• Montag, 22. Juni 2026
  • von 13:30 bis 16:15 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Arbeitsrecht

Drittbezogener Personaleinsatz

  • Arbeitsrecht

Drittbezogener Personaleinsatz ist seit Jahren ein wichtiges Instrument moderner Personalpolitik. Unternehmen lassen Arbeitsleistungen nicht nur von eigenen Arbeitnehmern erbringen, sondern nutzen verstärkt Drittpersonal – vor allem über Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) sowie über Werk- und Dienstverträge. Dies ermöglicht eine flexible Reaktion auf Auftragsspitzen, Spezialbedarfe und Vertretungssituationen. Zugleich wird Zeitarbeit als arbeitsmarktpolitisches Instrument zur Integration von Geringqualifizierten, Langzeitarbeitslosen und Geflüchteten in den ersten Arbeitsmarkt gesehen.

Der rechtliche Rahmen ist jedoch komplex. Insbesondere die Arbeitnehmerüberlassung unterliegt einer dichten Regulierung; gleichzeitig ist die Abgrenzung zu echten Werk- und Dienstverträgen in der Praxis häufig schwierig. Die aktuelle Rechtsprechung – vor allem des Bundesarbeitsgerichts – hat wichtige Kriterien zu Weisungsrecht, Eingliederung in den Betrieb und unternehmerischem Risiko entwickelt, lässt aber zahlreiche Zweifelsfragen und Abgrenzungsprobleme bestehen. Hinzu treten sozialversicherungsrechtliche Themen (Statusabgrenzung, Beitragsnachforderungen) sowie teils erhebliche Risiken bei Fehlgestaltungen und verdeckter Arbeitnehmerüberlassung.

Vor diesem Hintergrund stellen sich in der Praxis insbesondere folgende Fragen:

  • Welche Rechtsformen des drittbezogenen Personaleinsatzes (Arbeitnehmerüberlassung, Werk- und Dienstvertrag) kommen in Betracht und worin unterscheiden sie sich?
  • Nach welchen Kriterien grenzt die Rechtsprechung zulässige Werk-/Dienstverträge von (verdeckter) Arbeitnehmerüberlassung ab?
  • Wie ist der Einsatz von Drittpersonal sozialversicherungsrechtlich zu bewerten, und welche Konsequenzen drohen bei Fehleinschätzungen?
  • Welche Risiken und Haftungsfolgen ergeben sich bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung oder Scheinwerkverträgen?
  • Welche Bedeutung haben aktuelle Gesetzesvorhaben und Reformen im Zeitraum 2021–2026?

Das Seminar gibt entlang der Gliederung – von den Grundlagen über Rechtsformen, Abgrenzungskriterien, sozialversicherungsrechtliche Bewertung und Haftungsrisiken bis hin zu aktuellen Reformentwicklungen – einen kompakten Überblick und zeigt praktische Gestaltungsempfehlungen auf. Ziel ist es, ein praxisorientiertes Verständnis für Chancen und Grenzen des drittbezogenen Personaleinsatzes zu vermitteln und pragmatische Hinweise für eine rechtssichere Anwendung in der arbeitsrechtlichen Praxis zu geben, bevor im Fazit die wesentlichen Erkenntnisse zusammengefasst und ein kurzer Ausblick auf weitere Entwicklungen gegeben wird.

Constantin Wlachojiannis
Referent

Constantin Wlachojiannis

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner von michels.pmks Rechtsanwälte in Köln

… berät seit über 20 Jahren in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Seine langjährige Berufserfahrung als Personalleiter und HR-Manager in Unternehmen bildet einen profunden Praxis- und HR-Hintergrund, den er in seine anwaltliche Tätigkeit einbringt. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Beratung liegt in der Begleitung von Umstrukturierungen, Transaktionen und Betriebsänderungen,

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem Online-Seminar eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    7,5h an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr Live Online Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. 
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15 h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100 % dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
  • Effizienz
    Jeder 2,5 h Slot wird von einem anderen Referierenden betreut und behandelt ein anderes Schwerpunktthema. Unsere namhaften Referentinnen und Referenten bringen Ihnen ihr Wissen kurzweilig und „auf den Punkt“ näher, tagesaktuell und interaktiv.

Kundenstimmen zu den Live Online Seminaren:

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Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP der Referentin oder des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Präsentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: Unter Umständen erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung der Referentin oder des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und Ihre:n Referent:in! Sie können direkt mit der Referentin, dem Referenten oder anderen Teilnehmenden kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:

  • Für LIVE ONLINE Seminare: Während des Seminars werden Sie zu verschiedenen Zeiten gebeten, Ihre Anwesenheit zu bestätigen. Dafür wird eine Umfrage mit einem Freitextfeld eingeblendet, in das Sie Ihren Vor- und Nachnamen eintragen. Ihre Anwesenheit gilt als bestätigt, wenn Sie dies erfolgreich getan haben; erst dann kann Ihnen eine Teilnahmebestätigung bzw. ein Zertifikat ausgestellt werden.
  • Für Präsenzseminare: Ihre Anwesenheit bestätigen Sie durch Unterschreiben auf den Teilnehmerlisten während des Seminars.


Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

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