An wen richtet sich das Seminar?
Fachanwälte/-innen für Arbeitsrecht, Rechtsanwälte/-innen und Personalleiter/-innen.
Worum geht es?
Ein rechtssicheres und faires Bewerbungsverfahren ist angesichts der komplexen gesetzlichen Vorgaben mit vielfältigen Fallstricken verbunden. Aktuell hat das Bundesarbeitsgericht eine Vielzahl von neuen Entscheidungen zur Diskriminierung bei der Stellenbesetzung auf den Weg gebracht. Hinzu kommen die neuen Bestimmungen aus der Entgelttransparenzrichtlinie (RL (EU) 2023/970), die der deutsche Gesetzgeber bis zum 7.6.2026 umzusetzen hat. Arbeitgeber haben das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne mitzuteilen. Insgesamt werden die bereits bestehenden Fragverbote im Bewerbungsgespräch mit der Transparenzrichtlinie erweitert.
Dieses Seminar gibt einen Überblick über die typischerweise im Einstellungsprozess anfallenden Rechtsprobleme und deren Folgen. Erörtert werden insbesondere Fallstricke bei der Stellenausschreibung, im Bewerbungsgespräch bzw. die Beteiligungsrechte der Interessenvertreter . Die Rechtsprechung zu Entschädigungen und Schadensersatz nach § 15 AGG wird stetig fortentwickelt und muss für die optimale anwaltliche Beratung im Auge behalten werden. Vertieft dargestellt wird die neueste Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes zur Benachteiligung wegen Alter, Behinderung und Geschlecht, nebst deren praktische Auswirkungen unter Hinweis auf die jeweiligen Fallstricke.
Was sind die Schwerpunkte?
I. Stellenausschreibung – leicht gemacht ?
- Stellenausschreibung do´s and dont´s
- Rechtsfolgen benachteiligender Ausschreibungen
- Bedeutung des Anforderungsprofils
II. Bewerbungsunterlagen, Beteiligungsrechte, Kosten
III. Bewerbungsgespräch – Fragerechte- Mitteilungspflichten Entgelttransparenz
IV. Besonderheiten bei schwerbehinderten Bewerbern
V. Rechtsfolgen Entschädigung und Schadensersatz AGG
- Grundzüge AGG
- Die Schutzbereiche des AGG
- Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung
- Beweislastregelung § 22 AGG und die Vermutung von Indizien
- Entschädigung und Schadensersatz § 15 AGG
- Umgang mit „AGG Hoppern“
Wer referiert?
Rechtsanwältin Dr. Anja Katharina Euler, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Ludwigsburg
Dr. Anja Katharina Euler, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Dozentin und Mitautorin mehrerer Fachbücher zum Arbeitsrecht. Dazu gehören u.a. der „neue Kommentar zum gesamten Arbeitsrecht“ und „das arbeitsrechtliche Mandat“ und Juris Praxisreport Arbeitsrecht. Sie ist seit 2008 Lehrbeauftragte an der Universität Konstanz im Fachbereich Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit. Seit Anfang 2000 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen, berät mittelständische Unternehmen, Führungskräfte und Arbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitsrechts, v. a. berät und vertritt Sie Ihre Mandanten bundesweit in den Schnittstellenbereichen zwischen Arbeits- und Sozialrecht.