„Entscheidend ist auf den Platz“ – diese Weisheit gilt nicht nur am 19. Juli im MetLife-Stadium, sondern davor und danach auch für das Presse- und Äußerungsrecht, das wie wenige andere Rechtsgebiete durch die nationale und europäische Rechtsprechung geprägt ist.
Der als Vorsitzender der Pressekammer des Landgerichts Berlin tätige Referent stellt in seinem äußerungsrechtlichen Überblick alle wichtigen neuen Entscheidungen des EGMR, des BVerfG, des BGH und der Instanzgerichte zu einem übersichtlichen Update des Verfahrens- sowie des materiellen Presse- und Äußerungsrecht zusammen.
Dabei werden neben den Grundzügen des Presse- und Äußerungsrechts die neuesten Rechtsprechungstendenzen unter anderem zu Fragen des Wegfall des Verfügungsgrundes bei einer Selbstkorrektur der Medien, des Sachvortragsverwertungsverbots bei persönlichkeitsrechtswidriger Informationsgewinnung, der reaktiven Prüfpflicht der Medien bei online-Dauerpublikationen, der Verdachtsberichterstattung, der berichterstattungsbedingten Stigmatisierung und Prangerwirkung, des Gegendarstellungsrechts sowie der Richtigstellung und Geldentschädigung behandelt.
Die Veranstaltung wird abgerundet durch eine presse- und äußerungsrechtliche Einschätzung aus richterlicher Sicht zu den wesentlichen verfahrensrechtlichen Problemen des einstweiligen Verfügungsverfahrens, der internationalen Zuständigkeit, der Darlegungs- und Beweislast sowie der Festsetzung des Gegenstandswertes in Presse- und Äußerungssachen.
Wie immer praxistauglich und tagesaktuell!