Mit einem einzigen Bild einer Person kann jeder Deepfakes von ihr erstellen, ohne Spezialwissen, mit frei verfügbaren Apps. Darauf reagieren die Gesetzgeber unterschiedlich. Während die EU mit Kennzeichnungspflichten und voraussichtlich sogar dem Verbot von Anwendungen arbeitet, welche die Erstellung (sexualisierter) Deepfakes ermöglichen, liegt der nationale Fokus in Deutschland auf dem Strafrecht und damit auf den Personen, die Deepfakes erstellen oder verbreiten. Dänemark geht einen anderen Weg und gewährt jedem Menschen ein urheberrechtsähnliches Schutzrecht am eigenen Erscheinungsbild. So unterschiedlich die Hebel sind, das Ziel ist dasselbe: die Rechtsverletzungen durch die Anmaßung der digitalen Kontrolle über den Körper eines anderen einzudämmen. Gleichzeitig bedrohen Deepfakes auch unsere Demokratie und unsere rechtsstaatlichen Prozesse: Worauf kann ich mich noch verlassen, wenn ich nicht einmal mehr meinen eigenen Augen trauen kann?