• Donnerstag, 29. Oktober 2026
  • von 13:30 bis 16:15 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Informationstechnologierecht oder im Urheber- und Medienrecht

Wie generativ ist die KI? Spezialprobleme mit dem deutschen Urheberrecht

  • Informationstechnologierecht
  • Urheber- und Medienrecht

Generative KI produziert Texte, Bilder, Musik und Code und stellt damit das deutsche Urheberrecht vor eine Reihe von Fragen, die noch lange nicht abschließend geklärt sind. Die Haftung bei Trainingsdaten, die urheberrechtliche Einordnung des Outputs zwischen freier Benutzung, Bearbeitung und schlichter Vervielfältigung, die Schutzfähigkeit KI-generierter Schöpfungen – die Liste ist lang und wird länger.

Zwischen dem GEMA-Verfahren aus München zum Training generativer KI-Modelle und dem chardet-Fall, bei dem Software zur Umgehung der Lizenz nachgeschrieben wurde, bedarf es klarer Einordnung anhand des geltenden Rechts und vielleicht auch innovativer Argumentation. Das benötigt einen Deep Dive in das Urheberrecht: vom § 44b UrhG und seinem berüchtigten Opt-out über den § 23 UrhG und den Bearbeitungsbegriff bis zum Grundbegriff der Schutzfähigkeit KI-generierter Schöpfungen. Ziel ist ein klarer anwaltlicher Blick auf eine Rechtslage, die sich derzeit in nahezu jedem Monat verändert, mit konkreten Handlungsempfehlungen für Mandate auf Rechteinhaber- wie auf Nutzerseite.

  • Das GEMA-Verfahren aus München als wegweisende Grundsatzentscheidung zum KI-Training
  • Der chardet-Fall: KI als Instrument des Lizenz-Laundering zur Umgehung von Copyleft
  • Die Grenzen von Gemeinfreiheit, Schutzfähigkeit und Bearbeitung des § 23 UrhG mit speziellem Blick auf KI-generierten Code
  • Praktische Konsequenzen für Lizenzverträge und die Mandatsberatung
Yvonne Roßmann
Referentin

Yvonne Roßmann

Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht

Yvonne Roßmann ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht bei der JUN Legal GmbH. Sie ist im IT-Recht als Team Lead insbesondere für die Bereiche Softwarelizenzrecht, speziell Free and Open Source Software, und begleitend auch alle Implikationen von KI und Recht spezialisiert. Ein Bild davon bieten zahlreiche von ihr gehaltene Vorträge

Chan-jo Jun
Referent

Chan-jo Jun

Rechtsanwalt und Grüner der JUN Legal GmbH

Chan-jo Jun ist Gründer der JUN Legal GmbH und hat sich als Experte für IT-Recht und Hasskriminalität im Internet einen Namen gemacht. Er erlangte Bekanntheit durch sein juristisches Engagement gegen Facebook, das Ermittlungsverfahren gegen Mark Zuckerberg und andere Facebook-Manager auslöste. Chan-jo Jun führt eine moderne Kanzlei in Würzburg mit einem

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem Online-Seminar eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    7,5h an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr Live Online Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. 
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15 h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100 % dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
  • Effizienz
    Jeder 2,5 h Slot wird von einem anderen Referierenden betreut und behandelt ein anderes Schwerpunktthema. Unsere namhaften Referentinnen und Referenten bringen Ihnen ihr Wissen kurzweilig und „auf den Punkt“ näher, tagesaktuell und interaktiv.

Kundenstimmen zu den Live Online Seminaren:

Newsletter

Mit uns immer informiert bleiben – topaktuell. relevant. praxisnah.

Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP der Referentin oder des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Präsentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: Unter Umständen erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung der Referentin oder des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und Ihre:n Referent:in! Sie können direkt mit der Referentin, dem Referenten oder anderen Teilnehmenden kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:

  • Für LIVE ONLINE Seminare: Während des Seminars werden Sie zu verschiedenen Zeiten gebeten, Ihre Anwesenheit zu bestätigen. Dafür wird eine Umfrage mit einem Freitextfeld eingeblendet, in das Sie Ihren Vor- und Nachnamen eintragen. Ihre Anwesenheit gilt als bestätigt, wenn Sie dies erfolgreich getan haben; erst dann kann Ihnen eine Teilnahmebestätigung bzw. ein Zertifikat ausgestellt werden.
  • Für Präsenzseminare: Ihre Anwesenheit bestätigen Sie durch Unterschreiben auf den Teilnehmerlisten während des Seminars.


Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

Weitere Seminare zu den Rechtsgebieten Informationstechnologierecht oder Urheber- und Medienrecht:

Live online
  • Mi., 01.07.26
  • 08:30 - 14:00
    • Michael Reinke
  • Urheber- und Medienrecht
  • 1 Einheit
Presse- und Äußerungsrecht – Grundzüge und aktuelle Praxisprobleme 2026 (Verfahrensrecht und materielles Recht)
Live online
  • Fr., 10.07.26
  • 13:30 - 16:15
    • Chan-jo Jun
    • Dr. Jessica Flint, LL.M.
  • Informationstechnologierecht
  • Urheber- und Medienrecht
  • 1 Einheit
Mein Gesicht gehört mir! Deepfakes und Recht
Live online
  • Fr., 18.09.26
  • 14:00 - 16:45
    • Christian Galetzka, LL.M.
    • Sahra Gaa
  • Informationstechnologierecht
  • 1 Einheit
E-Commerce-Basics, oder: Was es rechtlich im digitalen Umfeld von Webshops, Apps & Co. zu beachten gilt
Live online
  • Fr., 25.09.26
  • 14:00 - 16:45
    • Ulrich Kulke
    • Sahra Gaa
  • Informationstechnologierecht
  • 1 Einheit
Rechtliche Herausforderungen der aktuellen Fernabsatzreform 2026