Der Referent stellt die Grundzüge der Abrechnung in Straf- und Bußgeldsachen dar und erläu-tert die Abrechnung nach Teil 4 und 5 VV anhand von zahlreichen Beispielfällen. Behandelt wird auch das Übergangsrecht, das für den Strafrechtler mit Inkraftteten des KostBRÄG 2025 wieder besondere Probleme aufwerfen wird.
Behandelt wird
– Übergangsrecht
– Vergütung in Strafsachen
-Abrechnung für Wahl- und Pflichtverteidiger
-Haftzuschlag
-Zusätzliche Gebühren bei Vermeidung der Hauptverhandlung
-Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs
-Anrechnung von Vorschüssen beim Pflichtverteidiger
-Längenzuschlag für den Pflichtverteidiger
-Adhäsionsverfahren
-Strafvollstreckung
– Rechtsschutzversicherung
– Vergütung in Bußgeldsachen
-Insbesondere zusätzliche Gebühren nach Nr. 5115 VV
-Änderung der Gebührenstaffelung
– Bindungswirkung einer Kostenfestsetzung?