Der Dozent beleuchtet Gerichtsstände bei grenzüberschreitenden Unfallgeschehen. Damit steht die Direktklage nach der Brüssel Ia-VO und dem revidierten Lugano-Übereinkommen im Focus sowie die Rom II-VO. Besondere Problemlagen ergeben sich bei Fallkonstellationen mit Gespannen. Aber auch Trauergelder und Schockschäden sowie der Anscheinsbeweis werfen bei internationalen Fallgestaltungen prozess-, kollisions- und materiellrechtliche Problem auf.