Das Seminar ist ein Rundumflug durch die grundlegenden Kenntnisse, die in der Verkehrsstrafverteidigung für erfolgreiches Verteidigen notwendig sind. Der Streit um Wissensparität und Waffengleichheit wird im Bußgeldverfahren von den Gerichten besonders hart ausgefochten und im Strafverfahren soll zwar nicht U-Haft Rechtskraft schaffen, aber gerne der 111-a-Beschluss. Dem gilt es, die Stirn zu bieten. Manche altgediente Strafverteidiger/innen werden staunen, wieviel Kenntnisse der Besonderheiten der Revision notwendig sind, um im Verkehrsrecht zielorientiert verteidigen zu können. Beweisanträge, Gerichtsbeschlüsse, Widersprüche…., alles dabei. Wer also „echte“ Strafverteidigung betreiben will, aber nicht für die „ganz schweren Jungs“, sondern nur für die etwas entspannteren Autofahrerangelegenheiten, ist hier richtig.