• Freitag, 12. Dezember 2025
  • von 11:45 bis 14:30 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. Abs. 2 § 15 FAO im Miet- und Wohnungseigentumsrecht

    • Referent: 
      Vors. Richter am Oberlandesgericht München Hubert Fleindl
Part 2:

Mieterhöhung und Modernisierungsmieterhöhung

  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mieterhöhung und Modernisierungsmieterhöhung

Referent: Hubert Fleindl, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (Gewerbemietsenat), davor langjähriger Vorsitzender der Berufungs- und Beschwerdekammer für Wohnraummietsachen am Landgericht München I sowie der Beschwerdekammer in Insolvenzsachen

Mieterhöhungen und Modernisierungsmieterhöhungen sind trotz meist nur geringer Streitwerte in der mietrechtlichen Praxis von überragender Bedeutung und nehmen ein breites Betätigungsfeld in der anwaltlichen Praxis ein. Gerade in Gemeinden ohne Mietspiegel stellen Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete ein nur schwer praktisch umsetzbares oder jedenfalls aber teures Instrumentarium dar, auch wenn Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern seit dem 1.7.2022 verpflichtet sind, einfache oder qualifizierte Mietspiegel aufzustellen.

Das stets auf dem aktuellsten Stand gehaltene Seminar behandelt umfassend das Thema Mieterhöhungen nach §§ 558 ff BGB in Gemeinden mit und ohne Mietspiegel unter Einbeziehung aktueller Rechtsfragen sowie gerichtlicher Entscheidungen. Prozessuale Aspekte des Mieterhöhungsverfahrens werden ebenso erörtert wie strategische Überlegungen zur Schonung der eigenen Ressourcen.

Im Bereich der Modernisierungsmieterhöhung hat der Bundesgerichtshof in jüngster Zeit mit einer nicht unerheblichen Zahl von wichtigen Entscheidungen aufhorchen lassen und mehrfach die formellen Anforderungen an ein Erhöhungsschreiben nach § 559b BGB gesenkt. Hier gilt es – etwa auch bei der Rechtsverteidigung des Mieters – die geringen Anforderungen z.B. bei der Aufschlüsselung verschiedener Gewerke im Blick zu behalten und keine letztlich aussichtslosen Prozesse zu führen.

Der Referent Hubert Fleindl war vor seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht über viele Jahre Vorsitzender der Berufungs- und Beschwerdekammer für Wohnraummietsachen und für Räumungsvollstreckungssachen am Landgericht München I. Herr Fleindl ist Mitherausgeber der NZM und der ZMR, Beirat des Deutschen Mietgerichtstags und durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen, Kommentierungen und Publikationen ausgewiesen. Im BeckOGK zum BGB kommentiert er die Vorschriften der §§ 558 ff. BGB. Sie profitieren in diesem Seminar in gleicher Weise vom hohen juristischen Niveau als auch von der Praxisnähe unseres Referenten.

Hubert Fleindl
Referent

Hubert Fleindl

Vorsitzender Richter des Gewerbemietsenats am Oberlandesgericht München

war Staatsanwalt, Richter am Amtsgericht Rosenheim und Richter am Oberlandesgericht München. Von 2011 bis 2021 war er Vorsitzender Richter der Berufungs- und Beschwerdekammer für Wohnraummietsachen am Landgericht München sowie der Beschwerdekammer in Insolvenzsachen. Mit Wirkung zum 01.04.2021 wurde Herr Fleindl zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht München ernannt. Er ist Beirat

Dieses Seminar ist Part 2 von 3:

7,5 Std. (3 x 2,5h) Miet- und Wohnungseigentumsrecht – am 12.12.2025

Einzeln oder en bloc buchbar!
Je 2,5 h:
89,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer
Part 1:

Aktuelles WEG – Jahresüberblick 2025: Rechtsprechung und Gesetzgebung

  • Fr., 12.12.25
  • 08:30 - 11:15
    • Prof. Dr. Florian Jacoby
Part 3:

RVG 2025: Abrechnung in Mietsachen – Gebührenpotentiale nutzen!

  • Fr., 12.12.25
  • 15:00 - 17:45
    • Norbert Schneider

Zeitplan

Part 1:

Aktuelles WEG – Jahresüberblick 2025: Rechtsprechung und Gesetzgebung

  • 08:30 - 11:15
  • inkl. 15 Minuten Pause
89,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer
Part 2:

Mieterhöhung und Modernisierungsmieterhöhung

    • Referent: Vors. Richter am Oberlandesgericht München Hubert Fleindl
  • 11:45 - 14:30
  • inkl. 15 Minuten Pause
89,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer
Part 3:

RVG 2025: Abrechnung in Mietsachen – Gebührenpotentiale nutzen!

  • 15:00 - 17:45
  • inkl. 15 Minuten Pause
89,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer
7,5 Stunden Fortbildung für
267,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem 2,5h Live Online-Vortrag eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    7,5h an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr Live Online Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. 
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100% dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
  • Effizienz
    Jeder 2,5h Slot wird von einem anderen Referierenden betreut und behandelt ein anderes Schwerpunktthema. Unsere namhaften Referentinnen und Referenten bringen Ihnen ihr Wissen kurzweilig und „auf den Punkt“ näher, tagesaktuell und interaktiv.

Newsletter

Mit uns immer informiert bleiben – topaktuell. relevant. praxisnah.

Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:
Sie müssen dreimal – jeweils nach mündlicher Aufforderung – Ihren Vor- und Familiennamen in den CHAT eintragen und dies an Juristische Fachseminare (oder an ALLE, falls Ihnen dies nicht gelingt) versenden! Achtung: Ihre Nachricht wird nur versandt, wenn Sie die ENTER-Taste nach der Texteingabe drücken! Nur wenn Sie Ihre Anwesenheit in dieser Form bekundet haben, können wir Ihnen das Zertifikat ausstellen.
Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

Weitere Seminare zu dem Rechtsgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht:

Live online
  • Do., 13.11.25
  • 13:00 - 18:30
    • Dr. Michael Selk
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • 1 Einheit
Schimmelpilz in energieknappen Zeiten
Live online
  • Fr., 14.11.25
  • 09:00 - 11:45
    • Dr. Carsten Brückner
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • 1 Einheit
Modernisierung von Wohn- und Geschäftsraum
Live online
  • Fr., 14.11.25
  • 14:15 - 17:00
    • Dr. Kai Zehelein
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • 1 Einheit
Schönheitsreparaturen und Schadensersatz bei Rückgabe der Mietsache in Beratungspraxis und Prozess
Live online
  • Di., 18.11.25
  • 09:00 - 11:45
    • Prof. Dr. Markus Artz
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • 1 Einheit
Die Rechtsprechung des VIII. und XII. Zivilsenats des BGH zum Mietrecht