• Freitag, 9. Oktober 2026
  • von 08:30 bis 14:00 Uhr
  • geeignet für 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Bau- und Architektenrecht oder im Miet- und Wohnungseigentumsrecht

ZPO III

  • Bau- und Architektenrecht
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Immobilienrechtler sind in hohem Maße auf besondere forensische Fähigkeiten angewiesen, weil es eine Vielzahl spezifischer prozessualer Fallgestaltungen gibt, die im Miet- oder Bauprozess zu beachten und vor allen Dingen zu beherrschen sind. Unsere Referenten haben neben ihren Seminaren zur ersten und zweiten Instanz dieses Schwerpunktseminar entwickelt, das auf die Eigenarten des Miet- und Bauprozesses in besonderen Verfahrensarten eingeht. Im Mittelpunkt des ersten Teils steht der einstweilige Rechtsschutz: Wer im Miet- oder Bauprozess erst nach Monaten oder Jahren einen Titel erlangt, hat häufig schon verloren – sei es, weil die Mieträume inzwischen von Dritten genutzt werden, sei es, weil die Baustelle stillsteht. Arrest und einstweilige Verfügung sind deshalb nicht selten das eigentlich streitentscheidende Verfahren. Die Referenten erläutern Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund, die Anforderungen an die Glaubhaftmachung, die Schutzschrift, die Vollziehungsfrist nach § 929 Abs. 2 ZPO sowie die Haftungsrisiken aus § 945 ZPO und zeigen, wo der Gesetzgeber für Miet- und Bausachen Sonderregeln geschaffen hat.

Beispiel Mietrecht: Die Räumung von Wohnraum im Wege der einstweiligen Verfügung ist nach § 940a ZPO nur in eng umgrenzten Fällen zulässig: bei verbotener Eigenmacht, bei konkreter Gefahr für Leib oder Leben, gegen einen Dritten, von dessen Besitzerwerb der Vermieter erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung Kenntnis erlangt hat, und wenn der Mieter einer Sicherungsanordnung nach § 283a ZPO nicht Folge leistet. Das Seminar zeigt, wie diese Instrumente in der Praxis wirksam eingesetzt werden, welche Anforderungen die Gerichte an die Glaubhaftmachung stellen und ob und unter welchen Voraussetzungen auch die Räumung von Gewerberaum im Eilverfahren durchgesetzt werden kann – eine Frage, die von den Oberlandesgerichten nicht einheitlich beantwortet wird.

Beispiel Baurecht: Mit dem zum 1. Januar 2018 in Kraft getretenen neuen Bauvertragsrecht hat der Gesetzgeber in § 650d BGB eine Sonderregel geschaffen: In Streitigkeiten über das Anordnungsrecht des Bestellers (§ 650b BGB) oder die Vergütungsanpassung (§ 650c BGB) muss der Verfügungsgrund nach Beginn der Bauausführung nicht glaubhaft gemacht werden. So lässt sich im Eilverfahren klären, ob der Unternehmer eine geänderte Leistung ausführen muss oder eine höhere Abschlagszahlung verlangen kann, ohne dass die Baustelle bis zur Entscheidung in der Hauptsache stillsteht. Die Referenten beleuchten die Reichweite der Vorschrift, die Frage einer Vorwegnahme der Hauptsache und die Abgrenzung zur einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung für die Bauhandwerkersicherungshypothek (§§ 650e, 885 Abs. 1 Satz 2 BGB).

Im zweiten Teil des Seminars werden weitere besondere Verfahrensarten des Miet- und Bauprozesses behandelt, namentlich das selbständige Beweisverfahren und der Prozessvergleich sowie besondere Streitwert- und Kostenfragen. Abgerundet wird das Seminar durch einen kompakten Überblick über aktuelle Entwicklungen im elektronischen Rechtsverkehr und bei der Online-Verhandlung nach § 128a ZPO.

Unsere Referenten verschaffen Ihnen in diesem stets auf dem aktuellsten Stand gehaltenen Seminar das notwendige Rüstzeug, um sicher und souverän durch Prozess und anwaltliche Beratung zu navigieren. Dabei profitieren Sie nicht nur vom hohen juristischen Niveau und der Praxisnähe unserer Referenten, sondern auch von einem abwechslungsreichen und unterhaltsamen Vortragsstil.

In diesem Seminar werden insbesondere erörtert:

Teil 1: Einstweiliger Rechtsschutz im Miet- und Bauprozess

Teil 2: Aktuelles zum elektronischen Rechtsverkehr und zur Online-Verhandlung nach § 128a ZPO

Teil 3: Selbständiges Beweisverfahren

Teil 4: Prozessvergleich

Teil 5: Besondere Streitwert- und Kostenfragen im Miet- und Bauprozess

Wegen der fachanwaltschaftsbezogenen Inhalte können sowohl Fachanwälte für Baurecht als auch Fachanwälte für Miet- und WEG-Recht jeweils fünf Fortbildungsstunden nach § 15 FAO nachweisen. Wer beide Fachanwaltstitel besitzt, kann fünf Stunden beliebig verteilen.

Christine Haumer
Referentin

Christine Haumer

Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München

…ist Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München und war langjähriges Mitglied eines Bausenats. Sie ist Mitautorin in Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast zum Thema VOB/B; Mitautorin in Ingenstau/Korbion VOB/B,  Franke/Kemper/Zanner/Mertens/Grünhagen VOB/B sowie Mitautorin in Glöckner/Manteufel/Rehbein, Handbuch des privaten Baurechts und Mitautorin in Beck`schen MietrechtOK. Sie ist Vorstand im AK Bayern der Deutschen

Hubert Fleindl
Referent

Hubert Fleindl

Vorsitzender Richter des Gewerbemietsenats am Oberlandesgericht München

war Staatsanwalt, Richter am Amtsgericht Rosenheim und Richter am Oberlandesgericht München. Von 2011 bis 2021 war er Vorsitzender Richter der Berufungs- und Beschwerdekammer für Wohnraummietsachen am Landgericht München sowie der Beschwerdekammer in Insolvenzsachen. Mit Wirkung zum 01.04.2021 wurde Herr Fleindl zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht München ernannt. Er ist Beirat

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem Online-Seminar eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    Kompakt und effizient: Mehrere FAO-Stunden an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr LIVE ONLINE Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. 
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15 h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO also LIVE ONLINE absolvieren. Dies entspricht zu 100 % dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
  • Effizienz
    Unsere namhaften Referierenden bringen Ihnen direkt anwendbares Fachwissen kurzweilig und „auf den Punkt“ näher, tagesaktuell und interaktiv — und das in didaktisch aufeinander abgestimmten Lernblöcken bei mehrstündigen Seminaren, damit Wissensvermittlung und Reflexion der Inhalte Hand in Hand gehen.

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Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP der Referentin oder des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Präsentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: Unter Umständen erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung der Referentin oder des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und Ihre:n Referent:in! Sie können direkt mit der Referentin, dem Referenten oder anderen Teilnehmenden kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:

  • Für LIVE ONLINE Seminare: Während des Seminars werden Sie zu verschiedenen Zeiten gebeten, Ihre Anwesenheit zu bestätigen. Dafür wird eine Umfrage mit einem Freitextfeld eingeblendet, in das Sie Ihren Vor- und Nachnamen eintragen. Ihre Anwesenheit gilt als bestätigt, wenn Sie dies erfolgreich getan haben; erst dann kann Ihnen eine Teilnahmebestätigung bzw. ein Zertifikat ausgestellt werden.
  • Für Präsenzseminare: Ihre Anwesenheit bestätigen Sie durch Unterschreiben auf den Teilnehmerlisten während des Seminars.


Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle. 

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

Weitere Seminare zu den Rechtsgebieten Bau- und Architektenrecht oder Miet- und Wohnungseigentumsrecht:

Live online
  • Fr., 09.10.26
  • 08:30 - 14:00
    • Michael Reinke
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • 1 Einheit
Eigenbedarfskündigung Intensiv – alle must-knows zum Verfahrens- und materiellen Recht
Live online
  • Mo., 12.10.26
  • 09:00 - 11:45
    • Michael Reinke
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • 1 Einheit
Grundzüge und Rechtsprechungsupdate Mietpreisbremse (§§ 556d ff. BGB)
Live online
  • Di., 13.10.26
  • 08:30 - 14:00
    • Joachim Seus
  • Bau- und Architektenrecht
  • 1 Einheit
Widerruf von Bau- und Werkverträgen
Live online
  • Mi., 14.10.26
  • 14:00 - 16:45
    • Dr. Marc Steffen
  • Bau- und Architektenrecht
  • 1 Einheit
Nachträge nach VOB und BGB – Grundlagen und Aktuelle Rechtsprechung