsstunden (von der FAO vorgegeben) -

3 Leistungskontrollen á 5 Zeitstunden:
- insgesamt 15 Zeitstunden Leistungskontrolle (von der FAO vorgegeben) -

Attraktive Teilnahmegebühren einschließlich umfangreicher, aktueller Tagungsunterlagen:

€ 1.740,- zzgl. ges. USt für Junganwälte bis 3 Jahre Zulassung
€ 1.990,- zzgl. ges. USt für alle übrigen Rechtsanwälte
€ 1.440,- zzgl. ges. USt für Referendare und Assessoren (Examen nicht länger als 3 Jahre zurückliegend)
€    300,- zzgl. ges. USt für die erforderlichen drei Klausuren

Maßgeblich ist Ihr Status zum Zeitpunkt der Anmeldung!

Zahlung in max. 6 Raten ohne Aufpreis möglich!

10 % Mehrbucherrabatt bei Fachanwaltslehrgängen auf die zu entrichtende Teilnahmegebühr
- ab der 2. gleichzeitigen Anmeldung (Kanzlei/Unternehmen/Bekannte/Freunde etc.) oder
- für Teilnehmer an unseren bisherigen Fachanwaltslehrgängen

Anzahl der praktischen Fälle im Strafrecht in einem 3-Jahres-Zeitraum vor Antragstellung, unabhängig vom Zeitraum des Lehrganges

60 Fälle, dabei 40 Hauptverhandlungstage vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht. 


§ 13 Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Strafrecht 

Für das Fachgebiet Strafrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen: 

1. Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften,

2. materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht;

3. Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht. 

Auszug aus der aktuellen Fachanwaltsordnung (FAO)

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