• 15. Januar 2026 bis 27. Juni 2026
  • 20 Unterrichtsblöcke

115. Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht – 2026

Live Online

Zugleich zum Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse auf dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht; die Konzeption erfolgt nach der aktuellen Fachanwaltsordnung.

Lehrplan - 120 Zeitstunden - Themenübersicht

Inhalt des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses; Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages - Teil I
  • Do., 15.01.2608:30 - 16:00 (6h)
Inhalt des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses; Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages - Teil II
  • Fr., 16.01.2608:30 - 16:00 (6h)
Inhalt des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses; Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages - Teil III
  • Fr., 23.01.2608:30 - 16:00 (6h)
Inhalt des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses; Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages - Teil IV
  • Sa., 24.01.2608:30 - 16:00 (6h)
Haftung, Betriebsübergang, Umstrukturierung
  • Do., 05.02.2608:30 - 16:00 (6h)
Verfahren vor den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit
  • Fr., 06.02.2608:30 - 16:00 (6h)
Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses durch Kündigung - Teil I
  • Do., 19.02.2608:30 - 16:00 (6h)
Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses durch Kündigung - Teil II
  • Fr., 20.02.2608:30 - 16:00 (6h)
Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses durch Kündigung - Teil III
  • Sa., 21.02.2608:30 - 16:00 (6h)
Beendigung des Arbeitsverhältnisses außerhalb der Kündigung (Befristung)
  • Fr., 06.03.2608:30 - 16:00 (6h)
Beendigung des Arbeitsverhältnisses außerhalb der Kündigung (Aufhebungsvertrag, Anfechtung, sonstige)
  • Fr., 20.03.2608:30 - 16:00 (6h)
Kündigungsschutzprozessrecht
  • Sa., 21.03.2608:30 - 16:00 (6h)
Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts
  • Do., 09.04.2608:30 - 16:00 (6h)
Schutz besonderer Personengruppen
  • Fr., 10.04.2608:30 - 16:00 (6h)
Grundzüge des Sozialversicherungsrechts
  • Fr., 24.04.2608:30 - 16:00 (6h)
Recht der betrieblichen Altersversorgung
  • Sa., 25.04.2608:30 - 16:00 (6h)
Tarifvertragsrecht
  • Do., 07.05.2608:30 - 16:00 (6h)
Arbeitskampfrecht
  • Fr., 08.05.2608:30 - 16:00 (6h)
Betriebsverfassungs-, Personalvertretungs- und Mitbestimmungsrecht - Teil I
  • Fr., 22.05.2608:30 - 16:00 (6h)
Betriebsverfassungs-, Personalvertretungs- und Mitbestimmungsrecht - Teil II
  • Sa., 23.05.2608:30 - 16:00 (6h)

Tages-Zeitplan (ca. Zeiten):

Der Fachanwaltslehrgang verteilt sich auf mehrere Unterrichtstage à sechs oder à drei Unterrichtsstunden. Im Anschluss an die theoretischen Einheiten finden über drei Tage die Klausuren in Präsenz statt. 

Tagesplan:

  Beginn Ende
Unterricht 08:30 10:00
Pause 10:00 10:15
Unterricht 10:15 11:45
Mittagspause 11:45 12:45
Unterricht 12:45 14:15
Pause 14:15 14:30
Unterricht 14:30 16:00
Pausenzeit gesamt: 90min        
Icon LIVE ONLINE Seminare - Präsentation auf einem Bildschirm in Lehrsituation

20 Tage LIVE ONLINE mit 6 Unterrichtsstunden pro Tag

  • insgesamt 120 Unterrichtsstunden (von der FAO vorgegeben)

3 Tage in PRÄSENZ Leistungskontrollen á 5 Zeitstunden pro Tag

  • insgesamt 15 Zeitstunden Leistungskontrollen (von der FAO vorgegeben

Leistungskontrollen

Die erforderlichen Leistungskontrollen erfolgen im Anschluss an den Lehrgang an fünf Orten:

  • Berlin (Hotel Hollywood Media Berlin, Kurfürstendamm 202, 10719 Berlin)
  • Bonn (Brückenforum Bonn, Friedrich-Breuer-Str. 17, 53225 Bonn)
  • Frankfurt a.M. (Hotel nhow Frankfurt, Brüsseler Str. 1-3, 60327 Frankfurt am Main)
  • Hamburg (Hotel NH Hamburg Horner Rennbahn, Rennbahnstr. 90, 22111 Hamburg)
  • München (Tagungszentrum Kolpinghaus, Adolf-Kolping-Str. 1, 80336 München)

Die abgefragten Inhalte teilen sich wie folgt auf: 

  • Klausur 1: Inhalte 15.01. bis 06.02.2026
  • Klausur 2: Inhalte 19.02. bis 09.04.2026
  • Klausur 3: Inhalte 10.04. bis 23.05.2026

Klausur 1

Nähere Informationen zu den Inhalten finden Sie in den Lehrgangsbeschreibungen bei der Buchung.

  • Do., 25.06.26
  • 08:30 - 13:30

Klausur 2

Nähere Informationen zu den Inhalten finden Sie in den Lehrgangsbeschreibungen bei der Buchung.

  • Fr., 26.06.26
  • 08:30 - 13:30

Klausur 3

Nähere Informationen zu den Inhalten finden Sie in den Lehrgangsbeschreibungen bei der Buchung.

  • Sa., 27.06.26
  • 08:30 - 13:30

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Unsere Top-Referentinnen und -Referenten lehren praxisorientiert und sind erfahrene Profis auf ihrem Gebiet – nutzen Sie Ihre Chance u. a. durch den persönlichen Kontakt zu jeder Dozentin und jedem Dozenten.

Attraktive Teilnahmegebühren
einschließlich umfangreicher, aktueller Tagungsunterlagen:

1.740 €*

für Junganwälte bis 3 Jahre Zulassung

1.990 €*

für alle übrigen Rechtsanwälte

1.440 €*

für Referendare und Assessoren

(Examen nicht länger als 3 Jahre zurückliegend)

300 €*

für die erforderlichen drei Klausuren

Teilnahmegebühren für den gesamten Lehrgang einschließlich umfangreicher Tagungsunterlagen:

  • € 1.440, – zzgl. ges. USt für Referendare und Assessoren (Examen nicht länger als 3 Jahre zurückliegend)
  • € 1.740, – zzgl. ges. USt für Junganwälte bis 3 Jahre Zulassung
  • € 1.990, – zzgl. ges. USt für alle übrigen Rechtsanwälte
  • € 300,- zzgl. ges. USt für die erforderlichen drei Klausuren

(Maßgeblich ist Ihr Status zum Zeitpunkt der Anmeldung!)

 

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  • ab der 2. gleichzeitigen Anmeldung (Kanzlei/Unternehmen/Bekannte/Freunde etc.) oder
  • für Teilnehmende, die bereits an einem unserer Fachanwaltslehrgänge teilgenommen haben

Materialien

Sie benötigen folgende Gesetzestexte (bereits während des Lehrgangs):

  • eine aktuelle arbeitsrechtliche Gesetzessammlung
  • Sozialrechtsgesetzestexte

Sämtliche Seminarunterlagen/-skripe sind in unseren attraktiven Teilnahmegebühren inbegriffen.

Voraussetzungen

Anzahl der praktischen Fälle im Arbeitsrecht in einem 3-Jahres-Zeitraum vor Antragstellung, unabhängig vom Zeitraum des Lehrganges
100 Fälle aus allen der in § 10 Nrn. 1 a) bis e) und 2 a) und b) bestimmten Gebiete, davon mindestens 5 Fälle aus dem Bereich des § 10 Nr. 2 und mindestens die Hälfte gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren.
Als Fälle des kollektiven Arbeitsrechts gelten auch solche des Individualarbeitsrechts, in denen kollektives Arbeitsrecht eine nicht unerhebliche Rolle spielt.
Beschlussverfahren sind nicht erforderlich. 

§ 10 Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Arbeitsrecht
Für das Fachgebiet Arbeitsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. Individualarbeitsrecht 
    • a) Abschluss, Inhalt und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages, 
    • b) Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz, 
    • c) Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung, 
    • d) Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen, 
    • e) Grundzüge des Arbeitsförderungs- und des Sozialversicherungsrechts,
  2. Kollektives Arbeitsrecht 
    • a) Tarifvertragsrecht, 
    • b) Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, 
    • c) Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts, 
  3. Verfahrensrecht.

Im Rahmen der theoretischen Fachanwaltsausbildung im Umfang von 120 Stunden, werden folgende Aspekte abgedeckt:

  • Inhalt des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses
  • Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages
  • Haftung, Betriebsübergang, Umstrukturierung
  • Verfahren vor den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit
  • Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses durch Kündigung
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses außerhalb der Kündigung (Befristung)
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses außerhalb der Kündigung (Aufhebungsvertrag, Anfechtung, sonstige)
  • Kündigungsschutzprozessrecht
  • Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts
  • Schutz besonderer Personengruppen
  • Grundzüge des Sozialversicherungsrechts
  • Recht der betrieblichen Altersversorgung
  • Tarifvertragsrecht
  • Arbeitskampfrecht
  • Betriebsverfassungs-, Personalvertretungs- und Mitbestimmungsrecht

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

Weitere Seminare zu dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht:

Live online
  • Mi., 19.11.25
  • 08:30 - 14:00
    • Olaf Möllenkamp
  • Arbeitsrecht
  • 1 Einheit
Aktuelles Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht
Live online
  • Mi., 19.11.25
  • 13:45 - 16:30
    • Jan Ruge
  • Arbeitsrecht
  • 1 Einheit
Der gerichtlich protokollierte Vergleich – Musterklauseln und optimale Abrechnung gegenüber der Rechtsschutzversicherung
Live online
  • Do., 20.11.25
  • 14:00 - 16:45
    • Moritz Poertgen
    • Astrid Lente-Poertgen
  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht
  • 1 Einheit
Mieter im SGB II oder SGB XII als Glücksfall oder Niete Teil 1
Live online
  • Fr., 21.11.25
  • 08:30 - 14:00
    • Dr. Thomas Banse
  • Arbeitsrecht
  • Insolvenzrecht
  • 1 Einheit
Arbeitsrecht in der Insolvenz aus Arbeitnehmersicht (5 Stunden)