Im Seminar wird auf das neue Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz (KostBRÄG 2025) umfänglich eingegangen, dem der Bundesrat am 21.03.2025 jüngst seine Zustimmung erteilt hat.
In dem Seminar werden insbesondere angesprochen:
- Erstattungsfähigkeit anwaltlicher Reisekosten in Verkehrszivilsachen
- Erstattungsfähigkeit der Kosten mehrerer Anwälte in Verkehrszivilsachen
- Vergütungs- und erstattungsrechtliche Besonderheiten beim Terminsvertreter
- Selbständiges Beweisverfahren und Kostenfestsetzung
- Nachfestsetzung und Rückfestsetzung
- Erstattung von Parteiauslagen (Reisekosten und Zeitversäumnis)