Jedes Arbeitsverhältnis beginnt mit Bewerbung, Einstellungsprozess und Onboarding. Auch wenn die Interessenlage am neuen Arbeitsplatz dafür spricht, als Bewerber zunächst wenig Konflikte einzugehen, sind zahlreiche rechtliche Bereiche berührt und müssen einwandfrei abgearbeitet werden. Vom Fragerecht im Vorstellungsgespräch über die Auswahlentscheidung bis zum Management der Bewerberdaten – es lauern Fallen, die auf die eine oder andere Art für den Arbeitgeber Probleme bereiten können. Spiegelbildlich kann die Interessenlage der Bewerber hierdurch tangiert sein.
Das Seminar zeigt anhand einer Vielzahl von Beispielen, typische und außergewöhnliche Probleme, die sich im Zuge des Einstellungsprozesses ereignen können und wie beide Parteien hiermit umgehen sollten.
Im Einzelnen:
- Automatisierte Bewerber(vor)auswahl – digital, mit und ohne KI
- Fragerecht und Offenbarungspflichten im Bewerbungsverfahren, Anfechtbarkeit
- Welche Angaben zum Vor-Arbeitgeber sind zulässig?
- Schwerbehindertenschutz im Bewerbungsverfahren
- Vertragsausgestaltung am Beginn – Probezeit und Befristung, Vorbeschäftigung
- Verzicht auf Wartezeit und andere Sicherungsinstrumente insb. bei Jobwechsel
- Auswahlentscheidung und Absage
- Bewerbungskosten
- Diskriminierungsschutz und Riskosituation AGG-Forderung
- Aktueller Stand des Gesetzgebungsverfahrens zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
- (Un)Zulässigkeit ergänzender Informationsbeschaffung über Bewerber
- Impulse für den Gehaltsfindungsprozess im Lichte der Entgelttransparenz-Richtlinie
- Datenschutz im Bewerbungsverfahren und Datenlöschung bei Nicht-Einstellung
- Einstellung von Minderjährigen, Fachkräfteeinwanderung u.a. – Sonderfälle im Einstellungsverfahren
- Einstellungsmitbestimmung und vorläufige Beschäftigung nach §§ 99, 100 BetrVG
- · U.v.a.m.