Das Seminar gibt einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Arbeitsrecht im zurückliegenden Kalenderhalbjahr und wagt einen Ausblick auf mögliche Entwicklungen in den nachfolgenden Monaten. Vorgestellt werden wichtige Entscheidungen von EuGH, BVerfG und BAG seit Jahresbeginn, zukunftsweisende Urteile der Instanzen und deren Bedeutung für die Praxis und das arbeitsrechtliche Mandat ausgelotet. Da das Seminar aktuell bleiben will, werden die Themen bis zum Termin weiter aktualisiert und einzelne ggf. auch ausgetauscht werden. Nach derzeitigem Stand ist folgendes geplant:
- § 41 Abs. 2 SGB VI – Neuregelung zur „Altersbefristung“
- Inkrafttreten des Bundestarifreuegesetzes
- Neues zum Paarvergleich im Entgelttransparenzrecht
- Keine Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie: Was nun?
- Überstundenzuschläge und Teilzeit im Zangengriff von EuGH, BAG und BVerfG: praktische Verfahrensfragen
- Tätowierung und Verschulden iSd. § 3 Abs. 1 EFZG
- BAG zum Einwurfeinschreiben
- Anhörung des Arbeitnehmers während Urlaub und Arbeitsunfähigkeit vor Ausspruch einer Verdachtskündigung und § 626 Abs. 2 BGB
- Betriebliche Wiedereingliederung und BEM
- Kein Präventionsverfahren in der Wartezeit
- Unterlassene Bestellung eines Inklusionsbeauftragten als Diskriminierungsindiz
- Religionszugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung in den kirchlichen Dienst und Kündigung wegen Kirchenaustritts
- Neueste Rechtsprechung von EuGH und BAG zu Fehlerfolgen im Massenentlassungsrecht
- Schutz von Vorfeldinitiatoren nach § 15 Abs. 3a KSchG
- Vereinbarung eines Freistellungsrecht des Arbeitgebers nach Ausspruch einer Kündigung
- EuGH zur Arbeitnehmerüberwachung und gerichtlichen Verwertung unzulässig erhobener Beweismittel
- EuGH zum Schadensersatz bei Nichterteilung der Auskunft nach Art. 15 DS-GVO