Neben den durch § 554 BGB ausdrücklich geregelten Maßnahmen des Mieters zeigt der Referent auf, welche vertraglichen Möglichkeiten insbesondere in der Gewerberaummiete bestehen, um
hinsichtlich des Anfangszustandes, aber auch im laufenden Mietverhältnis klare Abgrenzungen von Rechten und Pflichten zu schaffen.
hinsichtlich des Anfangszustandes, aber auch im laufenden Mietverhältnis klare Abgrenzungen von Rechten und Pflichten zu schaffen.
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