Auch vor dem Strafrichter entscheidet sich wirksame Verteidigung nicht allein an der Glaubwürdigkeit von Zeugen oder dem „guten Draht zur Vorsitzenden“. Gerade in typischen Alltagsmandaten werden rechtliche Fragen häufig zu schnell als geklärt unterstellt, obwohl aktuelle Rechtsprechung und dogmatische Präzision erhebliche Verteidigungsspielräume eröffnen können. Eine fundierte und vor allem aktuelle Wissensbasis zu den typischen Deliktstypen kann auch in verdichteten – sprich „schnellen“ – Hauptverhandlungen fundiert, strukturiert und mit rechtlicher Schärfe versehen Verteidigung ermöglichen.
Das Seminar gibt einen kompakten, praxisnahen Überblick über ausgewählte Deliktsbereiche, die in der Praxis des strafrechtlichen Mandats besonders häufig vorkommen und zugleich besondere Routinegefahren bergen. Im Mittelpunkt stehen typische Verteidigungssituationen aus dem Sitzungsalltag, aktuelle Rechtsprechung sowie die Frage, an welchen Stellen sich rechtliche Einwände mit Substanz in die Hauptverhandlung einführen lassen.
Voraussichtliche Schwerpunkte (Auszug):
- Körperverletzungsdelikte im Alltagsmandat: §§ 223, 224 StGB
- Widerstand und tätlicher Angriff: §§ 113, 114 StGB
- Rechtfertigung in konfliktgeprägten Alltagssachverhalten
- Fahren ohne Fahrerlaubnis als typisches Verteidigungsmandat vor dem Strafrichter
- aktuelle Rechtsprechung und ihre Bedeutung für Einlassung, Beweisanregung und Schlussvortrag
Die Veranstaltung ist bewusst als kompaktes Überblicks- und Praxisseminar angelegt und bietet den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Gelegenheit, Themenwünsche für Vertiefungen und mögliche Anschlussveranstaltungen zu benennen.