• Freitag, 18. Dezember 2026
  • von 15:00 bis 17:45 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Arbeitsrecht

Part 3:

Krankheit aus arbeitsrechtlicher Sicht, aktuelle Rechtsprobleme

  • Arbeitsrecht

Die durchschnittliche Anzahl krankheitsbedingter Fehltage pro Arbeitnehmer in Deutschland hat in den letzten Jahren einen neuen Höchststand erreicht. Arbeitgeber reagieren vor diesem Hintergrund vermehrt mit der Zurückbehaltung der Entgeltfortzahlung oder einer krankheitsbedingten Kündigung. Zur Bearbeitung dieser Mandate ist es unerlässlich die neuen Entwicklungen der Rechtsprechung und Gesetzgebung im Blick zu behalten. Nach einem mehrfach verzögerten Start ist zum 1. Januar 2023 die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für gesetzlich Versicherte eingeführt worden. Wie so häufig bei arbeitsrechtlichen Neuregelungen in letzter Zeit, sind viele Details aber noch unklar bzw. nicht hinreichend durchdacht, wie etwa die wenig praxistaugliche Ausnahme für privat Versicherte oder die noch völlig unbefriedigend geregelte Handhabung im Falle von Übermittlungsfehlern. Besonders zu berücksichtigen ist die neue Rechtsprechung zum Beweiswert einer AU-Bescheinigung, sei es im Rahmen strittiger Entgeltfortzahlungskosten, oder einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit. Die Rechtsprechung des BAG zur Kündigung wegen Krankheit wird unter Berücksichtigung der Fallstricke des BEM gem. § 167 Abs. 2 SGB IX und die neue Entwicklung der Rechtsprechung zum Präventionsverfahren gem. § 167 Abs. 1 SGB IX dargestellt.

  • Einführung der eAU ab 1. Januar 2023
    • Übersicht über die gesetzliche Neuregelung
    • Ausnahmen von der elektronischen AU-Bescheinigung
    • Umgang mit Störfällen und Übermittlungsfehlern
    • Gesetzliche Grundlagen für die Erteilung einer AU-Bescheinigung im Wege der Fernbehandlung (insbesondere Neuregelung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie unter Berücksichtigung der telefonischen Krankschreibung)
  • Beweiswert der AU-Bescheinigung im Wandel?
    • Grundsatz des BAG: Hoher Beweiswert einer AU-Bescheinigung sowie dogmatische Herleitungsfragen
    • Erschütterung des Beweiswertes einer AU-Bescheinigung unter Berücksichtigung der jüngsten Entscheidungen des BAG
  • Der Entgeltfortzahlungsanspruch
    • Fortsetzungserkrankung oder Ersterkrankung
    • Darlegungs- und Beweislast
  • Die Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit
    • Auswirkungen für die Praxis
    • Rückzahlungsanspruch aus § 812 BGB ?
  • Kündigung wegen Krankheit
    • Voraussetzungen – 3 Schritte- Prüfung
    • Prävention § 167 SGB IX
    • Kündigung als mittelbare Diskriminierung
    • Aktuelle Entscheidungen des EuGH
Dr. Anja Katharina Euler
Referentin

Dr. Anja Katharina Euler

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Arbeitsrechtskanzlei Dr. Euler in Ludwigsburg und Lehrbeauftragte an der Universität Konstanz im Fachbereich Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit sowie Lehrbeauftragte der dualen Hochschule Baden-Württemberg

studierte und promovierte an der Universität Konstanz. Sie ist seit Anfang 2000 als Rechtsanwältin zugelassen. In der Arbeitsrechtskanzlei Dr. Euler in Ludwigsburg (www.euler-arbeitsrecht.de) berät sie mittelständische Unternehmen, Führungskräfte und Arbeitnehmer in allen Bereichen des individualen und kollektiven Arbeitsrechts. Daneben berät und vertritt sie Mandanten bundesweit in den Schnittstellenbereichen zwischen Arbeits-

Dieses Seminar ist Part 3 von 3:

7,5 Std. (3 x 2,5h) Arbeitsrecht – am 18.12.2026

Einzeln oder en bloc buchbar!
Je 2,75 h:
89,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer
Part 1:

Neues vom Gesetzgeber, Entgelt, Entgelttransparenz, Überstunden und Arbeitszeit

  • Fr., 18.12.26
  • 08:30 - 11:15
    • Prof. Dr. Frank Bayreuther
Part 2:

Aktuelle Rechtsprechung zum Kündigungsschutzrecht, AGG und Urlaubsrecht

  • Fr., 18.12.26
  • 11:45 - 14:30
    • Dr. Rüdiger Linck

Zeitplan

Part 1:

Neues vom Gesetzgeber, Entgelt, Entgelttransparenz, Überstunden und Arbeitszeit

  • 08:30 - 11:15
89,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer
Part 2:

Aktuelle Rechtsprechung zum Kündigungsschutzrecht, AGG und Urlaubsrecht

  • 11:45 - 14:30
89,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer
Part 3:

Krankheit aus arbeitsrechtlicher Sicht, aktuelle Rechtsprobleme

  • 15:00 - 17:45
89,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer
7,5 Stunden Fortbildung für
267,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem Online-Seminar eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    7,5h an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr Live Online Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. 
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15 h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100 % dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
  • Effizienz
    Jeder 2,5 h Slot wird von einem anderen Referierenden betreut und behandelt ein anderes Schwerpunktthema. Unsere namhaften Referentinnen und Referenten bringen Ihnen ihr Wissen kurzweilig und „auf den Punkt“ näher, tagesaktuell und interaktiv.

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Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP der Referentin oder des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Präsentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: Unter Umständen erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung der Referentin oder des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und Ihre:n Referent:in! Sie können direkt mit der Referentin, dem Referenten oder anderen Teilnehmenden kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:

  • Für LIVE ONLINE Seminare: Während des Seminars werden Sie zu verschiedenen Zeiten gebeten, Ihre Anwesenheit zu bestätigen. Dafür wird eine Umfrage mit einem Freitextfeld eingeblendet, in das Sie Ihren Vor- und Nachnamen eintragen. Ihre Anwesenheit gilt als bestätigt, wenn Sie dies erfolgreich getan haben; erst dann kann Ihnen eine Teilnahmebestätigung bzw. ein Zertifikat ausgestellt werden.
  • Für Präsenzseminare: Ihre Anwesenheit bestätigen Sie durch Unterschreiben auf den Teilnehmerlisten während des Seminars.


Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

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Entgelttransparenz und Durchsetzung gleicher Vergütung
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Der Dauerbrenner – die fristlose Kündigung und Beweisverwertungsverbote