Gegenstand des Seminars sind insbesondere:
- Übergangsrecht
- Mangelbegriff
- Nacherfüllung
- Rücktrittsgründe
- Sachmangel und Rechtsbehelfe bei Waren mit digitalen Elementen im Verbrauchsgüterkauf
- Fortbestehende Abgrenzungsschwierigkeiten (neu – gebraucht)
- Verlängerung der Beweislastumkehr und Sonderfall Tierkauf, § 477 BGB
- Informationspflichten und Formerfordernisse für negative Beschaffenheitsvereinbarungen, § 476 Abs. 1 S. 2 BGB
- Informationspflichten und Formerfordernisse bei rechtsgeschäftlichen Verjährungserleichterungen, § 476 Abs. 2 S. 2 BGG
- Rückgriff des des Unternehmers
- Sonderbestimmung für Garantien
- Erfüllungsort im materiellen Sinne und im Prozessrecht
Auf jeden Fall wie gewohnt: kompakt, verständlich, kurzweilig, unverwechselbar!