NEU ab 2026: Strafverteidigung im Abo – Ihr monatlicher Jour fixe mit Dr. Bernd Wagner
Sie kennen das Spiel: Pflichtfortbildung aufschieben, bis der Dezember mahnt. Dann schnell Online-Seminare buchen, Stunden zusammenkratzen. Was fehlt? Der rote Faden. Und ein erfahrener Praktiker, der konstant für Sie da ist.
Ab 2026 läuft es anders.
Dr. Bernd Wagner holt Sie jeden Monat an seinen Tisch. Einer der profiliertesten Strafverteidiger Deutschlands vermittelt unverzichtbares Know-how für Ihren Verteidigeralltag.
Seit 1983 verteidigt Rechtsanwalt Dr. Bernd Wagner in Kapitalstrafsachen, Wirtschaftsstrafrecht und Medizinstrafrecht. Er gründete die Kanzlei BG124, lehrte als Professor in Bremen, prägt als Fachinstitutsleiter Strafrecht seit Jahren unseren Fachanwaltslehrgang und zahllose Fortbildungen. Sie kennen seine Skripte. Sie kennen seine Haltung. Freuen Sie sich auf fundierte und pädagogisch aufbereitet Inhalte mit vielen konkreten Vorschlägen und Mustern für die Praxis!
Jetzt bekommen Sie Wagner in Serie – und Strafrecht von A bis Z.
12 Termine à 2,5 Stunden, live online, FAO-anrechenbar, jederzeit kündbar: Jeden Monat ein neues Thema – vom Selbstverständnis der Strafverteidigung über Vergütungsvereinbarungen und Verteidigungskonzepte bis zu den Feinheiten der Rhetorik. Nach dem Vortrag öffnen wir den Raum: Ihre aktuellen Fälle, Ihre Fragen, Ihr Sparring – direkt mit Dr. Wagner. Eine konstante Gruppe. Kolleg/innen, die wissen, wovon Sie reden. Diskussionen, die weiterbringen.
Kolleginnen und Kollegen, die sich in Kleingruppen näher kennen lernen möchten, können sich in Breakout-Gruppenräumen treffen, die Herr Dr. Wagner moderiert. Er bietet Ihnen zudem in einer anschließenden Sprechstunde den Austausch in Einzelgesprächen an. Auf diese Weise können Sie Ihr Fortbildungspensum in einer verlässlichen monatlichen Struktur erfüllen und sich dabei zugleich einen überregionalen kollegialen Zusammenhang aufbauen.
Monatlich kündbar – für nur 89€ im Monat.
Probieren Sie einfach den neuen strafrechtlichen Jour fixe aus: einmal im Monat, Freitag Nachmittag von 14:30 bis 17:15 Uhr. Sie steigen aus dem monatlich kündbaren Abo wieder aus, falls es nicht passt. Sie bleiben, weil es funktioniert. Zwölf Termine gem. § 15 FAO mit einem der profiliertesten Strafverteidiger des Landes. Ihre Pflichtfortbildung läuft. Ihre Kanzlei profitiert. Sie konzentrieren sich auf das, was zählt: Erfolgreich Mandanten verteidigen.
Buchen Sie jetzt Ihren Platz für Januar oder steigen Sie bequem unterjährig ein.
Die Gruppe startet klein. Wer zuerst kommt, sichert sich den Zugang.
Alle Termine und Themen finden Sie unter diesem Text oder in unserem Buchungsportal – einfach per Klick auf den „Anmelden“-Button.
- Fr, 30. Januar 2026, 14:30-17:15 Uhr (2,5h) Was ist Strafverteidigung? Selbstverständnis; Chancen und Risiken. Plädoyer für eine systematisch reflektierte Strafverteidigung: Am Anfang steht die Reflexion über uns und unseren Beruf. Aus rechtlicher Sicht wird der verfassungsrechtliche und berufsrechtliche Rahmen sowie das StPO-Modell der Strafverteidigung vorgestellt. Das ist der Fundus, aus dem wir alles Ableiten, was Strafverteidigung in der Praxis bedeutet: Hier werden die Grundlagen für eine engagierte und bisweilen kämpferische Strafverteidigung gelegt. Das Thema bietet auch die Gelegenheit, Gleichgesinnte zu finden, auf die man sich für die kommenden Termine freut.
- Fr, 27. Februar 2026, 14:30-17:15 Uhr (2,5h) Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten: Berufsrecht, Grenzen und Freiräume: Je streitbarer und kämpferischer nach Außen, umso korrekter und kompetenter nach Innen. Das ist die praktische Seite der Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten. Wo sind wir sicher, wo beginnt die Grauzone für die Mutigen oder Verzweifelten und wo ist der rote Bereich, den niemand unter keinen Umständen betreten sollte, wenn Strafverteidigung nachhaltig, erfolgreich und furchtlos stattfinden soll.
- Fr, 27. März 2026, 14:30-17:15 Uhr (2,5h) Organisation der Strafverteidigung I: Personal, Kanzleiverträge, Termine, Fristen, Haftpflicht: Auch wenn es langweilig ist: Die innere Organisation einer Strafverteidigungspraxis muss gelernt sein. Muster und Empfehlungen sollen den Rücken freihalten und die Arbeitskraft auf die inhaltliche Verteidigung konzentrieren. Das gilt insbesondere auch für jene, die zB. als Gesellschafterin oder Angestellter in eine bestehende Organisation eintreten.
- Fr, 24. April 2026, 14:30-17:15 Uhr (2,5h) Organisation der Strafverteidigung II: Mandatsverträge, Vergütungsvereinbarungen, Pflichtverteidigung, Honorarfragen: In fast allen Fällen ist Strafverteidigung zugleich Broterwerb. Daher werden in diesem Termin die Voraussetzungen und Chancen für eine wirtschaftlich relevante Verteidigung mit Mustern und Vorschlägen besprochen.
- Fr, 29. Mai 2026, 14:30-17:15 Uhr (2,5h) Dr. Bernd Wagner: Das Mandat und der Mensch dahinter. Hauptpflichten und Nebenpflichten der Strafverteidigung: Von der Organisation ins Mandat. Meistens setzt sich Strafverteidigung für Menschen ein. Nur manchmal (zB. bei der Einziehung) für Unternehmen und Verbände. Einerseits findet Strafverteidigung im synallagmatischen Vertragsverhältnis (Dienstvertrag) statt, andererseits ist Strafverteidigung von der StPO als Beistand und nicht als Vertretung mit überindividuellen Pflichten organisiert. Was also bestimmt den Rahmen für unsere Verteidigungstätigkeit? Diese nicht ganz einfache Frage hat praktische Bedeutung und lässt sich durchaus modellhaft beantworten.
- Fr, 26. Juni 2026, 14:30-17:15 Uhr (2,5h) Dr. Bernd Wagner: Das Mandanteninteresse als Leitbild. Folgen für die praktische Strafverteidigung: Letztlich ist es das Mandanteninteresse, das zu erfüllen ist. Bis zu welcher Grenze? Welche Freiräume entstehen dadurch im Konflikt mit der Strafjustiz? Weshalb erleichtert das Mandanteninteresse unseren Auftritt im Gerichtssaal und unseren Standpunkt außerhalb?
- Fr, 31. Juli 2026, 14:30-17:15 Uhr (2,5h) Dr. Bernd Wagner: Die Akte – formell: Akteneinsicht, Aktenauswertung, Aktenorganisation. Aktenvollständigkeit, Umgang mit sehr großem Aktenumfang. Aussetzungsantrag bei verspäteter Akteneinsicht: Dreh- und Angelpunkt der praktischen Strafverteidigung ist die Akte. Diese begegnet uns in Papier oder Digital und bedarf einiger Kenntnisse zum Umgang und zur Organisation: vom Akteneinsichtsgesuch über die datenschutzrechtliche Aktenverwendung und -Speicherung bis hin zu Fragen der rechtlichen Kontrolle.
- Fr, 28. August 2026, 14:30-17:15 Uhr (2,5h) Dr. Bernd Wagner: Die Akte – materiell: Aktenwahrheit, die manipulierte Akte, versteckte Informationen: Ist die Akte verwaltet, muss sie für die inhaltliche Verteidigung ausgewertet werden. Die formalen Prinzipien der Aktenwahrheit und Aktenklarheit können auch inhaltliche Verteidigungsmittel sein. Was ist zu tun, wenn sich herausstellt, dass die Akten zB. in Folge der kognitiven Dissonanz bei der Aktenführung unvollständig, irreführend oder sogar manipuliert erscheinen?
- Fr, 25. September 2026, 14:30-17:15 Uhr (2,5h) Dr. Bernd Wagner: Erstellung eines Verteidigungskonzepts. Die 4 Spalten: Tatbestandsmerkmale – Beweismittel der Anklage – Verteidigungsmittel – Umsetzung: Eine zentrale Weichenstellung findet bei der Erstellung des Verteidigungskonzeptes statt. Der Vortrag vermittelt dazu eine praktische Methode, die weit über die plakative Zielrichtung (zB Freispruch) hinausgeht. Mit einer gut ausgearbeiteten Verteidigungsstrategie sind bereits die wichtigsten Grundlagen für alle weiteren Verteidigungsschritte gelegt, sei es das opening statement, die Einlassung, der Beweisantrag oder das Plädoyer.
- Fr, 30. Oktober 2026, 14:30-17:15 Uhr (2,5h) Dr. Bernd Wagner: Handlungskompetenzen: Schreiben und Sprechen, Rhetorik und Psychologie, Taktik und Technik: Anklagen haben meist zwei Appelle: den rechtlichen und den psychologischen. Den rechtlichen gibt die Anklage preis. Den psychologischen meist nicht. Mit welchen Handlungskompetenzen können wir den beiden Appellen entgegen treten.
- Fr, 27. November 2026, 14:30-17:15 Uhr (2,5h) Dr. Bernd Wagner: Die Methode der Strafverteidigung in der Hauptverhandlung – Fehlurteilsprophylaxe zum Vorteil der Mandantschaft: Wir fällen keine Urteile und schreiben sie auch nicht. Wir bereiten sie allenfalls vor und bekämpfen sie. Wenn wir die typischen Fehlerquellen und die Ursachen von Fehlurteilen kennen, können wir gezielt dagegen vorgehen. Dabei spielen insbesondere die Verfahrensprinzipen der Unmittelbarkeit und Mündlichkeit eine Rolle.
- Fr, 11. Dezember 2026, 14:30-17:15 Uhr (2,5h) Dr. Bernd Wagner: Niederlagen. Reflexionen über das Scheitern. Und Ausblick auf die Themen für 2027.