• Freitag, 13. November 2026
  • von 15:00 bis 17:45 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Arbeitsrecht

Part 3:

Entgelttransparenz und Durchsetzung gleicher Vergütung

  • Arbeitsrecht

Die Umsetzung der EU-Entgelttransparenz-RL ins deutsche Recht lässt trotz nahenden Ablaufs der Umsetzungsfrist auf sich warten. In welche Richtung die Bundesregierung die Umsetzung betreiben wird, ist noch nicht final absehbar. Gerechnet wird trotz politischer Diskussionen um Bürokratieabbau mit einer eher strikten Regelung. Bereits die Vorgaben der Richtlinie sind recht eng. Es wird absehbar eine umfassende Abweichung vom bisherigen Entgelttransparenzgesetz geben. Mehr Unternehmen werden den Regelungen folgen müssen bei gleichzeitig stärkeren Arbeitnehmerrechten. Im Zusammenspiel mit der jüngeren Rechtsprechung des BAG zur Darlegungs- und Beweislast bei Entgeltdiskriminierung (Paarvergleich) entsteht ein umfassendes Regelungsregime zur effektiven Durchsetzung von Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen sowie der Bereinigung des Gender-Pay-Gap.

Das Seminar führt durch die zu erwartenden Regelungen in der deutschrechtlichen Umsetzung der EU-Entgelttransparenz-RL und zeigt deren Vorgabeumfang auf. Gleichzeitig werden die hierdurch entstehenden Bezüge zur Rechtsprechung des 8. Senats des BAG dargestellt und erläutert, in welcher Weise mit Entgeltgleichheits- bzw. Diskriminierungsklagen zu rechnen ist.

Sollte die EU-Richtlinie vom deutschen Gesetzgeber noch kurzfristig um gesetzt werden (Umsetzungsfrist: 07.06.2026), wird das Gesetz hier selbstverständlich behandelt!

Im Einzelnen:

  • Das EntgelttransparenzG 2017 vor seinem Ende – Welche Regelungen werden Bestand haben?
  • Die EU-Entgelttransparenz-RL vor ihrer Umsetzung
  • Empfehlungen der Kommission „Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenz-RL“
  • Gegenüberstellung des bisherigen EntgTranspG und der Richtlinienvorgabe
  • Zentrale Arbeitgeberpflichten nach der Richtlinenvorgabe
  • Welche Unternehmen sind in welcher Größe betroffen?
  • Transparenz- und Berichtspflichten
  • Der Begriff der „gleichwertigen Arbeit“
  • Rechtfertigungsmöglichkeiten, Sanktionen, Haftungsrisiken
  • Praktische Umsetzung im Unternehmen
  • Die aktuelle Rechtsprechung des BAG zur Entgeltdiskriminierung nach dem AGG
  • Die Folgen der Paarvergleich-Entscheidung aus 2025
  • Prozessuale und taktische Fragen in der gerichtlichen Durchsetzung
  • U.v.a.m.
Olaf Möllenkamp
Referent

Olaf Möllenkamp

Richter am Arbeitsgericht Lübeck, Einigungsstellenvorsitzender

war nach Berufsausbildung zum Bankkaufmann und Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht zunächst Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Schleswig-Holstein mit Schwerpunkt Strafrecht und wechselte 2003 an das Arbeitsgericht Lübeck. Er ist nach JUVE Handbuch einer der gefragtesten Einigungsstellenvorsitzenden Deutschlands, wobei sein Schwerpunkt im Bereich IT-Mitbestimmung, KI und

Dieses Seminar ist Part 3 von 3:

7,5 Std. (3 x 2,5h) im Arbeitsrecht – am 13.11.2026

Einzeln oder en bloc buchbar!
Je 2,75 h:
89,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer
Part 1:

Arbeitsvertrag 2026 – am Puls der Zeit

  • Fr., 13.11.26
  • 08:30 - 11:15
    • Dr. Martin Lüderitz
Part 2:

Personalanpassung in der Krise – von der betriebsbedingten Kündigung bis zur Massenentlassung

  • Fr., 13.11.26
  • 11:45 - 14:30
    • Dr. Jacob Hinze

Zeitplan

Part 1:

Arbeitsvertrag 2026 – am Puls der Zeit

  • 08:30 - 11:15
89,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer
Part 2:

Personalanpassung in der Krise – von der betriebsbedingten Kündigung bis zur Massenentlassung

  • 11:45 - 14:30
89,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer
Part 3:

Entgelttransparenz und Durchsetzung gleicher Vergütung

  • 15:00 - 17:45
89,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer
7,5 Stunden Fortbildung für
267,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer

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  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem Online-Seminar eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
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    Kompakt und effizient: Mehrere FAO-Stunden an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr LIVE ONLINE Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. 
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15 h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO also LIVE ONLINE absolvieren. Dies entspricht zu 100 % dem Präsenzunterricht.
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    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
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Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP der Referentin oder des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Präsentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: Unter Umständen erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung der Referentin oder des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und Ihre:n Referent:in! Sie können direkt mit der Referentin, dem Referenten oder anderen Teilnehmenden kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

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  • Für LIVE ONLINE Seminare: Während des Seminars werden Sie zu verschiedenen Zeiten gebeten, Ihre Anwesenheit zu bestätigen. Dafür wird eine Umfrage mit einem Freitextfeld eingeblendet, in das Sie Ihren Vor- und Nachnamen eintragen. Ihre Anwesenheit gilt als bestätigt, wenn Sie dies erfolgreich getan haben; erst dann kann Ihnen eine Teilnahmebestätigung bzw. ein Zertifikat ausgestellt werden.
  • Für Präsenzseminare: Ihre Anwesenheit bestätigen Sie durch Unterschreiben auf den Teilnehmerlisten während des Seminars.


Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

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  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

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