• Donnerstag, 26. November 2026
  • von 09:00 bis 11:45 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Arbeitsrecht oder im Sozialrecht

Fallstricke im Einstellungsverfahren: Entgelttransparenz, Fragerecht und Entschädigung

  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht

An wen richtet sich das Seminar?

Fachanwälte/-innen für Arbeitsrecht, Rechtsanwälte/-innen und Personalleiter/-innen.

Worum geht es?

Ein rechtssicheres und faires Bewerbungsverfahren ist angesichts der komplexen gesetzlichen Vorgaben mit vielfältigen Fallstricken verbunden. Aktuell hat das Bundesarbeitsgericht eine Vielzahl von neuen Entscheidungen zur Diskriminierung bei der Stellenbesetzung auf den Weg gebracht. Hinzu kommen die neuen Bestimmungen aus der Entgelttransparenzrichtlinie (RL (EU) 2023/970), die der deutsche Gesetzgeber bis zum 7.6.2026 umzusetzen hat. Arbeitgeber haben das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne mitzuteilen. Insgesamt werden die bereits bestehenden Fragverbote im Bewerbungsgespräch mit der Transparenzrichtlinie erweitert.

Dieses Seminar gibt einen Überblick über die typischerweise im Einstellungsprozess anfallenden Rechtsprobleme und deren Folgen. Erörtert werden insbesondere Fallstricke bei der Stellenausschreibung, im Bewerbungsgespräch bzw. die Beteiligungsrechte der Interessenvertreter . Die Rechtsprechung zu Entschädigungen und Schadensersatz nach § 15 AGG wird stetig fortentwickelt und muss für die optimale anwaltliche Beratung im Auge behalten werden. Vertieft dargestellt wird die neueste Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes zur Benachteiligung wegen Alter, Behinderung und Geschlecht, nebst deren praktische Auswirkungen unter Hinweis auf die jeweiligen Fallstricke.

 

Was sind die Schwerpunkte?

I. Stellenausschreibung – leicht gemacht ?

  • Stellenausschreibung do´s and dont´s
  • Rechtsfolgen benachteiligender Ausschreibungen
  • Bedeutung des Anforderungsprofils

II. Bewerbungsunterlagen, Beteiligungsrechte, Kosten

III. Bewerbungsgespräch – Fragerechte- Mitteilungspflichten Entgelttransparenz

IV. Besonderheiten bei schwerbehinderten Bewerbern

V. Rechtsfolgen Entschädigung und Schadensersatz AGG

  • Grundzüge AGG
  • Die Schutzbereiche des AGG
  • Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung
  • Beweislastregelung § 22 AGG und die Vermutung von Indizien
  • Entschädigung und Schadensersatz § 15 AGG
  • Umgang mit „AGG Hoppern“

 

Wer referiert?

Rechtsanwältin Dr. Anja Katharina Euler, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Ludwigsburg

Dr. Anja Katharina Euler, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Dozentin und Mitautorin mehrerer Fachbücher zum Arbeitsrecht. Dazu gehören u.a. der „neue Kommentar zum gesamten Arbeitsrecht“ und „das arbeitsrechtliche Mandat“ und Juris Praxisreport Arbeitsrecht. Sie ist seit 2008 Lehrbeauftragte an der Universität Konstanz im Fachbereich Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit. Seit Anfang 2000 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen, berät mittelständische Unternehmen, Führungskräfte und Arbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitsrechts, v. a. berät und vertritt Sie Ihre Mandanten bundesweit in den Schnittstellenbereichen zwischen Arbeits- und Sozialrecht.

Dr. Anja Katharina Euler
Referentin

Dr. Anja Katharina Euler

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Arbeitsrechtskanzlei Dr. Euler in Ludwigsburg und Lehrbeauftragte an der Universität Konstanz im Fachbereich Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit sowie Lehrbeauftragte der dualen Hochschule Baden-Württemberg

studierte und promovierte an der Universität Konstanz. Sie ist seit Anfang 2000 als Rechtsanwältin zugelassen. In der Arbeitsrechtskanzlei Dr. Euler in Ludwigsburg (www.euler-arbeitsrecht.de) berät sie mittelständische Unternehmen, Führungskräfte und Arbeitnehmer in allen Bereichen des individualen und kollektiven Arbeitsrechts. Daneben berät und vertritt sie Mandanten bundesweit in den Schnittstellenbereichen zwischen Arbeits-

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem Online-Seminar eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    7,5h an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr Live Online Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. 
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100% dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
  • Effizienz
    Jeder 2,5h Slot wird von einem anderen Referierenden betreut und behandelt ein anderes Schwerpunktthema. Unsere namhaften Referentinnen und Referenten bringen Ihnen ihr Wissen kurzweilig und „auf den Punkt“ näher, tagesaktuell und interaktiv.

Kundenstimmen zu den Live Online Seminaren:

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Mit uns immer informiert bleiben – topaktuell. relevant. praxisnah.

Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:

  • Für LIVE ONLINE Seminare: Während des Seminars werden Sie zu verschiedenen Zeiten gebeten, Ihre Anwesenheit zu bestätigen. Dafür wird eine Umfrage mit einem Freitextfeld eingeblendet, in das Sie Ihren Vor- und Nachnamen eintragen. Ihre Anwesenheit gilt als bestätigt, wenn Sie dies erfolgreich getan haben; erst dann kann Ihnen eine Teilnahmebestätigung bzw. ein Zertifikat ausgestellt werden.
  • Für Präsenzseminare: Ihre Anwesenheit bestätigen Sie durch Unterschreiben auf den Teilnehmerlisten während des Seminars.


Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

Weitere Seminare zu den Rechtsgebieten Arbeitsrecht oder Sozialrecht:

Live online
  • Mo., 20.04.26
  • 09:00 - 11:45
    • Dietrich Boewer
  • Arbeitsrecht
  • 1 Einheit
Aktuelle Rechtsprechung und neuere Gesetze im Arbeitsrecht, Teil II
Live online
  • Mo., 20.04.26
  • 08:30 - 14:00
    • Dr. Thomas Banse
  • Arbeitsrecht
  • Insolvenzrecht
  • 1 Einheit
Arbeitsrecht in der Insolvenz aus Arbeitnehmersicht (5 Stunden)
Live online
  • Mo., 20.04.26
  • 13:45 - 16:30
    • Prof. Dr. Frank Bayreuther
  • Arbeitsrecht
  • 1 Einheit
Aktuelles aus dem Befristungs- und Diskriminierungsrecht
Live online
  • Di., 21.04.26
  • 09:30 - 12:15
    • Dr. Christian Zieglmeier
  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht
  • 1 Einheit
Rückabwicklung Scheinselbständigkeit im rechtswegübergreifenden Mandat