Die Tätigkeit von Strafverteidigerinnen und Strafverteidigern unterscheidet sich von anderen anwaltlichen Tätigkeiten. Sie verlangt neben den Kenntnissen von Straf- und Strafprozessrecht auch Empathie aber auch die Fähigkeit zu nötiger Distanz.
Hans Dahs hat in seinem Handbuch des Strafverteidigers ausgeführt:
„ Strafverteidigung ist Kampf, Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben“. Wenn beschuldigte Personen die Hilfe eines Strafverteidigers benötigen, ist die Situation oft prekär. Der Verdacht einer Straftat steht im Raum, Existenzen können auf dem Spiel stehen. Das Ziel des Seminars ist es, einen Überblick über die rechtliche Rolle und die Tätigkeit der Strafverteidigerin/des Strafverteidigers im Ermittlungs- und Hauptverfahren zu geben und praktische Kompetenzen für eine Tätigkeit im Strafrecht/-verfahren zu vermitteln. Schwerpunkte des Seminars werden folgende Themen sein:
- Aufgaben von Strafverteidigerinnen und Strafverteidigern
- Die Verteidigerin/der Verteidiger als Organ der Rechtspflege
- Straf-, zivil- und berufsrechtliche Risiken
- Büroorganisation
- Philosophie der Verteidigung
- Rechte und Pflichten der Strafverteidigerin/des Strafverteidigers
- Besondere Bedeutung und Grenzen der Beistandspflicht
- Strafverteidigung und Kommunikation
- Methodik der Strafverteidigung
- Tätigkeit im Ermittlungsverfahren vom Anbahnungsgespräch bis zur Abschlussentscheidung der Staatsanwaltschaft
- Vorbereitung der Hauptverhandlung und Verteidigung in der Hauptverhandlung.