Die Geltungsmachung (und Abwehr) von Schadensersatzansprüchen bei Mietende gehört zu den Kernthemen des Mietrechts. Verschiede Stolperstellen (Verjährung, Aufrechnung, Leistungsaufforderung) sind dabei in der Beratungspraxis zu beachten. Zugleich sind die Schönheitsreparaturen bei Mietende immer ein Thema. Das nicht nur, aber auch weil im Schadensersatzprozess bei unwirksamer Abwälzungsklausel erhebliche finanzielle Einbußen und Schwierigkeiten bei der Darlegung und Beweisführung drohen.
Das Seminar behandelt maßgebliche Aspekte der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Schäden der Mietsache und die Verbindung zu den Schönheitsreparaturen. Zugleich werden die Grundlagen des Rechts der Schönheitsreparaturen, die Anforderungen der AGB-Kontrolle sowie der aktuelle Stand der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hierzu dargestellt. Dabei gibt der Referent Tipps und Hinweise für die Beratungspraxis.
Im Einzelnen:
- Schadensgeltendmachung bei Rückgabe der Mietsache
- Relevanz der Schönheitsreparaturen für die Schadenshöhe und -darlegung
- Verjährung und Kaution
- Grundlagen der Abwälzung von Schönheitsreparaturen
- Abwälzung bei Übergabe einer unrenovierten Wohnung und vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten
- Folgeentscheidungen des Bundesgerichtshofs (u.a. Kostenbeteiligung des Mieters)
- Die Individualvereinbarung in der Praxis und im Prozess