• Mittwoch, 24. Juni 2026
  • von 13:30 bis 16:15 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Medizinrecht oder im Verkehrsrecht oder im Versicherungsrecht

Forum Personenschaden – Aktuelle Bezüge zum Versicherungs-, Verkehrs- und Medizinrecht

  • Medizinrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht

Im zweiten Teil werden wir aktuelle Entscheidungen vor allem aus dem Bereich der privaten Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung ansprechen. Denn bei einem Personenschaden können hieraus neben Schadensersatzansprüchen gegen den Schädiger (und ggf. dessen Haftpflichtversicherer) „on top“ versicherungsvertragliche Ansprüche in Betracht kommen können. Im Bereich der privaten Krankenversicherung ist eine klassische Haftungsfalle der Abfindungsvergleich, zu dem wir eine aktuelle Entscheidung des LG Köln v. 29.1.2025 thematisieren wollen.

In der privaten Unfallversicherung werden wir uns vor allem mit der immer wieder schwierigen Frage eines unfallbedingten Gesundheitsschadens befassen, und zwar anhand einer Entscheidung

– des OLG Dresden v. 21.1.2025 (Ruptur der Supraspinatussehne bei degenerativen Vorschäden und erst später Bildgebung) und

– des LG Freiburg v. 22.2.2024 (Auffahrunfall:  Rotatorenmanschettenruptur und Schultersteife unfallbedingt?). Anhand der Entscheidung

– des OLG Dresden v. 21.1.2025

werden wir auch einen Blick auf die Bemessung von Invalidität und vor allem darauf werfen, unter welchen Voraussetzungen (degenerative) Vorschäden anspruchsmindernd zu berücksichtigen sind.

Aus dem Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung wollen wir typische Problemlagen anhand folgender aktueller Entscheidungen thematisieren:

–  BGH v. 29.5.2024:  Welcher Sachvortrag ist im Prozess auf Berufsunfähigkeitsleistungen erforderlich (z.B. „Stundenplan“, „typische Arbeitswoche“)? 

OLG Hamm v. 16.2.2024: Anforderungen an wirksames Nachprüfungsverfahren im Prozess; setzt der Wegfall von Berufsunfähigkeit „spiegelbildliche“ Berufsfähigkeit voraus?

 

Aktuelle Entscheidungen bis zur Veranstaltung werden selbstverständlich noch berücksichtigt werden!

Udo Spuhl
Referent

Udo Spuhl

Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (Zivilkammer 24)

ist seit dem Jahr 2002 Richter in Berlin. Von Mitte 2005 war er beim Landgericht in einer Spezialkammer für Privatversicherungsrecht tätig. Im Jahr 2013 wurde er an das Kammergericht Berlin abgeordnet und ist seit Anfang 2017 Vorsitzender einer Versicherungskammer (der Zivilkammer 24) des Landgerichts Berlin II. Herr Spuhl referiert im

Dr. Sven Marlow
Referent

Dr. Sven Marlow

Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (Spezialkammer für Versicherungsrecht)

war nach seinem 2. juristischen Staatsexamen zunächst Rechtsanwalt in Köln in der Kanzlei „Dres. Bach, Langheid & Dallmayr“ (BLD), einer versicherungsrechtlichen Spezialkanzlei. Er promovierte im Versicherungsrecht am Lehrstuhl Prof. Dr. Schirmer in Berlin, bei dem er als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig war. Seit 1997 ist er Richter in Berlin. Von Ende

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    7,5h an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr Live Online Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. 
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    Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100% dem Präsenzunterricht.
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    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
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Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

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  • Für LIVE ONLINE Seminare: Während des Seminars werden Sie zu verschiedenen Zeiten gebeten, Ihre Anwesenheit zu bestätigen. Dafür wird eine Umfrage mit einem Freitextfeld eingeblendet, in das Sie Ihren Vor- und Nachnamen eintragen. Ihre Anwesenheit gilt als bestätigt, wenn Sie dies erfolgreich getan haben; erst dann kann Ihnen eine Teilnahmebestätigung bzw. ein Zertifikat ausgestellt werden.
  • Für Präsenzseminare: Ihre Anwesenheit bestätigen Sie durch Unterschreiben auf den Teilnehmerlisten während des Seminars.


Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

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  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

Weitere Seminare zu den Rechtsgebieten Medizinrecht, Verkehrsrecht oder Versicherungsrecht:

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  • Di., 28.04.26
  • 13:30 - 16:15
    • Dr. Knut Pilz
  • Versicherungsrecht
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Aktuelle Gesetzesreformen im VVG, insb. das geänderte Widerrufsrecht
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  • Mi., 29.04.26
  • 14:00 - 16:45
    • Norbert Schneider
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  • Verkehrsrecht
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  • Mi., 29.04.26
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    • Andreas Winkelmann
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Verbotene Kraftfahrzeugrennen nach § 315d StGB Teil 1
Live online
  • Mi., 29.04.26
  • 11:45 - 14:30
    • Andreas Winkelmann
  • Strafrecht
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  • 1 Einheit
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