• Mittwoch, 10. Dezember 2025
  • von 15:00 bis 17:45 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Strafrecht oder im Verkehrsrecht

Part 3:

§ 263 Betrug im Straßenverkehr aus technischer und rechtlicher Sicht

  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht

„Das Wesen des Betrugs ist die Täuschung“ 

 

§ 263 StGB beschreibt die Täuschungshandlung als Vorspiegelung falscher oder Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen. Der BGH definiert die Täuschung als die Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen mit dem Ziel der Irreführung über Tatsachen (BGHSt 47, 1; Fischer § 263 Rn. 14). Tatsachen, über die im Verkehrsrecht getäuscht wird, können nicht nur den Wert eines Fahrzeuges, sondern auch den Hergang eines Schadenfalls betreffen. Gegebenenfalls hat es überhaupt keinen Schadenfall im Straßenverkehr gegeben, und dennoch werden fiktiv Ansprüche geltend gemacht; dann spricht man vom so genannten „Papierunfall“.  Neben gestellten Unfällen, wo die Beteiligten kollusiv, also gemeinschaftlich zum Nachteil einer Versicherung einen Schadenfall inszenieren, steigt die Tendenz von provozierten Verkehrsunfällen, bei denen die Täter den Fehler eines ahnungslosen Verkehrsteilnehmersausnutzen und eine Kollision herbeiführen, obwohl sie eigentlich hätte problemlos vermieden werden können. Der technische Nachweis von solchen Ereignissen ist schwierig, aber auch nicht unmöglich. Aber nicht alle Ursachen von Unfällen sind restlos aufzuklären. Mithin sind auch der Aufklärung von betrügerischen Schadensfällen Grenzen gesetzt. Nichts, desto trotz gelingt es den den Strafverfolgungsbehörden Gerichte davon zu überzeugen, dass die Täter einen Schadenfall absichtlich herbeigeführt und in der Absicht gehandelt haben, sich einen unberechtigten Vermögensvorteil zu verschaffen.wie man das technisch aufklärt und wie die rechtlichen Rahmenbedingungen diesbezüglich sind, wird in dem Seminar durch den technischen Sachverständigen und einen Vertreter der Anklagebehörde vermittelt. 

Da das Ziel der Täuschung der Angriff auf das  Vermögen eines anderen ist, um sich selbst oder einem Dritten unberechtigt einen Vermögensvorteil zu verschaffen, spielt das Thema auch bei der Abwehr von zivilrechtlichen Ansprüchen im Verkehrsrecht eine Rolle. Daher sollte sich nicht nur jeder Fachanwalt für Strafrecht, sondern auch jeder Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der Thematik beschäftigen und auskennen. Das erforderliche Wissen wird in dem Seminar fachkundig vermittelt. In dem Seminar werden die rechtlichen Grundlagen und die technischen Möglichkeiten, aber auch die Grenzen der Nachweismöglichkeiten durch den interdisziplinären Vortrag in rechtlicher und technischer Hinsicht dargestellt. Durch die gemeinsame Vortragsweise wird anhand einer Vielzahl an konkreten Beispielen mittels Bildern und Videos das Wissen anschaulich, umfassend und dennoch kurzweilig von den beiden Referenten vermittelt. 

Folgende Aspekte werden rechtlich und technisch erörtert: 

  • Welche Betrugsformen gibt es im Straßenverkehr?
  • Tatbestände zu § 263 StGB im Straßenverkehrsrecht
  • Kompatibilität und Plausibilitätsprüfung
  • Möglichkeiten der Aufklärung von betrügerischen Schadenfällen mittels digitaler Fahrzeugdaten und Dashcam Videos
  • Entziehung der Fahrerlaubnis, Ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen bei Betrugstaten im Straßenverkehr
  • Datenschutzrechtliche Aspekte zur Schadenabwicklung
  • Verbrechens Alternativen bei provozierten Schadenfällen nach § 315b StGB
Andreas Winkelmann
Referent

Andreas Winkelmann

Erster Oberamtsanwalt, Amtsanwaltschaft Berlin und Dozent für Straßenverkehrsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht/Berlin

arbeitet seit 1995 als Amtsanwalt bei der Amtsanwaltschaft Berlin, die für Vergehen der einfachen und mittleren Kriminalität zuständig ist. Bei der Amtsanwaltschaft Berlin werden jährlich ca. 60.000 Ermittlungsverfahren allein in Verkehrssachen geführt. Herr Andreas Winkelmann ist seit 2009 Leiter der Abteilung 31, in der die Bearbeitung verbotener Kraftfahrzeugrennen seit Mitte

Prof. Dr. Michael Weyde
Referent

Prof. Dr. Michael Weyde

Diplom-Ingenieur (FH), von der IHK Berlin öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle, Auswertung von Unfalldatenspeichern, sowie Schäden und Bewertung von Kraftfahrzeugen, Lehrbeauftragter an der HTW Dresden und seit 2025 als Honorarprofessor für Unfallrekonstruktion

1969 in Bonn geboren, studierte zunächst Wirtschaftsingenieurwesen an der TU Berlin und schloss dann sein Ingenieurstudium im Fachgebiet allgemeiner Maschinenbau mit dem damals noch gängigen Titel Diplom-Ingenieur an der TFH Berlin erfolgreich ab.  Nachdem er seit 1994 in einem renommierten Berliner Büro für Unfallrekonstruktion tätig war, wo er unter anderem

Dieses Seminar ist Part 3 von 3:

7,5 Std. (3 x 2,5h) Strafrecht oder Verkehrsrecht – am 10.12.2025

Einzeln oder en bloc buchbar!
Je 2,5 h:
89,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer
Part 1:

§§ 315b 315c 316 aus technischer und rechtlicher Sicht

  • Mi., 10.12.25
  • 08:30 - 11:15
    • Prof. Dr. Michael Weyde
    • Andreas Winkelmann
Part 2:

§§ 315d, 211, 212 und 223 aus technischer und rechtlicher Sicht

  • Mi., 10.12.25
  • 11:45 - 14:30
    • Prof. Dr. Michael Weyde
    • Andreas Winkelmann

Zeitplan

Part 2:

§§ 315d, 211, 212 und 223 aus technischer und rechtlicher Sicht

  • 11:45 - 14:30
  • inkl. 15 Minuten Pause
89,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer
Part 1:

§§ 315b 315c 316 aus technischer und rechtlicher Sicht

  • 08:30 - 11:15
  • inkl. 15 Minuten Pause
89,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer
Part 3:

§ 263 Betrug im Straßenverkehr aus technischer und rechtlicher Sicht

  • 15:00 - 17:45
  • inkl. 15 Minuten Pause
89,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer
7,5 Stunden Fortbildung für
267,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem 2,5h Live Online-Vortrag eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    7,5h an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr Live Online Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. 
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100% dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
  • Effizienz
    Jeder 2,5h Slot wird von einem anderen Referierenden betreut und behandelt ein anderes Schwerpunktthema. Unsere namhaften Referentinnen und Referenten bringen Ihnen ihr Wissen kurzweilig und „auf den Punkt“ näher, tagesaktuell und interaktiv.

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Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

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Sie müssen dreimal – jeweils nach mündlicher Aufforderung – Ihren Vor- und Familiennamen in den CHAT eintragen und dies an Juristische Fachseminare (oder an ALLE, falls Ihnen dies nicht gelingt) versenden! Achtung: Ihre Nachricht wird nur versandt, wenn Sie die ENTER-Taste nach der Texteingabe drücken! Nur wenn Sie Ihre Anwesenheit in dieser Form bekundet haben, können wir Ihnen das Zertifikat ausstellen.
Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

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    • Andreas Winkelmann
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