Mieterhöhung und Modernisierungsmieterhöhung
Referent: Hubert Fleindl, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (Gewerbemietsenat), davor langjähriger Vorsitzender der Berufungs- und Beschwerdekammer für Wohnraummietsachen am Landgericht München I sowie der Beschwerdekammer in Insolvenzsachen
Mieterhöhungen und Modernisierungsmieterhöhungen sind trotz meist nur geringer Streitwerte in der mietrechtlichen Praxis von überragender Bedeutung und nehmen ein breites Betätigungsfeld in der anwaltlichen Praxis ein. Gerade in Gemeinden ohne Mietspiegel stellen Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete ein nur schwer praktisch umsetzbares oder jedenfalls aber teures Instrumentarium dar, auch wenn Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern seit dem 1.7.2022 verpflichtet sind, einfache oder qualifizierte Mietspiegel aufzustellen.
Das stets auf dem aktuellsten Stand gehaltene Seminar behandelt umfassend das Thema Mieterhöhungen nach §§ 558 ff BGB in Gemeinden mit und ohne Mietspiegel unter Einbeziehung aktueller Rechtsfragen sowie gerichtlicher Entscheidungen. Prozessuale Aspekte des Mieterhöhungsverfahrens werden ebenso erörtert wie strategische Überlegungen zur Schonung der eigenen Ressourcen.
Im Bereich der Modernisierungsmieterhöhung hat der Bundesgerichtshof in jüngster Zeit mit einer nicht unerheblichen Zahl von wichtigen Entscheidungen aufhorchen lassen und mehrfach die formellen Anforderungen an ein Erhöhungsschreiben nach § 559b BGB gesenkt. Hier gilt es – etwa auch bei der Rechtsverteidigung des Mieters – die geringen Anforderungen z.B. bei der Aufschlüsselung verschiedener Gewerke im Blick zu behalten und keine letztlich aussichtslosen Prozesse zu führen.
Der Referent Hubert Fleindl war vor seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht über viele Jahre Vorsitzender der Berufungs- und Beschwerdekammer für Wohnraummietsachen und für Räumungsvollstreckungssachen am Landgericht München I. Herr Fleindl ist Mitherausgeber der NZM und der ZMR, Beirat des Deutschen Mietgerichtstags und durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen, Kommentierungen und Publikationen ausgewiesen. Im BeckOGK zum BGB kommentiert er die Vorschriften der §§ 558 ff. BGB. Sie profitieren in diesem Seminar in gleicher Weise vom hohen juristischen Niveau als auch von der Praxisnähe unseres Referenten.