Aktuell hat das Bundesarbeitsgericht eine Vielzahl von neuen Entscheidungen zur fristlosen Kündigung auf den Weg gebracht. Die neue „abgestufte Darlegungs- und Beweislast“ ist wichtig für die anwaltliche Beratung, ebenso die Fortentwicklung zur Rechtsprechung zu Beweisverwertungsverboten. Dieses Seminar gibt einen Überblick über die typischerweise in einem Kündigungsschutzprozess anfallenden Rechtsprobleme, die beim Streit über eine außerordentliche Kündigung auftreten können. Erörtert werden insbesondere die speziell mit einer fristlosen Kündigung im Zusammenhang stehenden Rechtsfragen. Hochaktuell, die neue Rechtssprechung zum Annahmeverzug, Urlaubsabgeltung usw. nach einer „unwirksamen“ fristlosen Kündigung. Daneben werden verschiedene Arten von Pflichtverletzungen, die Tat- und Verdachtskündigung, sowie Fragen zur außerordentlichen Kündigung besonders geschützter Personengruppen dargestellt. Vertieft dargestellt wird die neueste Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes zur fristlosen Kündigung und deren praktische Auswirkungen unter Hinweis auf die jeweiligen Fallstricke.
Was sind die Schwerpunkte?:
- Anwendungsbereich des § 626 BGB
- Wichtiger Grund gem. § 626 BGB
- Straftaten des Arbeitnehmers, Entwendung Desinfektionsmittel
- Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Androhung einer Krankheit
- Amokdrohung
- Gefälschte Sars-CoV Test bzw. Impfausweise
- Arbeitszeitbetrug
- Beharrliche Arbeitsverweigerung
- Sexuelle Belästigung
- Selbstbeurlaubung
- Betriebsbedingt
- Interessenabwägung Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Aktuelles zur Kündigungserklärungsfrist gem. § 626 Abs. 2 BGB
- Fallstricke bei der Kündigung (schwer-)behinderter Menschen
- Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung ordentlich unkündbarer Arbeitnehmer
- Verdachtskündigung
- Außerordentliche Kündigung und ordnungsgemäßer Unterrichtung des Betriebsrats
- Außerordentliche Änderungskündigung mit Auslauffrist
- Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung
- Die außerordentliche Eigenkündigung
Dr. Anja Katharina Euler ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Dozentin und Mitautorin mehrerer Fachbücher zum Arbeitsrecht. Dazu gehören u.a. zum Schwerbehindertenarbeitsrecht ( SGB IX) im „Kommentar zum gesamten Arbeitsrecht“ und „das arbeitsrechtliche Mandat“ und juris- Praxisreport Arbeitsrecht. Sie ist Lehrbeauftragte an der Universität Konstanz im Fachbereich Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit sowie Lehrbeauftragte der dualen Hochschule Baden-Württemberg. Seit Anfang 2000 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen, berät mittelständische Unternehmen, Führungskräfte und Arbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitsrechts, v.a. berät und vertritt Sie Ihre Mandanten bundesweit in den Schnittstellenbereichen zwischen Arbeits- und Sozialrecht.