• Freitag, 7. November 2025
  • von 15:00 bis 17:45 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Arbeitsrecht oder im Sozialrecht

Part 3:

Update BEM

  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht

Viele Erkrankungen können zum Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit bis hin zu einer dauerhaften Minderung der Leistungsfähigkeit eines Arbeitnehmers führen. Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig war, stellt sich – gerade bei längerer Dauer der Erkrankung – in der arbeitsrechtlichen Praxis häufig die Frage, wie eine Wiedereingliederung dieses Arbeitnehmers nach einer Arbeitsunfähigkeit gestaltet werden kann und muss. Insbesondere die Frage, ob und wie oft ein BEM vom Arbeitgeber angeboten werden muss und ob ein Anspruch von Arbeitnehmern auf Durchführung eines BEM besteht, aber die konkrete Durchführung eines BEM werden in diesem Live-Online-Seminar anhand der aktuellen Rechtsprechung behandelt.

 
Neben der Behandlung aller rechtlich relevanten Fragestellungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung beinhaltet das Seminar auch eine ausführliche Darstellung der Gestaltung und Durchführung eines BEM.
 
Die Teilnehmer erhalten eine aktuelle Arbeitsunterlage mit ausführlicher Darstellung der aktuellen Rechtsprechung, wichtigen Praxistipps, einem BEM-Ablaufplan und Mustertexten.
 
 
· Inhalt des betrieblichen Eingliederungsmanagements
 
– persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
 
– Anforderungen der Rechtsprechung an ein ordnungsgemäßes BEM
 
– Mindeststandards
 
– neue Rechtsprechung des BAG zum BEM, insbesondere zu der Frage, ob ein Anspruch des Mitarbeiters auf Durchführung eines BEM besteht und wie oft ein Arbeitgeber ein BEM anbieten muss
 
– Klärung des Restleistungsvermögens des Arbeitnehmers
 
– Einschaltung des Betriebsarztes
 
– mögliche Maßnahmen im BEM/Rehaleistungen
 
– Präventionsmöglichkeiten zur Vermeidung weiterer AU-Zeiten
 
· Information des betroffenen Mitarbeiters und Zustimmung
 
· Hinzuziehung einer Vertrauensperson zum BEM – neue gesetzliche Regelung in § 167 Abs. 2 S. 2 SGB IX
 
· Datenschutz
 
· Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretungen
 
– Zwingende Mitbestimmung – § 87 BetrVG
 
– Betriebsvereinbarung
 
· Einbindung der Rehabilitationsträger und des Integrationsamtes
 
– örtliche gemeinsame Servicestellen
 
– Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
 
– Förderungsmöglichkeiten durch Rehabilitationsträger und das Integrationsamt
 
· Auswirkungen auf den Kündigungsschutz
 
-Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
 
– Darlegungs- und Beweislast
 
– Kündigung nach Durchführung des BEM
 
· Bedeutung für das Zustimmungsverfahren nach den §§ 168 ff. SGB IX bei Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers
 
· Ablaufplan eines BEM/Mustertexte

 

Bettina  Schmidt
Referentin

Bettina Schmidt

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht, Bonn

ist seit 1997 in eigener Kanzlei tätig (näheres unter www.kanzlei-bettina-schmidt.de). Frau Rechtsanwältin Bettina Schmidt hat zahlreiche Bücher und andere Publikationen im Arbeits- und Sozialrecht zu den Themen Scheinselbständigkeit, Freie Mitarbeit und sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung durch die Rentenversicherungsträger veröffentlicht, u.a. „Gestaltung und Durchführung des BEM“, C. H. Beck, 3. Auflage 2022 Mitautorin „Münchener

Dieses Seminar ist Part 3 von 3:

7,5 Std. (3 x 2,5h) Arbeits- und Sozialrecht – am 07.11.2025

Einzeln oder en bloc buchbar!
Je 2,5 h:
89,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer
Part 1:

Krankengeld – Update von A-Z

  • Fr., 07.11.25
  • 08:30 - 11:15
    • Dr. Stefan Schifferdecker
Part 2:

Die fünf Zweige der Sozialversicherung in der arbeitsrechtlichen Praxis

  • Fr., 07.11.25
  • 11:45 - 14:30
    • Julia Pfeffer

Zeitplan

Part 2:

Die fünf Zweige der Sozialversicherung in der arbeitsrechtlichen Praxis

  • 11:45 - 14:30
  • inkl. 15 Minuten Pause
89,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer
Part 3:

Update BEM

  • 15:00 - 17:45
  • inkl. 15 Minuten Pause
89,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer
Part 1:

Krankengeld – Update von A-Z

  • 08:30 - 11:15
  • inkl. 15 Minuten Pause
89,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer
7,5 Stunden Fortbildung für
267,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem 2,5h Live Online-Vortrag eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    7,5h an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr Live Online Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. Nutzen Sie unser attraktives Angebot mit unserer 100 % Durchführungsgarantie.
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100% dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
  • Effizienz
    Jeder 2,5h Slot wird von einem anderen Referierenden betreut und behandelt ein anderes Schwerpunktthema. Unsere namhaften Referentinnen und Referenten bringen Ihnen ihr Wissen kurzweilig und „auf den Punkt“ näher, tagesaktuell und interaktiv.

Newsletter

Mit uns immer informiert bleiben – topaktuell. relevant. praxisnah.

Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:
Sie müssen dreimal – jeweils nach mündlicher Aufforderung – Ihren Vor- und Familiennamen in den CHAT eintragen und dies an Juristische Fachseminare (oder an ALLE, falls Ihnen dies nicht gelingt) versenden! Achtung: Ihre Nachricht wird nur versandt, wenn Sie die ENTER-Taste nach der Texteingabe drücken! Nur wenn Sie Ihre Anwesenheit in dieser Form bekundet haben, können wir Ihnen das Zertifikat ausstellen.
Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

Weitere Seminare zu den Rechtsgebieten Arbeitsrecht oder Sozialrecht:

Live online
  • Di., 15.07.25
  • 14:15 - 17:00
    • Olaf Möllenkamp
  • Arbeitsrecht
  • 1 Einheit
Sonderkündigungsschutz
Live online
  • Do., 17.07.25
  • 09:15 - 12:00
    • Prof. Dr. Frank Bayreuther
  • Arbeitsrecht
  • 1 Einheit
Aktuelles aus Rechtsprechung und Gesetzgebung 2025 – eine Halbjahresbilanz
Live online
  • Mo., 21.07.25
  • 09:00 - 11:45
    • Dr. Christian Zieglmeier
  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht
  • 1 Einheit
Auswirkungen des Koalitionsvertrages auf das Beitragsrecht im Unternehmen
Live online
  • Mi., 23.07.25
  • 09:30 - 12:15
    • Bettina Schmidt
  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht
  • 1 Einheit
Ruhens- und Sperrzeiten in der Arbeitslosenversicherung bei Beendigung und Ausscheiden aus dem anwaltlich geschickt gestalten!