• Fr., 15.05.2608:30 - 20:30 Uhr
  • Sa., 16.05.2608:30 - 14:00 Uhr

Versicherungsrecht
Sommer Klassentreffen Versicherungsrecht – Berlin 2026

Fortbildungsseminare gem. § 15 FAO: Fachgebiet Versicherungsrecht

(Nähere Informationen zu den Inhalten, erhalten Sie bei den jeweiligen Veranstaltungsbeschreibungen.)

Themen

Versicherungsrecht I, 15.05.2026: Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung/arglistige Täuschung, vertragliche Obliegenheiten & Private Berufsunfähigkeitsversicherung/Hurra, Hurra, die Schule brennt – Keine Sorge, Neue-Deutsche-Welle war gestern

geeignet für 10 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Versicherungsrecht

8.30 bis 11.00 Uhr
Thema: vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung / arglistige Täuschung, vertragliche Obliegenheiten

  1. Wir werden anhand aktueller Rechtsprechung Dauerbrenner zur vorvertraglichen Anzeigepflicht / arglistigen Täuschung erörtern.
    Aktuelle Einzelheiten folgen!
  2. Die Leistungsfreiheit wegen Verletzung vertraglicher Obliegenheiten ist immer wieder Gegenstand versicherungsrechtlicher Auseinandersetzungen. Typische Fragestellungen, die hierbei entscheidend sein können, werden wir anhand aktueller Entscheidungen erörtern.
    Aktuelle Einzelheiten folgen!

11.30 bis 14:00 Uhr
Thema: Private Berufsunfähigkeitsversicherung

Aktuell ist in der Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeitsversicherung viel Dynamik, die in der anwaltlichen Praxis zu beachten ist. Mit Entscheidung v. 13.12.2023 hat der BGH vorgegeben, das maßgeblicher Prüfungszeitpunkt, der vom VN behauptete Eintritt der Berufsunfähigkeit ist, die Prüfung darauf zu beschränken, aber zu kurz greift da der VN behauptet „seit dem“ bedingungsgemäß berufsunfähig zu sein. Was bedeutet das konkret im Prozess, vor allem wie weit hat die Prüfung zu gehen und gilt das „Stichtagsprinzip“ noch? Daneben wird ein weiterer Schwerpunkt die Nachprüfung sein: Welche Anforderungen sind an eine formell wirksame Nachprüfungsentscheidung zu stellen, insbesondere bei konkreter Verweisung? Und was bedeutet materiell „Wegfall von Berufsunfähigkeit“ bei gesundheitlicher Verbesserung: daas Spiegelbild bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit? Hier nimmt die Diskussion in der Rechtsprechung „Fahrt auf“! Auch viele andere Fallstricke für die anwaltliche und gerichtliche Praxis werden wir anhand aktueller Entscheidungen besprechen; und zwar insbesondere:

  • Was ist der maßgebliche Zeitpunkt für die Prüfung von Berufsunfähigkeit („zum“, „seitdem“ und vor allem „bis wann“?) – OLG Celle v. 27.2. und 18.9.2025, OLG Saarbrücken v. 7.5.2025
  • Berufsunfähigkeit eines Kapitäns wegen Seedienstuntauglichkeit aufgrund Schwerhörigkeit Was heißt „infolge Krankheit usw.“? – OLG Frankfurt v. 27.3.2025 
  • Setzt der Wegfall von Berufsunfähigkeit bei gesundheitlicher Verbesserung „spiegelbildliche“ Berufsunfähigkeit voraus? – OLG Oldenburg v. 9.12.2024, OLG München v. 13.11.2025, OLG Hamm v. 16.2.2024
  • Anforderungen an wirksames Nachprüfungsverfahren bei konkreter Verweisung: u.a. OLG Celle v. 21.8.2025; OLG Saarbrücken v. 7.5.2025, Thüringer OLG v. 19.6.2025, OLG Brandenburg v. 30.4.2025
  • Verweigerte Mitwirkung bei der Nachprüfung und unwirksamen Rechtsfolgenregelungen – OLG Rostock v. 13.10.2025

Aktualisierungen bleiben vorbehalten!

15:00 bis 17.30 Uhr
Thema: Hurra, Hurra, die Schule brennt – Keine Sorge, Neue-Deutsche-Welle war gestern. Heute gibt es neue deutsche Urteile zur Sachversicherung auf die Ohren.

Der Dozent behandelt aktuelle Entscheidungen zum Brand, etwa durch explodierende Akkus, aber auch Streitfragen rund um den Einbruchdiebstahl. Auf der Ebene der Leistungskürzung geht es um Gefahrerhöhung durch Leerstand sowie Obliegenheitsklauseln, etwa diejenige über Sicherheitsvorschriften, bis hin zur Herbeiführung des Versicherungsfalls am smarten Herd. Einbezogen werden ferner der Regress beim Mieter  sowie der Ausgleich zwischen Sach- und gegnerischer Haftpflichtversicherung.   

18.00 bis 20.30 Uhr
Fortsetzung vom Nachmittag

Versicherungsrecht II, 16.05.2026: Private Unfallversicherung /  Rechtsschutzversicherung

geeignet für 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Versicherungsrecht

8.30 bis 11.00 Uhr
Thema: Private Unfallversicherung

Wir werden in dieser Veranstaltung für die forensische Praxis bedeutsame aktuelle Entscheidungen zu klassischen unfallversicherungsrechtlichen Problemen besprechen. Dabei wird es insbesondere um die Voraussetzungen des Versicherungsfalls „Unfall“, eines Anspruchs auf Invaliditätsleistungen (hierbei den „Klassiker“ die Frist zur ärztlichen Invaliditätsfeststellung), die Bemessung von Invalidität sowie die anspruchsmindernde Berücksichtigung von Vorschäden/Degeneration gehen. U.a. folgende Entscheidungen sollen thematisiert werden:

  • Liegt ein bedingungsgemäßer Unfall bei Nervenschädigung durch ca. 25-minütiges Aneinanderklammern vor? – OLG Hamm v. 4.9.2024
  • Welche Anforderungen sind an eine rechtzeitige ärztliche Invaliditätsfeststellung zu stellen? z.B. OLG Bamberg v. 3.7.2025, OLG Brandenburg v. 11.2./8.5.2025, OLG Dresden v. 27.2./11.3.2025 
  • Kann eine ärztliche Invaliditätsfeststellung eine Schmerzsymptomatik auch ohne ausdrückliche Erwähnung erfassen? – OLG Nürnberg v. 29.9.2025
  • Ist eine ärztliche Invaliditätsfeststellung noch erforderlich, auch wenn der Versicherer sich auf den Fristablauf nicht berufen kann? – OLG Stuttgart v. 4.12.2025
  •  Ermittlung des Invaliditätsgrades bei der Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen: Abzug vorher oder nachher? – OLG Saarbrücken v. 4.2.2026
  • Sind bei der „Mitwirkungsklausel“ auch mittelbare Mitwirkungen (zB Medikamenteneinnahme) zu berücksichtigen? – BGH v. 3.12.2025

Aktualisierungen bleiben vorbehalten!

11.30 bis 14.00 Uhr
Thema: Rechtsschutzversicherung

Die Referenten werden anhand der aktuellen Rechtsprechung die praktisch wichtigen Fragen zur Rechtsschutzversicherung besprechen und systematisch einordnen; u.a. erörtern Sie folgenden Entscheidungen:

  • BGH 15.10.2025 zu Klauseln einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
  • OLG München vom 19.11.2025  zum Regressanspruch des Versicherers gegen einen Rechtsanwalt
  • OLG Frankfurt 19.9.2025 zu Fragen rund um einen Stichentscheid
  • OLG Köln 25.2.2025 u.a. zu den Konsequenzen eines fehlerhaften Hinweises in der Deckungsablehnung
  • OLG Stuttgart 13.3.2025 u.a. zu den Kosten eines Stichentscheids.

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Unsere Referent*innen

Dr. Sven Marlow
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Dr. Sven Marlow

Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (Spezialkammer für Versicherungsrecht)

war nach seinem 2. juristischen Staatsexamen zunächst Rechtsanwalt in Köln in der Kanzlei „Dres. Bach, Langheid & Dallmayr“ (BLD), einer versicherungsrechtlichen Spezialkanzlei. Er promovierte im Versicherungsrecht am Lehrstuhl Prof. Dr. Schirmer in Berlin, bei dem er als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig war. Seit 1997 ist er Richter in Berlin. Von Ende

Udo Spuhl
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Udo Spuhl

Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (Zivilkammer 24)

ist seit dem Jahr 2002 Richter in Berlin. Von Mitte 2005 war er beim Landgericht in einer Spezialkammer für Privatversicherungsrecht tätig. Im Jahr 2013 wurde er an das Kammergericht Berlin abgeordnet und ist seit Anfang 2017 Vorsitzender einer Versicherungskammer (der Zivilkammer 24) des Landgerichts Berlin II. Herr Spuhl referiert im

Prof. Dr. Ansgar Staudinger
Referent

Prof. Dr. Ansgar Staudinger

Inhaber des Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privat-, Verfahrens- und Wirtschaftsrecht der Universität Bielefeld sowie Präsident der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. und Präsident des des Deutschen Verkehrsgerichtstages (VGT)

Geboren am 7.5.1968 in Bad Homburg vor der Höhe Studium der Rechts- und Politikwissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Erstes Juristisches Staatsexamen im Februar 1993 in Freiburg Zweites Juristisches Staatsexamen im Juni 1995 in Düsseldorf Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Prof. Dörner, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, dort Promotion, Dissertationspreis der Juristischen Fakultät Wissenschaftlicher Assistent

Teilnahmegebühren für Berlin Versicherungsrecht FAO-Seminare (Präsenz):

15 Zeitstunden

890 €

zzgl. ges. Umsatzsteuer

10 Zeitstunden

740 €

zzgl. ges. Umsatzsteuer

5 Zeitstunden

370 €

zzgl. ges. Umsatzsteuer

Stornierungsfristen bei unseren Seminaren im In- und Ausland:

Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis zu 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!

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