• Donnerstag, 2. Juli 2026
  • von 09:15 bis 12:00 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Arbeitsrecht

Aktuelles Arbeitsrecht 2026 – eine Halbjahresbilanz

  • Arbeitsrecht
Das Seminar gibt einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Arbeitsrecht im zurückliegenden Kalenderhalbjahr und wagt einen Ausblick auf mögliche Entwicklungen in den nachfolgenden Monaten. Vorgestellt werden wichtige Entscheidungen von EuGH, BVerfG und BAG seit Jahresbeginn, zukunftsweisende Urteile der Instanzen und deren Bedeutung für die Praxis und das arbeitsrechtliche Mandat ausgelotet. Da das Seminar aktuell bleiben will, werden die Themen bis zum Termin weiter aktualisiert und einzelne ggf. auch ausgetauscht werden. Nach derzeitigem Stand ist folgendes geplant:
  •  § 41 Abs. 2 SGB VI – Neuregelung zur „Altersbefristung“
  • Inkrafttreten des Bundestarifreuegesetzes
  • Neues zum Paarvergleich im Entgelttransparenzrecht
  • Keine Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie: Was nun?
  • Überstundenzuschläge und Teilzeit im Zangengriff von EuGH, BAG und BVerfG: praktische Verfahrensfragen
  • Tätowierung und Verschulden iSd. § 3 Abs. 1 EFZG
  • BAG zum Einwurfeinschreiben
  • Anhörung des Arbeitnehmers während Urlaub und Arbeitsunfähigkeit vor Ausspruch einer Verdachtskündigung und § 626 Abs. 2 BGB
  • Betriebliche Wiedereingliederung und BEM
  • Kein Präventionsverfahren in der Wartezeit
  • Unterlassene Bestellung eines Inklusionsbeauftragten als Diskriminierungsindiz
  • Religionszugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung in den kirchlichen Dienst und Kündigung wegen Kirchenaustritts
  • Neueste Rechtsprechung von EuGH und BAG zu Fehlerfolgen im Massenentlassungsrecht
  • Schutz von Vorfeldinitiatoren nach § 15 Abs. 3a KSchG
  • Vereinbarung eines Freistellungsrecht des Arbeitgebers nach Ausspruch einer Kündigung
  • EuGH zur Arbeitnehmerüberwachung und gerichtlichen Verwertung unzulässig erhobener Beweismittel
  • EuGH zum Schadensersatz bei Nichterteilung der Auskunft nach Art. 15 DS-GVO
Prof. Dr. Frank Bayreuther
Referent

Prof. Dr. Frank Bayreuther

Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Passau

ist seit 2010 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Passau. Zuvor war er in gleicher Position an der Freien Universität Berlin, sowie an der Technischen Universität Darmstadt tätig und davor als Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg (Arbeitsgerichte Stuttgart und Ulm). Studium und Referendariat

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem Online-Seminar eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    Kompakt und effizient: Mehrere FAO-Stunden an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr LIVE ONLINE Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. 
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15 h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO also LIVE ONLINE absolvieren. Dies entspricht zu 100 % dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
  • Effizienz
    Unsere namhaften Referierenden bringen Ihnen direkt anwendbares Fachwissen kurzweilig und „auf den Punkt“ näher, tagesaktuell und interaktiv — und das in didaktisch aufeinander abgestimmten Lernblöcken bei mehrstündigen Seminaren, damit Wissensvermittlung und Reflexion der Inhalte Hand in Hand gehen.

Kundenstimmen zu den Live Online Seminaren:

Newsletter

Mit uns immer informiert bleiben – topaktuell. relevant. praxisnah.

Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP der Referentin oder des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Präsentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: Unter Umständen erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung der Referentin oder des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und Ihre:n Referent:in! Sie können direkt mit der Referentin, dem Referenten oder anderen Teilnehmenden kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:

  • Für LIVE ONLINE Seminare: Während des Seminars werden Sie zu verschiedenen Zeiten gebeten, Ihre Anwesenheit zu bestätigen. Dafür wird eine Umfrage mit einem Freitextfeld eingeblendet, in das Sie Ihren Vor- und Nachnamen eintragen. Ihre Anwesenheit gilt als bestätigt, wenn Sie dies erfolgreich getan haben; erst dann kann Ihnen eine Teilnahmebestätigung bzw. ein Zertifikat ausgestellt werden.
  • Für Präsenzseminare: Ihre Anwesenheit bestätigen Sie durch Unterschreiben auf den Teilnehmerlisten während des Seminars.


Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

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  • Fr., 19.06.26
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  • Mo., 22.06.26
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Drittbezogener Personaleinsatz
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Aktuelles zur Krankheit im Arbeitsverhältnis