Seit Jahrhunderten wird die Kommunikation von Menschen heimlich vom Staat überwacht. Infolge der Zunahme zunächst fernmündlicher und später datengestützter Kommunikation in Form der Telekommunikation auf der einen und der Zunahme von Verschlüsselung und sonstigen Abwehrmaßnahmen auf der anderen Seite sind die Möglichkeiten und Schranken der Telekommunikationsüberwachung für den Rechtsanwender sowohl auf juristischer als auch auf praktischer Seite kaum zu überschauen.
Der Vortrag Telekommunikationsüberwachung soll einen systematischen Überblick darüber geben, auf welchen juristischen Grundlagen die klassische Telekommunikationsüberwachung beruht, wie sie technisch vorbereitet und umgesetzt wird, und wie sich die klassische Telekommunikationsüberwachung von anderen Ermittlungsmaßnahmen abgrenzt, ergänzt oder überschneidet.
Im Focus steht hier insbesondere die völlige Neugestaltung grenzüberschreitender Ermittlungen durch das 2026 praktisch umgesetzte E-Evidence Paket der EU und dessen Umsetzung ins nationale Recht.
Der Vortrag richtet sich an Praktiker. Besondere juristische oder technische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Zum Vortrag erhält jeder Teilnehmer ein umfangreiches Skript in Fließtext, in dem sich sämtliche Inhalte sowie sämtliche aktuellen gesetzlichen Vorschriften detailliert nachlesen lassen.