Immobilienrechtler sind in hohem Maße auf besondere forensische Fähigkeiten angewiesen, weil es eine Vielzahl spezifischer prozessualer Fallgestaltungen gibt, die im Miet- oder Bauprozess zu beachten und vor allen Dingen zu beherrschen sind. Unsere Referenten habe neben ihren Seminaren zur ersten und zweiten Instanz dieses Schwerpunktseminar entwickelt, das auf die Eigenarten des Miet- und Bauprozesses in besonderen Verfahrensarten eingeht. Sie stellen in diesem Seminar darüber hinaus die rechtlichen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und die mittlerweile hierzu ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung umfassend dar. Auch Bedeutung und Anwendung der qualifizierten elektronischen Signatur – sowohl im Bereich der Anwaltschaft als auch im Bereich der Gerichte – werden erläutert. Soweit notwendig werden die Referenten aus den bisher ergangenen Entscheidungen auch Tipps für die anwaltliche Praxis im Zusammenhang mit der Handhabung des elektronischen Rechtsverkehrs – z.B. bei der Abgabe materiell-rechtlicher Erklärungen während eines Miet- oder Bauprozesses – ableiten. Auch die Möglichkeiten und die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen einer Online-Verhandlung nach § 128a ZPO werden Gegenstand des Seminars sein.
Unsere Referenten verschaffen Ihnen in diesem stets auf dem aktuellsten Stand gehaltenen Seminar das notwendige Rüstzeug um sicher und souverän durch Prozess und anwaltliche Beratung zu navigieren. Dabei profitieren Sie nicht nur vom hohen juristischen Niveau und der Praxisnähe unserer Referenten, sondern auch von einem abwechslungsreichen und unterhaltsamen Vortragsstil.
In diesem Seminar werden insbesondere erörtert:
- Besonderheiten des elektronischen Rechtsverkehrs für Miet- und Baurechtler
- Selbständiges Beweisverfahren
- Prozessvergleich
- Arrest und einstweilige Verfügung
- Wiedereinsetzung
- Besondere Streitwert- und Kostenfragen
Wegen der fachanwaltschaftsbezogenen Inhalte können sowohl Fachanwälte für Baurecht als auch Fachanwälte für Miet- und WEG-Recht jeweils fünf Fortbildungsstunden nach § 15 FAO nachweisen. Wer beide Fachanwaltstitel besitzt, kann fünf Stunden beliebig verteilen.