Methodik und Praxis der Strafverteidigung
Strafverteidigung stellt besondere fachliche und persönliche Anforderungen an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Sie unterscheidet sich grundlegend von anderen anwaltlichen Tätigkeiten und verlangt neben fundierten Kenntnissen des Straf- und Strafprozessrechts ein klares Rollenverständnis, strategisches Denken sowie die Fähigkeit zur professionellen Kommunikation in konflikthaften Situationen.
Die Tätigkeit von Strafverteidigerinnen und Strafverteidigern unterscheidet sich von anderen anwaltlichen Tätigkeiten. Sie verlangt neben den Kenntnissen von Straf- und Strafprozessrecht auch Empathie aber auch die Fähigkeit zu nötiger Distanz.
Hans Dahs hat in seinem Handbuch des Strafverteidigers ausgeführt:
„ Strafverteidigung ist Kampf, Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben“.
Wenn beschuldigte Personen die Hilfe eines Strafverteidigers benötigen, ist die Situation oft prekär. Der Verdacht einer Straftat steht im Raum, Existenzen können auf dem Spiel stehen.
Gerade zu Beginn der strafrechtlichen Tätigkeit stellen sich zentrale Fragen: Welche Verantwortung trägt die Verteidigung als Organ der Rechtspflege? Wo liegen rechtliche und berufsrechtliche Risiken? Wie wird eine sachgerechte Verteidigungsstrategie entwickelt – vom ersten Mandantenkontakt bis zur Hauptverhandlung?
Die Fortbildung vermittelt die grundlegenden Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten für eine qualifizierte Tätigkeit in der Strafverteidigung. Ziel ist es, Sicherheit im Umgang mit strafrechtlichen Mandaten zu gewinnen und typische Fehler in Ermittlungs- und Hauptverfahren zu vermeiden.
Schwerpunkte der Fortbildung werden sein:
- Aufgaben, Stellung und Selbstverständnis der Strafverteidigerin/des Strafverteidigers
- Die Verteidigung als Organ der Rechtspflege
- Straf-, zivil- und berufsrechtliche Haftungsrisiken
- Rechte und Pflichten der Strafverteidigung
- Bedeutung und Grenzen der Beistandspflicht
- Kommunikation mit Mandanten, Ermittlungsbehörden und Gerichten
- Methodik der Strafverteidigung
- Organisation und Ablauf strafrechtlicher Mandate
- Tätigkeit im Ermittlungsverfahren: vom Erstgespräch über Akteneinsicht bis zur Abschlussentscheidung der Staatsanwaltschaft
- Vorbereitung und Durchführung der Hauptverhandlung